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Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte

Ob als Tutorin oder Tutor für die Durchführung von Übungen in Ihrem Studiengang, an der Professur Ihres Lieblingsfaches oder zur Unterstützung der klassischen Büroarbeit einer Stabsabteilung oder der Verwaltung der Universität. Als "Hiwi" können Sie wertvolle Erfahrungen sammeln, Studium und Job vereinbaren und gleichzeitig Ihre Haushaltskasse aufbessern.

Was Sie mitbringen

Als studentische Hilfskraft können Sie auf Stundenbasis Hilfstätigkeiten in Forschung, Lehre oder Verwaltung ausüben, wenn Sie in einem Studiengang eingeschrieben sind und noch keinen Studienabschluss erlangt haben. Verfügen Sie bereits über einen Studienabschluss, können Sie als wissenschaftliche Hilfskraft tätig werden. Mit einer Promotion ist die Beschäftigung als Hilfskraft grundsätzlich jedoch nicht möglich.

Wie die Rahmenbedingungen sind

Die genaue Anzahl der Arbeitsstunden pro Monat ist meistens bereits in den Stellenausschreibungen aufgeführt, wird aber spätestens im Arbeitsvertrag genau geregelt sein. Dabei darf eine maximale Arbeitszeit von 82 Stunden pro Monat nicht überschritten werden. Ob Sie für einen Monat, ein Semester oder einen anderen Zeitraum eingestellt werden, hängt von den Gegebenheiten Ihrer Tätigkeiten ab. Auch als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft haben Sie Anspruch auf Erholungsurlaub. Dieser wird entsprechend der jeweiligen Beschäftigungsdauer und den jeweiligen Monatsstunden anteilig gewährt.

Wie hoch Ihr finanzielles Extra ausfällt

Wo hoch Ihr finanzielles Extra ausfällt

Je nachdem, in welchem Stadium Ihres Studiums Sie sich aktuell befinden, werden Sie unterschiedlich vergütet.

Studentische Hilfskräfte

9,45 €/h 

Fortgeschrittene studentische Hilfskräfte in den nicht-gestuften Staatsexamensstudiengängen (Jura, Medizin, Veterinärmedizin, Zahnmedizin, Lehramt an Förderschulen, Lehramt an Gymnasien) ab dem siebten Semester nach erfolgreicher Zwischenprüfung

10,50 €/h

Studentische Hilfskräfte mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (BA, FH-Diplom, Erste Staatsprüfung Lehramt an Grundschulen sowie Lehramt an Haupt- und Realschulen) dabei wird vorausgesetzt, dass Sie weiterhin als Studierende (zum Beispiel mit dem Studienziel Master/Diplom/Magister/Erstes Staatsexamen) immatrikuliert sind

11,03 €/h

Wissenschaftliche Hilfskräfte mit Abschluss (der den Zugang zum höheren Dienst eröffnet)

14,70 €/h

Inwieweit Ihre Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die vor Ihrer Einstellung individuell geklärt werden können.

 

Weshalb Sie unbedingt "HiWi" werden sollten

Als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft können Sie …

…sich das ein oder andere Extra dazuverdienen – Lohnt sich immer und schadet nie.
…das Gelernte in der Praxis anwenden – Nicht nur gut für den Lebenslauf.
…spannende Einblicke hinter die Kulissen Ihrer Universität werfen – Lernen Sie die universitäre Arbeitswelt kennen.
…Wissenschaft und Forschung hautnah erleben – Finden Sie heraus, ob auch Sie Ihre Karriere in diesem Bereich sehen.
…mit interessanten Kolleginnen und Kollegen, Entscheiderinnen und Entscheidern sowie Funktionsträgerinnen und -trägern in den Austausch kommen – Bauen Sie sich ein starkes Netzwerk auf.
…einen wichtigen Beitrag für das System Hochschule leisten – Wir brauchen Sie.
…flexibel und individuell Ihre Arbeitszeit entsprechend Ihrer Lebensumstände planen – Ideal für eine ausgewogene Work-Life-Balance.

Worauf warten Sie? Bewerben Sie sich jetzt als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft.
Stellenangebote finden Sie sowohl in unserem Jobportal als auch auf den Seiten der jeweiligen Fachbereiche.



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