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Promotion

Die Promotion, also die Verleihung der Promotionsurkunde, stellt den Abschluss des Promotionsverfahrens dar und berechtigt zum Führen des akademischen Grads einer Doktorin / eines Doktors in einer wissenschaftlichen Fachrichtung.



Foto: JLU/Ben Kahl

 

Das Verfahren wird von einer Betreuerin/einem Betreuer der Universität begleitet und besteht vor allem darin, einen eigenen Forschungsbeitrag in Form einer Dissertation einzureichen, in einer Disputation mündlich zu verteidigen und dann auch zu veröffentlichen. Die Berechtigung zum Führen des Titels ist dabei in der Regel an die Veröffentlichung und damit Bekanntmachung in der Forschungsgemeinschaft geknüpft. Das Thema der Dissertation legen Sie selbst in Absprache mit ihrer Betreuerin / ihrem Betreuer fest, gründliche Vorüberlegungen Ihrerseits für ein geeignetes Thema sind aber sinnvoll, unterstützen können Sie dabei bspw. die Graduiertenzentren (siehe unten).

Alle Fachbereiche der JLU bieten die Möglichkeit zur Promotion. Die Promotion setzt in der Regel ein abgeschlossenes wissenschaftliches Universitätsstudium (z.B. Master, Magister, Diplom, Staatsexamen) voraus.

Für Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem Studium an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften (Fachhochschule), erster Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Sonderschulen oder Haupt- und Realschulen gelten z.T. besondere Bestimmungen, die in den Promotionsordnungen ausgeführt sind. Erster Ansprechpartner für alle formalen Fragen ist immer das zuständige Dekanat des entsprechenden Fachbereichs.

 

Bei einem Dissertationsvorhaben werden Sie an der JLU durch verschiedene Graduiertenzentren unterstützt, zusätzlich bieten die Fachbereiche 10 und 11 die Möglichkeit eines Phd-Studiums, mit dem Sie den akademischen Grad eines "Ph.D." (= Doctor of Philosophy) erwerben können. Voraussetzung für das PhD-Studium ist ein Abschluss in Medizin, Zahn- oder Tiermedizin (Staatsexamen oder vergleichbarer Mastergrad), in Biologie, Chemie oder einem anderen naturwissenschaftlichen Universitätsstudium (Diplom- oder Mastergrad).

Mögliche Doktorgrade:

  • Dr. agr. (Agrarwissenschaften)
  • Dr. oec. troph. (Haushalts- und Ernährungswissenschaften)
  • Dr. phil. (Geisteswissenschaften)
  • Dr. rer. nat. (Naturwissenschaften)
  • Dr. rer. soc. (Sozialwissenschaften)
  • Dr. rer. pol. (Wirtschaftswissenschaften)
  • Dr. jur. (Rechtswissenschaften)
  • Dr. med. / Dr. hum. biol. (Medizin)
  • Dr. med. vet. (Veterinärmedizin)
  • Dr. med. dent. (Zahnmedizin)
  • Ph.D. (Doctor of Philosophy)


Promotionsstudium im Anschluss an ein Masterstudium (oder Äquivalent) an der JLU

Wenn Sie nach der Abschlussprüfung an der JLU ihr Studium als Promotionsstudium weiterführen wollen, müssen Sie bei der Rückmeldung eine Bescheinigung des zuständigen Promotionsausschusses über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand vorlegen. Eine Bescheinigung Ihres jeweiligen Betreuers reicht hierfür nicht aus.

Information zur Einschreibung als Promotionsstudent/in

Sieben Gründe, warum es sich lohnt, an der JLU zu promovieren.


Graduiertenzentren



Weiterführende Informationen

Graduiertenausbildung und Nachwuchsförderung
Promotionsordnungen
Ph.D.-Ordnung