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Beurlaubung / Urlaubssemester

Studierende haben gemäß § 6 der Immatrikulationsordnung der JLU die Möglichkeit, sich aus einem wichtigen Grund (z.B. Erkrankung, Mutterschutz, Elternzeit, Pflegeaufgaben, studienbedingter Auslandsaufenthalt - für weitere Gründe siehe auch Immatrikulationsordnung) beurlauben zu lassen.

Die Urlaubssemester zählen dann nicht als Fachsemester, d.h. aber auch, dass der Erwerb von Leistungsnachweisen und das Ablegen von Prüfungen i.d.R. (Ausnahmen siehe unten) nicht möglich ist. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen während der Beurlaubung ist möglich. Die Beurlaubung für ein bereits abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen.

 

Hinweise: 

  • Eine Beurlaubung zur Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung ist nicht möglich.  
  • Eine Beurlaubung kann in der Regel lediglich für ein Semester und über die gesamte Studienzeit für maximal sechs Semester genehmigt werden. Urlaubssemester aufgrund einer Erkrankung bzw. Mutterschutz- und Elternzeiten sowie Pflegezeiten werden dabei nicht mitgerechnet.
  • Studierende, die Urlaubssemester aufgrund der Mutterschutz- oder Elternzeitregelung, der Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen, aufgrund der Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten Kader eines Spitzenfachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbund oder Mitwirkung in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung erhalten haben, sind berechtigt Lehrveranstaltungen zu besuchen und Studien-/ Prüfungsleistungen zu erbringen.
  • Während einer Beurlaubung erhalten Sie i.d.R. kein BAföG. Bitte setzen Sie sich ggf. bevor Sie eine Beurlaubung beantragen mit dem Studierendenwerk Gießen in Verbindung.

Nähere Informationen erhalten Sie in der Immatrikulationsordnung der Justus-Liebig-Universität Gießen

 

Den Antrag auf Beurlaubung stellen Sie in GUDE. Beachten Sie dazu bitte die Hinweise, die Ihnen bei den jeweiligen Anträgen zur Verfügung stehen. Das Studierendensekretariat wird Ihren Antrag online bearbeiten und Informationen werden Ihnen im Portal sowie gegebenenfalls per Mail zugestellt. Nach erfolgter Beurlaubung wird Ihre Beurlaubungsbescheinigung ebenfalls automatisch im Portal abgelegt.


Zum GUDE-Portal

 

Bitte beachten Sie zusätzlich, dass es Beurlaubungsgründe gibt, die einen Bestätigungsvermerk von der jeweils zuständigen Stelle erfordern. Nähere Angaben finden Sie im nachfolgenden Dokument; trifft dies auf Sie zu, so laden Sie das Zusatzformular ausgefüllt und unterschrieben mit dem Antrag auf Beurlaubung in GUDE hoch.

Antrag auf Urlaubssemester – Bestätigungsvermerk