Leihfrist
Die Leihfrist für entleihbare Medien und Bücher aus der Fernleihe beträgt in der Regel 28 Tage.
Achtung: Haben Sie die Leihfrist auch nur um einen Tag überschritten, werden Mahngebühren fällig.
Eine Übersicht über von Ihnen Entliehenes und dessen Leihfrist erhalten Sie über Ihr Ausleihkonto oder auf Anfrage an den Ausleihtheken.
Drei Tage vor Ablauf der Leihfrist erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Die Mail informiert Sie über Ihre fälligen Medien und Sie haben dann folgende Möglichkeiten:
- Rückgabe der entliehenen Medien
- Verlängerung der Leihfrist
Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie keine Erinnerungsmail bekommen haben (z.B. aus technischen Gründen, weil Ihre Adresse nicht mehr stimmt, Ihr Postfach voll ist o.ä.) müssen Sie, um Mahngebühren zu vermeiden, Ihre Entleihungen rechtzeitig zurückgeben oder verlängern.
Frei zugängliche Medien
In der Universitätsbibliothek und allen Zweigbibliotheken ist der überwiegende Teil des Bestandes frei zugänglich aufgestellt und kann sofort an der Ausleihtheke entliehen werden.
Hiervon ausgenommen sind Medien mit Ausleiheinschränkungen.
Nicht ausgeliehen werden können
- Zeitschriften und Zeitungen aus den Freihandbereichen
- Bände mit rotem Signaturschild (Nur für den Lesesaal)
- Bände mit der Kennzeichnung „Nicht ausleihbar“