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7.40.00 Nr. 2 Beschluss Erneuerung Doktordiplome nach 50 Jahren vom 14.1.1976

7.40.00 Nr. 2  


Beschluß
über die Erneuerung von Doktordiplomen

Hinweis vom 14.01.1976

Erlaßgrundlage
Änderungsbeschlüsse

Gemäß § 16 Abs. 2 Ziff. 6 HUG hat der Senat der Justus-Liebig-Universität Gießen am 14. Januar 1976 folgenden Beschluß gefaßt:

 

Beschluss

über die Erneuerung von Doktordiplomen

nach 50 Jahren

Der Senat der Justus-Liebig-Universität Gießen empfiehlt den Fachbereichen, die Erneuerung von Doktordiplomen nach 50 Jahren vorzunehmen, um die Einheitlichkeit zwischen den verschiedenen Fachbereichen zu wahren.

Gießen, den 9.9.1976

in Vertretung:
gez. Scharmann
(Vizepräsident)


Erlaßgrundlage

Senat
14.1.1976
§ 16 (2)
Ziff. 6 HUG

Änderungsbeschlüsse

keine