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Datenschutz

Datenschutzbeauftragte

Behördliche Datenschutzbeauftrage der JLU Gießen sind

  • Axel Globuschütz
  • Carl Philip Bolldorf

 

Aufgaben der Datenschutzbeauftragten

Die behördlichen Datenschutzbeauftragten haben die Aufgabe, die Dienststelle bei der Ausführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes sowie weiterer einschlägiger Vorschriften über den Datenschutz zu unterstützen und Hinweise zur Umsetzung zu geben. Die Beschäftigten der Dienststelle können sich ohne Einhaltung des Dienstweges in Angelegenheiten des Datenschutzes an beide behördliche Datenschutzbeauftragte wenden.

 

Zuständigkeiten

Beide Datenschutzbeauftragte sind zuständig für datenschutzrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DS-GVO. Hierzu zählt u.a. auch die Unterstützung bei der Beantwortung etwaiger Auskunftsersuchen und weiterer ggf. geltend gemachter Betroffenenrechte i.S.d. DS-GVO. Die Datenschutzbeauftragten nehmen auch die Meldungen von Datenschutzpannen entgegen. Eingehende Nachrichten werden nach dem jeweiligen Eingang bearbeitet. Beide Datenschutzbeauftragte vertreten sich jeweils gegenseitig für den Fall von Abwesenheiten.

Verarbeitungsverzeichnis und Informationen zum Datenschutz (Mustervorlagen)

Verarbeitungsverzeichnis

Gem. Art. 30 Abs. 1 DS-GVO sind Verantwortliche und ggf. deren Vertreter dazu verpflichtet, ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten zu führen, die ihrer Zuständigkeit unterliegen. Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 28 DS-GVO sind verpflichtet ein Verzeichnis gem. Art. 30 Abs. 2 DS-GVO zu führen. Die Erstellung und Führung der o.g. Verzeichnisse dient dem Zweck, den Prozess der Verarbeitung zu dokumentieren. Zu diesem Zweck werden Ihnen nachstehende Vorlagen (Verarbeitungsverzeichnisse) bereitgestellt, mit denen Sie die beabsichtigten Datenverarbeitungen entsprechend dokumentieren können. 

 

Informationen zum Datenschutz

Gem. Art. 13 DS-GVO besteht für Verantwortliche gegenüber den Personen, bei denen sie personenbezogene Daten erheben, eine sog. Informationspflicht. Weitere Informationspflichten bestehen nach Art. 14 DS-GVO, wenn personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden. Hierfür steht Ihnen nachstehende Vorlage bereit. 

 

Wichtig: Die hier abrufbaren Vorlagen sind mit hilfreichen Erläuterungen und Kommentaren versehen.                                                                                   

Bei etwaigen Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an:

datenschutz@uni-giessen.de

Kontakt

Postanschrift

Justus-Liebig-Universität Gießen
Der behördliche Datenschutzbeauftragte
Ludwigstraße 23
35390 Gießen

 

Telefon

  • Axel P. Globuschütz: 0641 99-12230
  • Carl Philip Bolldorf: 0641 99-12270

 

Fax

  • 0641 99-12229

Kontaktformular

Hier können Sie uns auf direktem Wege über das Kontaktformular erreichen:

E-Mail

    Weitere Informationen, Vorlagen und Muster
    Auftragsverarbeitungsvertrag (Formulierungshilfe)
    Formulierungshilfe für einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO