Wie leihe ich aus?
Diese Personengruppen können Medien ausleihen:
- Studierende der Justus-Liebig-Universität (JLU) verwenden zur Ausleihe ihre Chipkarte, die sie bei der Immatrikulation erhalten haben
- Beschäftigte der JLU benötigen einen Personenbezogenen Professurausweis (PPA) oder einen Leseausweis
- Interessierte, die in Hessen/Rheinhessen einen Wohnsitz haben und älter als 16 Jahre sind, können einen Leseausweis erhalten.
Leihorte
In folgenden Bibliotheken können Sie Bücher und andere Medien in der Regel ausleihen:
- Universitätsbibliothek
- Zweigbibliothek Natur- und Lebenswissenschaften (ZNL)
- Zeughausbibliothek
- Zweigbibliothek im Philosophikum II
- Zweigbibliothek Recht und Wirtschaft
In der Universitätsbibliothek und in der Zweigbibliothek im Philosophikum II stehen außerdem Selbstverbucher-Stationen zur Verfügung, an denen Sie Ihre Medien schnell und selbständig entleihen können.
In anderen Bibliotheken (sogenannten Fachbibliotheken) sind die Ausleihmodalitäten individuell geregelt. Genauere Informationen hierzu finden Sie im "Bibliotheksverzeichnis".
Selbst ausleihen
▶ Zum Video "Medien selbst ausleihen" (extern bei YouTube)
Frei zugängliche Medien
In JUSTfind ist die Ausleihbarkeit aller Medien an folgenden Ampelsymbolen erkennbar:
Ampelsymbole JUSTfind
In den oben genannten Bibliotheken ist der überwiegende Teil des Bestandes frei zugänglich aufgestellt und kann in der Regel sofort ausgeliehen (1) werden.
Hiervon ausgenommen sind Medien mit Ausleiheinschränkungen (2).
Nicht ausgeliehen werden können
- Zeitschriften und Zeitungen aus den Freihandbereichen
- Bände mit rotem Signaturschild (Nur für den Lesesaal (2))
- Bände mit der Kennzeichnung „Nicht ausleihbar“ (3)
Magazinbestände
In der UB und einigen Zweigbibliotheken sind einige ausleihbare Bestände im Magazin aufgestellt und müssen von dort bestellt werden. Siehe: Bestellen, Vormerken, Abholen
Bereits entliehene Bände können Sie vormerken.