Antisemitismus als Herausforderung für die Justiz
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Verbundprojekt zur Bekämpfung von Antisemitismus unter Federführung der JLU
Nr. 98 • 6. August 2021
Die Justiz ist für die wirksame Bekämpfung von Antisemitismus von zentraler Bedeutung. Bislang gibt es allerdings kaum wissenschaftliche Analysen dazu, wie die Justiz mit Antisemitismus umgeht und welchen Schwierigkeiten sie dabei gegenübersteht. Ein Verbundprojekt unter der Federführung der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) will diese Lücke nun schließen. Das Projekt „Struggling for Justice – Antisemitismus als justizielle Herausforderung“ wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) an der JLU mit insgesamt rund 450.000 Euro über drei Jahre gefördert. Neben einer Analyse der justiziellen Praxis steht die Entwicklung anwendungsorientierter Handlungsoptionen für die Justiz im Fokus. Das BMBF stärkt mit einer neuen Förderlinie die Antisemitismusforschung in Deutschland.
„Recht ist ein wichtiges Instrument, um Rassismus und Antisemitismus zu bekämpfen“, so Prof. Dr. Thilo Marauhn, Professur für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der JLU und Sprecher des Projekts. „Es ist aber auch ein zweischneidiges Schwert, denn es erhebt einerseits einen egalitären und inklusiven Anspruch und verspricht Schutz vor Gewalt und Diskriminierung. Andererseits kann es als Mittel antisemitischer Ausgrenzung genutzt werden, denn das Schutzversprechen des Rechts ist an Begriffe und Prämissen gebunden.“ Rechtsbegriffe und normative Konzepte sind in bestimmten Kontexten entstanden und können selbst auf Vorurteilen beruhen oder diskriminierende Verengungen enthalten. „Wenn die Justiz etwa dynamische Abwertungs- und Ausgrenzungsprozesse nicht in den Blick nimmt, sondern Antisemitismus auf Phänomene mit einem historischen Bezug zum Nationalsozialismus begrenzt oder exklusiv in bestimmten sozialen Gruppen verortet, kann das Versprechen des Rechts in Schutzlosigkeit oder gar sekundäre Viktimisierung umschlagen“, betont Prof. Marauhn.
Das Verbundvorhaben nimmt daher nicht das Recht an sich, sondern seine Anwendung durch die Justiz in den Blick. Dabei werden unter anderem folgende Fragen untersucht: Wie erfasst die Justiz Antisemitismus? Wo trägt sie dazu bei, Antisemitismus einzudämmen? Welchen Hindernissen begegnen die Gerichte, wenn sie Antisemitismus adressieren? Wie können diese Hindernisse überwunden werden? Das Ziel des Projekts ist eine systematische Bestandsaufnahme des Umgangs der Justiz mit Antisemitismus, verbunden mit der Frage nach dem von der deutschen Justiz verwendeten (Rechts-)Begriff. „Unter Berücksichtigung der Betroffenen-Perspektive möchten wir Lücken aufzeigen und anwendungsorientierte Handlungsoptionen für die Justiz entwickeln“, sagt Prof. Marauhn.
Die Justiz ist dabei kein homogenes Gebilde. Sie bietet insbesondere mit ihren Fachgerichtsbarkeiten einen komplexen institutionellen Rahmen und unterschiedliche Verfahren an, in denen verschiedenste Akteurinnen und Akteure jeweils eine eigene Rolle spielen. Dabei sind Betroffene von Antisemitismus, die Zivilgesellschaft, Polizei, Staatsanwaltschaft und Anwaltschaft sowie nicht zuletzt Richterinnen und Richter ebenso von Bedeutung wie juristische Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, darunter Universitäten.
An dem Verbundprojekt sind neben der JLU die Humboldt-Universität zu Berlin, die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, die Universität Potsdam sowie der Bundesverband der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus e.V. beteiligt.
Ein komplementäre Projekt „Seeing Antisemitism Through Law“ (SATL), das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert wird, nimmt die europäische Dimension des justiziellen Umgangs mit Antisemitismus in den Blick und ist ebenfalls an der Professur für Öffentliches Recht und Völkerrecht beheimatet. „Die Kombination von deutscher und europäisch-vergleichender Forschung setzt die Universität Gießen auf die weltweite Landkarte der Antisemitismusforschung“, betont Dr. Reut Yael Paz, die das DFG-Projekt leitet.
- Kontakt
Prof. Dr. Thilo Marauhn
Professur für Öffentliches Recht und Völkerrecht
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