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Deloitte Tax Newsletter vom 15.06.2023

BFH: Weiterbeschäftigung bei Versorgungsbezug und reduziertem Gehalt

Ein Versorgungsversprechen kann allein von dem Erreichen der Altersgrenze und nicht von dem endgültigen Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis als Geschäftsführer abhängig gemacht werden. Wird nach dem Eintritt des Versorgungsfalles neben der Versorgungsleistung bei voller Weiterbeschäftigung als Geschäftsführer für diese Tätigkeit lediglich ein reduziertes Gehalt gezahlt, liegt keine gesellschaftliche Veranlassung vor, wenn die Gehaltszahlung die Differenz zwischen der Versorgungszahlung und den letzten Aktivbezügen nicht überschreitet (Fortentwicklung der bisherigen BFH-Rechtsprechung).

BFH, Urteil vom 15.03.2023, I R 41/19


FG Niedersachsen: Konkludenter Antrag auf Umwandlung zu Buchwerten

Der für eine Umwandlung zu Buchwerten gem. § 3 Abs. 2 UmwStG erforderliche Antrag kann formlos, also auch konkludent gestellt werden. Die Abgabe einer entsprechenden Steuererklärung oder die Einreichung der Schlussbilanz kann als konkludenter Antrag angesehen werden.

 


Finanzverwaltung: Ländererlasse: Anwendung des § 6a GrEStG

Mit Schreiben vom 25.05.2023 haben die obersten Finanzbehörden der Länder ihren Erlass zur Anwendung der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel des § 6a GrEStG überarbeitet. Die Änderungen beruhen insbesondere auf der Einarbeitung der jüngsten BFH-Rechtsprechung zur Bestimmung des herrschenden Unternehmens sowie auf redaktionellen Anpassungen an die neue Rechtslage durch die Grunderwerbsteuerreform. Das Vorgängerschreiben vom 22.09.2020 wird ersetzt.

Oberste Finanzbehörden der Länder, Gleich lautende Erlasse vom 25.05.2023