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Wo hoch Ihr finanzielles Extra ausfällt

Je nachdem, in welchem Stadium Ihres Studiums Sie sich aktuell befinden, werden Sie unterschiedlich vergütet.

Studentische Hilfskräfte

9,45 €/h 

Fortgeschrittene studentische Hilfskräfte in den nicht-gestuften Staatsexamensstudiengängen (Jura, Medizin, Veterinärmedizin, Zahnmedizin, Lehramt an Förderschulen, Lehramt an Gymnasien) ab dem siebten Semester nach erfolgreicher Zwischenprüfung

10,50 €/h

Studentische Hilfskräfte mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (BA, FH-Diplom, Erste Staatsprüfung Lehramt an Grundschulen sowie Lehramt an Haupt- und Realschulen) dabei wird vorausgesetzt, dass Sie weiterhin als Studierende (zum Beispiel mit dem Studienziel Master/Diplom/Magister/Erstes Staatsexamen) immatrikuliert sind

11,03 €/h

Wissenschaftliche Hilfskräfte mit Abschluss (der den Zugang zum höheren Dienst eröffnet)

14,70 €/h

Inwieweit Ihre Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die vor Ihrer Einstellung individuell geklärt werden können.