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Zulassungsbeschränkungen

Definition

Definition

  • Zulassungsbeschränkung
    Ist ein Studiengang (ein Studienfach) zulassungsbeschränkt, dann steht für diesen Studiengang (dieses Studienfach) nur eine bestimmte Zahl von Studienplätzen zur Verfügung.
  • "NC" - "Numerus Clausus"
    Bei Zulassungsbeschränkungen wird oft gesagt "der Studiengang hat einen "NC" bzw. "Numerus Clausus". Das ist die lateinische Bezeichnung für "beschränkte Anzahl". (Siehe → Wie funktioniert der NC?)

Zulassungsbeschränkung und NC sind Begriffe, die für dieselbe Situation verwendet werden. 


Die Entscheidung, welche Studiengänge zulassungsbeschränkt sind und wie hoch die Zahl der Studienplätze ist, wird für jedes Bewerbungsverfahren neu (kurz vor Beginn des Verfahrens) getroffen.


Zahl der möglichen Bewerbungen


Sie dürfen sich nur für eine bestimmte Zahl von zulassungsbeschränkten Studiengängen /-fächern bewerben! Mehr

 

Übersicht

Zulassungsbeschränkte Studiengänge |  Auswahlkriterien  |  NC-Werte (Auswahlgrenzen)

Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin
bundesweit zulassungsbeschränkt

 

   
Bachelor- Lehramtsstudiengänge
örtlich zulassungsbeschränkt
   
Masterstudiengänge
örtlich zulassungsbeschränkt