B: Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte
Wenn bestimmte berufliche Qualifikationen nachgewiesen werden können, ist es möglich an einer Hochschulzugangsprüfung teilzunehmen, um damit die Zugangsberechtigung für einen bestimmten Studienbereich zu erwerben.
Mit der Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte kann unter bestimmten Vorbedingungen eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für einzelne Studienbereiche erworben werden.
In dieser Prüfung wird die Eignung für den gewünschten Studiengang festgestellt. Um zur Prüfung zugelassen zu werden benötigen Sie folgende Voraussetzungen:
- Sie müssen eine anerkannte Berufsausbildung (Dauer mindestens 2 Jahre) in einem zum angestrebten Studium verwandten (=“einschlägigen“) Bereich abgeschlossen haben.
- Sie müssen zwei Jahre Berufserfahrung (Vollzeit) in einem zum angestrebten Studium verwandten Bereich nachweisen können. Dieser Berufstätigkeit müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung für die Hochschulzugangsprüfung nicht nachgehen. Bei erzieherischen oder sozialpflegerischen Berufen kann das selbstständige Führen eines Haushalts mit Verantwortung für die Erziehung mindestens eines Kindes oder für die Pflege mindestens einer pflegebedürftigen Person mit bis zu zwei Jahren angerechnet werden.
- Wenn Ihre Ausbildung oder die Berufstätigkeit nicht mit dem gewünschten Studium fachlich verwandt sind, müssen Sie zusätzlich eine qualifizierte Weiterbildung mit einem Stundenumfang von mindestens 400 Stunden in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich nachweisen. Solche Weiterbildungen können zum Beispiel sein: Fernlehrgänge und weiterbildende Studien an Hochschulen (auch z. B. als Gasthörer/in an der Universität); inner- oder überbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen oder/und Kurse der Volkshochschulen und anderer Träger der Erwachsenenbildung.
Bei der Prüfung wird die Vorbildung und Eignung für einen Studienbereich , zu dem der von Ihnen angestrebte Studiengang gehört, festgestellt.
Die hessischen Hochschulen sind für unterschiedliche Studienbereiche als prüfende Trägerhochschulen verantwortlich und richten Prüfungskommissionen für die jeweiligen Studienbereiche ein. Für jeden Studienbereich gibt es eine Prüfungsordnung bei der prüfenden Hochschule, in der auch die Prüfungsform und die Anforderungen bzw. Inhalte zu finden sind. Die mit bestandener Prüfung erworbene Hochschulzugangsberechtigung gilt dann für alle diesem Studienbereich zugeordneten Studiengänge / Fächer an allen hessischen Hochschulen. Die Zugangsprüfung findet also nicht unbedingt an der Hochschule statt, an der Sie eigentlich studieren wollen.
Ablauf des Verfahrens - die einzelnen Schritte:
-
Sie beantragen die Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung beim Studierendensekretariat derjenigen Hochschule, die die Prüfung für diesen Studienbereich für ganz Hessen abnimmt (nicht an der Hochschule, an der Sie studieren möchten!). In der Regel finden sich die Antragsformulare auf den Internetseiten der Trägerhochschule.
Wenn in Ihrem Studiengang verschiedene (Haupt-) Fächer kombiniert werden und diese unterschiedlichen Studienbereichen zuzuordnen sind, müssen Sie in beiden Bereichen eine Prüfung ablegen und sich dafür ggf. an zwei Hochschulen anmelden (Beispiel: Sie wollen Lehramt an Gymnasien mit den Fächern Englisch und Mathematik studieren. Englisch ist dem Studienbereich 1 zugeordnet, dafür erfolgt die Anmeldung bei der Trägerhochschule Universität Kassel; Mathematik ist dem Studienbereich 10 zugeordnet, dafür erfolgt die Anmeldung bei der Universität Marburg). Dieser Hinweis betrifft das Lehramt an Gymnasien aber auch Hauptfächer in Kombinationsstudiengängen mit Bachelorabschluss. Falls Sie unsicher sind, wenden Sie sich an die Zentrale Studienberatung. - Die prüfende Hochschule sichtet Ihre Antragsunterlagen und entscheidet, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Sie bietet auch Informationen zum Prüfungszeitpunkt sowie zu Vorgesprächen mit Vertretern der jeweiligen Prüfungskommission an.
- Die prüfende Hochschule unterrichtet Sie, ob Sie zur Prüfung zugelassen sind und informiert über den Ablauf, Zeit und Ort des Verfahrens.
- Sie nehmen an der Prüfung teil. Wenn die Hochschulzugangsprüfung bestanden wurde, wird Ihnen von der prüfenden Hochschule ein Zeugnis ausgestellt, das zum Studium im gewählten Studienbereich an den Hochschulen im Land Hessen berechtigt.
- Damit bewerben Sie sich dann innerhalb der regulären Bewerbungsfristen um einen Studienplatz im angestrebten Studiengang an der hessischen Hochschule, an der Sie studieren wollen. Die Studienberechtigung behält ihre Gültigkeit auch, wenn der sofortige Studienbeginn nicht möglich sein sollte.
Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, können Sie sie wiederholen. Zwei Wiederholungen – also drei Versuche insgesamt - sind maximal erlaubt.
Bitte beachten Sie auch, dass für den von Ihnen gewünschten Studiengang möglicherweise noch andere Voraussetzungen erfüllt sein müssen wie z.B. Vorpraktika, Sprachkenntnisse auf einem bestimmten Niveau, Eignungsprüfungen etc. Diese müssen zum Teil schon bei der Einschreibung nachgewiesen werden.
Zuständigkeitsbereich der Universität Gießen
Die Universität Gießen ist für die Durchführung der Hochschulzugangsprüfungen der folgenden drei Studienbereiche zuständig:
- Studienbereich 2 "Geschichtswissenschaften"
- Studienbereich 11 "Agrar- und Umweltwissenschaften, Ökotrophologie"
- Studienbereich 13 "Psychologie"
Wenn Ihr gewünschter Studiengang (oder Fächer daraus) einem dieser Studienbereiche zuzuordnen ist, müssen Sie sich an der Universität Gießen für die Hochschulzugangsprüfung bewerben.
Prüfung
- Die Prüfung wird von dem jeweils für die oben genannten drei Studienbereiche zuständigen Prüfungsausschuss der JLU ( Liste als PDF ) abgenommen.
- Die Prüfungsordnung der Universität Gießen enthält u.a. Regelungen zu den Inhalten der Prüfung.
- An der JLU gibt es einen Prüfungstermin pro Jahr.
-
Die Prüfungsgebühr beträgt (entsprechend der Verwaltungskostenordnung des Landes Hessen) gegenwärtig 250 Euro. Die Gebühr ermäßigt sich auf 50 Euro, wenn Sie zur Prüfung zugelassen sind, daran aber nicht teilnehmen.
Bewerbungsschluss
-
15.02. eines jeden Jahres für einen Studienbeginn frühestens zum folgenden Wintersemester.
Formular
Sie müssen das
Antragsformular der Universität Gießen (PDF)
ausgefüllt und mit allen geforderten Nachweisen an das
Studierendensekretariat
senden.
Für die Hochschulzugangsprüfungen der anderen Studienbereiche müssen Sie sich jeweils an anderen hessischen Hochschulen bewerben, auch wenn Sie in diesem Studienbereich dann einen Studiengang an der Universität Gießen studieren wollen. Studienbereiche und jeweilige Zuständigkeit .
In Hessen kann in den folgenden Studienbereichen eine Hochschulzugangsprüfung abgelegt werden:
- Studienbereich 1 - Sprach- und Kulturwissenschaften
- Studienbereich 2 – Geschichtswissenschaften
- Studienbereich 3 – Theologie, Religionswissenschaften, Philosophie
- Studienbereich 4 – Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschl. Wirtschaftspädagogik
- Studienbereich 5 – Sozial- und Gesellschaftswissenschaften einschl. Soziale Arbeit
- Studienbereich 6 – Pädagogik, Studiengänge für das Lehramt an Grundschulen, an Haupt- und Realschulen sowie an Förderschulen
- Studienbereich 7 – Pflege-, Gesundheits- und Therapiewissenschaften
- Studienbereich 8 – Architektur, Bauwesen
- Studienbereich 9 – Ingenieurwissenschaften
- Studienbereich 10 – Mathematik, Naturwissenschaften mit Geographie und Informatik
- Studienbereich 11 – Agrar- und Umweltwissenschaften, Ökotrophologie
- Studienbereich 12 – Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Humanbiologie, Pharmazie
- Studienbereich 13 – Psychologie
- Studienbereich 14 – Sport
Sind in einem angestrebten Mehrfach-Bachelorstudiengang, Studiengang für das Lehramt an Gymnasien oder Studiengang für das Lehramt an beruflichen Schulen die Hauptfächer oder Unterrichtsfächer (einschließlich der beruflichen Fachrichtung) unterschiedlichen Studienbereichen zuzuordnen, ist in allen Teilen eine Prüfung durchzuführen.
Studienbereich 1 - Sprach- und Kulturwissenschaften
Die prüfende Trägerhochschule ist die
Universität Kassel
.
Studiengänge/-fächer in diesem Studienbereich sind an der Universität Gießen:
- Angewandte Theaterwissenschaft
- Anglophone Studies
- Deutsch L3
- Englisch L3
- English Language, Literatures and Cultures
- Französisch L3
- Galloromanistik
- Germanistik (Schwerpunkt Sprache oder Literatur)
- Griechisch L3
- Griechische Philologie
- Hispanistik
- Intercultural Communication and Business
- Komparatistik
- Kunst L3
- Latein L3
- Lateinische Philologie
- Musik L3
- Musikpädagogik
- Musikwissenschaft
- Romanistik
- Russisch L3
- Russophone Studien
- Slavische Sprachen und Kulturen
- Slavistik
-
Spanisch L3
Studienbereich 2 – Geschichtswissenschaften
Die prüfende Trägerhochschule ist die
Universität Gießen
.
Studiengänge/-fächer in diesem Studienbereich sind an der
Universität Gießen
:
- Fachjournalistik Geschichte
- Geschichte
- Geschichte L3
- Klassische Archäologie
- Kultur der Antike
- Kunstgeschichte
-
Osteuropäische Geschichte
Studienbereich 3 – Theologie, Religionswissenschaften, Philosophie
Die prüfende Trägerhochschule ist die
Universität Marburg
.
Studiengänge/-fächer in diesem Studienbereich sind an der Universität Gießen:
- Evangelische Religion L3
- Evangelische Theologie
- Katholische Religion L3
- Katholische Theologie
- Philosophie
-
Philosophie L3
Studienbereich 4 – Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschl. Wirtschaftspädagogik
Die prüfende Trägerhochschule ist die
Frankfurt University of Applied Sciences
.
Studiengänge in diesem Studienbereich sind an der Universität Gießen:
- Internationales Recht/ Magister Juris internationalis
- Rechtswissenschaft
-
Wirtschaftswissenschaften
Studienbereich 5 – Sozial- und Gesellschaftswissenschaften einschl. Soziale Arbeit
Für diesen Studienbereich wurden 2 Trägerhochschulen benannt:
-
Die prüfende Trägerhochschule für die Studiengänge der Sozial- und Gesellschaftswissenschaften ist die
Universität Frankfurt
.
Studiengänge/-fächer in diesem Studienbereich sind an der Universität Gießen:
- Politik und Wirtschaft L3
- Social Sciences (Sozialwissenschaften)
-
Die prüfende Trägerhochschule für die Studiengänge der Sozialen Arbeit ist die
Frankfurt University of Applied Sciences
.
(in diesem Bereich kein Studienangebot an der Universität Gießen)
Studienbereich 6 – Pädagogik, Studiengänge für das Lehramt an Grundschulen, an Haupt- und Realschulen sowie an Förderschulen
Die prüfende Trägerhochschule ist die
Universität Kassel
.
Studiengänge/-fächer in diesem Studienbereich sind an der Universität Gießen:
- Erziehungswissenschaften mit dem Schwerpunkt Außerschulische Bildung
- Kindheitspädagogik
- Kunstpädagogik
- Lehramt an Grundschulen (L1)
- Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2)
-
Lehramt für Förderpädagogik (L5)
Studienbereich 7 – Pflege-, Gesundheits- und Therapiewissenschaften
Die prüfende Trägerhochschule ist die
Hochschule Fulda
.
(in diesem Bereich kein Studienangebot an der Universität Gießen)
Studienbereich 8 – Architektur, Bauwesen
Die prüfende Trägerhochschule ist die
Hochschule Darmstadt
.
(in diesem Bereich kein Studienangebot an der Universität Gießen)
Studienbereich 9 – Ingenieurwissenschaften
Für diesen Studienbereich wurden 3 prüfende Trägerhochschulen benannt. Dies sind:
-
die
Technische Hochschule Mittelhessen (THM)
für den Bereich Maschinenbau,
(in diesem Bereich kein Studienangebot an der Universität Gießen) -
die
Hochschule RheinMain
für den Bereich Elektrotechnik,
(in diesem Bereich kein Studienangebot an der Universität Gießen) - die Technische Universität Darmstadt für alle übrigen ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge.
Ein Studiengang in diesem Studienbereich ist an der Universität Gießen:
-
Fachrichtungen Elektrotechnik bzw. Metalltechnik für den Studiengang Berufliche und Betriebliche Bildung
Studienbereich 10 – Mathematik, Naturwissenschaften mit Geographie und Informatik
Für diesen Studienbereich wurden 3 prüfende Trägerhochschulen benannt. Dies sind:
-
die
Technische Hochschule Mittelhessen (THM)
für den Bereich Mathematik und Informatik an Fachhochschulen,
(in diesem Bereich kein Studienangebot an der Universität Gießen) -
die
Hochschule Darmstad
t für die übrigen naturwissenschaftlichen Studiengänge an Fachhochschulen,
(in diesem Bereich kein Studienangebot an der Universität Gießen) -
die
Universität Marburg
für alle Studiengänge des Studienbereichs 10 an Universitäten.
Studiengänge/-fächer in diesem Studienbereich sind an der Universität Gießen:
- Angewandte Informatik
- Angewandte Physik
- Biologie
- Biologie L3
- Chemie
- Chemie L3
- Data Science
- Geographie
- Informatik L3
- Erdkunde L3
- Lebensmittelchemie
- Materialwissenschaft
- Mathematik
- Mathematik L3
- Physik
- Physik L3
-
Physik und Technologie für Raumfahrtanwendungen
Studienbereich 11 – Agrar- und Umweltwissenschaften, Ökotrophologie
Die prüfende Trägerhochschule ist die
Universität Gießen
.
Studiengänge in diesem Studienbereich sind an der
Universität Gießen
:
- Agrarwissenschaften
- Ernährungswissenschaften
- Ökotrophologie
- Nachwachsende Rohstoffe und Bioressourcen
- Umwelt und globaler Wandel
-
die folgenden Fachrichtungen für den Studiengang Berufliche und Betriebliche Bildung: "Agrarwirtschaft" sowie "Ernährung und Hauswirtschaft"
Studienbereich 12 – Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Humanbiologie, Pharmazie
Für diesen Studienbereich wurden 2 prüfende Trägerhochschulen benannt. Dies sind:
-
die
Universität Marburg
für Humanbiologie und Pharmazie
(in diesem Bereich kein Studienangebot an der Universität Gießen) -
die
Universität Frankfurt
für Medizin, Tiermedizin und Zahnmedizin
Studiengänge in diesem Studienbereich sind an der Universität Gießen:
- Medizin
- Tiermedizin
-
Zahnmedizin
Studienbereich 13 – Psychologie
Die prüfende Trägerhochschule ist die
Universität Gießen
.
Ein Studiengang in diesem Studienbereich ist an der
Universität Gießen
:
-
Psychologie
Studienbereich 14 – Sport
Die prüfende Trägerhochschule ist die
Technische Universität Darmstadt
.
Studiengänge/-fächer in diesem Studienbereich sind an der Universität Gießen:
- Bewegung und Gesundheit
-
Sport L3