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6.20.09 Nr. 1 Magisterstudienordnung Deutsche Philologie

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Studienordnung des Fachbereichs 09 Germanistik
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Haupt- und das Nebenfach Deutsche Sprachwissenschaft,
das Haupt- und das Nebenfach Deutsche Literaturwissenschaft,
das Haupt- und das Nebenfach Didaktik der deutschen Sprache
und Literatur im Rahmen des Studiums der Deutschen Philologie
in den Studiengängen mit dem Abschluß "Magister Artium" (M. A.)
vom 24. April 1985

Hinweis in der Fassung des 1. Änderungsbeschlusses
vom 29.10.1986

Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse



INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dauer des Studiums
§ 3 Beginn des Studiums
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Ziel und Inhalt des Studiums
§ 6 Umfang und Aufbau des Studiums
6.1 Hauptfach Deutsche Sprachwissenschaft
6.2 Nebenfach Deutsche Sprachwissenschaft
6.3 Hauptfach Deutsche Literaturwissenschaft
6.4 Nebenfach Deutsche Literaturwissenschaft
6.5 Hauptfach Didaktik der deutschen Sprache und Literatur
6.6 Nebenfach Didaktik der deutschen Sprache und Literatur
§ 7 Studiennachweise
§ 8 Studienfachberatung
§ 9 Inkrafttreten
§ 10 Übergangsbestimmungen
Aufgrund des § 22 Abs. 5 des Hessischen Universitätsgesetzes (HUG) erläßt der Fachbereich 09 Germanistik der Justus-Liebig-Universität Gießen die folgende Studienordnung:

§ 1
Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Magisterprüfung der Fachbereiche 03 Gesellschaftswissenschaften, 04 Erziehungswissenschaften, 05 Kunstpädagogik, Musikwissenschaften, Sportwissenschaften, 07 Religionswissenschaften, 08 Geschichtswissenschaften, 09 Germanistik, 10 Anglistik, 11 Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraums und Osteuropas, 22 Geowissenschaften und Geographie der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 7. Dezember 1979 (Abl. 1981, S. 369) und der Ordnung für die Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät vom 5. Dezember 1968 (Abl. 1969, S. 176) Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums im Haupt- und Nebenfach Deutsche Sprachwissenschaft, im Haupt- und Nebenfach Deutsche Literaturwissenschaft, im Haupt- und Nebenfach Didaktik der deutschen Sprache und Literatur im Rahmen des Studiums der Deutschen Philologie in den Studiengängen mit dem Abschluß "Magister Artium" (M.A.).



§ 2
Dauer des Studiums

Der Fachbereich 09 Germanistik schafft auf der Grundlage dieser Studienordnung die Voraussetzung dafür, daß der Student unter Berücksichtigung der übrigen Ausbildungsteile nach vier Semestern die Zwischenprüfung1) und im neunten Semester die Magisterprüfung abschließen kann.


§ 3
Beginn des Studiums

Das Studium kann zum Sommer- und Wintersemester aufgenommen werden.


§ 4
Studienvoraussetzungen
  1. Spezielle Vorkenntnisse für die Zulassung zum Studium, die über die allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung hinausgehen, sind nicht erforderlich.
  2. Die Sprachvoraussetzungen für die Zulassung zur Magisterprüfung regelt die Magisterprüfungsordnung.
  3. Die Sprachkenntnisse gelten als nachgewiesen durch mindestens ausreichend beurteilte Kenntnisse
    1. im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, einer einschlägig fachgebundenen Hochschulreife oder in einem Zeugnis, das durch Rechtsvorschrift oder durch eine zuständige staatliche Stelle als gleichwertig anerkannten Zeugnis, durch das die Qualifikation für ein Studium an einer Universität nach § 35 Abs. 2 HHG nachgewiesen ist.
    2. Lateinkenntnisse im Umfang des Großen Latinums gelten außerdem als nachgewiesen durch das Latinum nach Maßgabe der "Verordnung über den Erwerb und den Nachweis von Kenntnissen in Lateinisch und Griechisch (Latinum und Graecum)" vom 3. September 1981 (Abl. 1981, S. 639) oder durch das Ablegen einer Prüfung nach Maßgabe der "Verordnung über die Ergänzungsprüfungen in Lateinisch und Griechisch" vom 3. September 1981 (Abl. 1981, S. 643).
    3. Kann der erforderliche Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen - mit Ausnahme von Kenntnissen des Lateinischen und Altgriechischen - nicht nach lit. a) erbracht werden, so muß sich der Kandidat zum Nachweis dieser Kenntnisse einer Sprachprüfung unterziehen. Die Sprachprüfung wird von einem Professor, Honorarprofessor, entpflichteten Professor, Professor im Ruhestand, Hochschulassistenten, wiss. Mitarbeiter oder Privatdozenten des für die jeweilige Sprache zuständigen Fachbereichs abgenommen; sie kann nach Festlegung durch den Prüfer entweder in Form einer mündlichen Prüfung von höchstens 30 Minuten Dauer oder einer schriftlichen Klausur von höchstens 3 Stunden Dauer durchgeführt werden.

§ 5
Ziel und Inhalt des Studiums

(1) Das Studium hat die Ausbildung zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten in den Haupt- und Nebenfächern Deutsche Sprachwissenschaft, Deutsche Literaturwissenschaft, Didaktik der deutschen Sprache und Literatur im Rahmen des Studiums der Deutschen Philologie zum Ziel.

(2)Das Studium umfaßt drei Bereiche:

1. Haupt- und Nebenfach Deutsche Sprachwissenschaft

1.1 Sprachwissenschaft


a) Theorie und Methoden der Sprachwissenschaft


b) Sprache und Geschichte


c) Sprachtheorie

1.2 Mediaevistik


a) Geschichte der Deutschen Literatur des Mittelalters


b) Geschichte der Deutschen Sprache des Mittelalters


c) Rezeptions- und Wirkungsgeschichte der mittelalterlichen Literatur bis zur Gegenwart




2. Haupt- und Nebenfach Deutsche Literaturwissenschaft


a) Theorie und Methoden der Literaturwissenschaft


b) Literatur und Geschichte (vom Humanismus bis zur Gegenwart)


c) Ästhetische Theorie, Poetik, Literaturtheorie




3. Haupt- und Nebenfach Didaktik der deutschen Sprache und Literatur


a) Literaturdidaktik


b) Sprachdidaktik


c) Deutschdidaktik (z.B. Theorie und Geschichte des Deutschunterrichts)


§ 6
Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium mit vier Semestern und ein Hauptstudium mit weiteren vier Semestern.


(2) Das Studium erstreckt sich

1. in den Hauptfächern Deutsche Sprachwissenschaft, Deutsche Literaturwissenschaft, Didaktik der deutschen Sprache und Literatur über 32 Semesterwochenstunden (SWS) im Grundstudium und 28 Semesterwochenstunden (SWS) im Hauptstudium.

2. in den Nebenfächern Deutsche Sprachwissenschaft, Deutsche Literaturwissenschaft Didaktik der deutschen Sprache und Literatur über 18 Semesterwochenstunden (SWS) im Grundstudium und 18 Semesterwochenstunden (SWS) im Hauptstudium.



(3)

1.
Das Hauptfach Didaktik der deutschen Sprache und Literatur muß stets mit dem Nebenfach Deutsche Sprachwissenschaft oder dem Nebenfach Deutsche Literaturwissenschaft kombiniert werden.
Das Nebenfach Didaktik der deutschen Sprache und Literatur muß stets mit dem Haupt- oder Nebenfach Deutsche Sprachwissenschaft bzw. dem Haupt- oder Nebenfach Deutsche Literaturwissenschaft kombiniert werden.

2. Es ist unzulässig, zwei Hauptfächer aus dem Gebiet der Deutschen Philologie miteinander zu kombinieren.

3. Es können jeweils nur zwei Fächer miteinander kombiniert werden, entweder ein Hauptfach mit einem Nebenfach oder ein Nebenfach mit einem weiteren Nebenfach.

4. § 6.4 Nr. 3.






6.1 Hauptfach Deutsche Sprachwissenschaft



1. Grundstudium


Im Grundstudium hat der Student folgende Pflichtveranstaltungen zu besuchen
(im Umfang von in der Regel jeweils 2 SWS):


eine Einführung (Proseminar): Literaturwissenschaft


eine Einführung (Proseminar): Sprachwissenschaft


eine Einführung (Proseminar): Didaktik der deutschen Sprache und Literatur


drei Proseminare: Sprachwissenschaft (davon je 1 Sprachwissenschaft, 1 Mediaevistik, 1 nach freier Wahl)


zwei Proseminare: Literaturwissenschaft


§ 5 Abs. 2 Nr. 2 lit. a-c gewählt werden.


drei Vorlesungen:
zwei Vorlesungen Sprachwissenschaft und eine Vorlesung Mediaevistik oder

eine Vorlesung Sprachwissenschaft und zwei Vorlesungen Mediaevistik



zwei Vorlesungen: Literaturwissenschaft


eine Vorlesung: Didaktik der deutschen Sprache und Literatur


zwei Vorlesungen: zur freien Wahl





2. Hauptstudium


Im Hauptstudium hat der Student folgende Pflichtveranstaltungen zu besuchen
(im Umfang von in der Regel jeweils 2 SWS):


Studienschwerpunkt Sprachwissenschaft


vier Hauptseminare: Sprachwissenschaft


zwei Oberseminare/Kolloquien: Sprachwissenschaft


sieben Vorlesungen: Sprachwissenschaft


eine Vorlesung: Mediaevistik


oder


Studienschwerpunkt Mediaevistik


vier Hauptseminare: Mediaevistik


zwei Oberseminare/Kolloquien: Mediaevistik


sieben Vorlesungen: Mediaevistik


eine Vorlesung: Sprachwissenschaft


Nr. 1.2 lit. a-c gewählt werden.

Bis zu drei Vorlesungen können nach Maßgabe des Angebots durch Hauptseminare, Oberseminare oder Kolloquien ersetzt werden.







6.2 Nebenfach Deutsche Sprachwissenschaft



1. Grundstudium


Im Grundstudium hat der Student folgende Pflichtveranstaltungen zu besuchen
(im Umfang von in der Regel jeweils 2 SWS):


eine Einführung: Literaturwissenschaft


eine Einführung: Sprachwissenschaft


eine Einführung: Didaktik der deutschen Sprache und Literatur


zwei Proseminare: Sprachwissenschaft (Sprachwissenschaft oder Mediaevistik)


Nr. 1.2 lit. a-c gewählt werden.


Vier Vorlesungen:
drei Vorlesungen zur Sprachwissenschaft und eine Vorlesung zur Mediaevistik

oder




drei Vorlesungen zur Mediaevistik und eine Vorlesung zur Sprachwissenschaft





2. Hauptstudium


Im Hauptstudium hat der Student folgende Pflichtveranstaltungen zu besuchen
(im Umfang von in der Regel jeweils 2 SWS):


Studienschwerpunkt Sprachwissenschaft


zwei Hauptseminare: Sprachwissenschaft


ein Oberseminar/Kolloquium: Sprachwissenschaft


fünf Vorlesungen: Sprachwissenschaft


eine Vorlesung: Mediaevistik


oder


Studienschwerpunkt Mediaevistik


zwei Hauptseminare: Mediaevistik


ein Oberseminar/Kolloquium: Mediaevistik


fünf Vorlesungen: Mediaevistik


eine Vorlesung: Sprachwissenschaft





3. Kombiniert der Student das Nebenfach Deutsche Sprachwissenschaft mit dem Haupt- oder Nebenfach Deutsche Literaturwissenschaft, so muß er an Stelle der Einführungen folgende Veranstaltungen besuchen:


zwei Proseminare: Sprachwissenschaft
(eingeschlossen Mediaevistik)


ein Proseminar: Literaturwissenschaft








6.3 Hauptfach Deutsche Literaturwissenschaft



1. Grundstudium


Im Grundstudium hat der Student folgende Pflichtveranstaltungen zu besuchen
(im Umfang von in der Regel jeweils 2 SWS):


eine Einführung: Literaturwissenschaft


eine Einführung: Sprachwissenschaft


eine Einführung: Didaktik der deutschen Sprache und Literatur


drei Proseminare: Literaturwissenschaft


§ 5 Abs. 2 Nr. 2 lit. a-c gewählt werden.


Zwei Proseminare: Sprachwissenschaft
(eingeschlossen Mediaevistik)


drei Vorlesungen: Literaturwissenschaft


zwei Vorlesungen: Sprachwissenschaft
(eingeschlossen Mediaevistik)


eine Vorlesung: Didaktik der deutschen Sprache und Literatur


zwei Vorlesungen: zur freien Wahl





2. Hauptstudium


Im Hauptstudium hat der Student folgende Pflichtveranstaltungen zu besuchen
(im Umfang von in der Regel jeweils 2 SWS):


vier Hauptseminare: Literaturwissenschaft


zwei Oberseminare/Kolloquien: Literaturwissenschaft


acht Vorlesungen: Literaturwissenschaft


§ 5 Abs. 2 Nr. 2 lit. a-c gewählt werden.

Bis zu drei Vorlesungen können nach Maßgabe des Angebots durch Hauptseminare, Oberseminare oder Kolloquien ersetzt werden, auch aus der Mediaevistik, sofern nicht das Nebenfach Deutsche Sprachwissenschaft gewählt wird.







6.4 Nebenfach Deutsche Literaturwissenschaft



1. Grundstudium


Im Grundstudium hat der Student folgende Pflichtveranstaltungen zu besuchen
(im Umfang von in der Regel jeweils 2 SWS):


eine Einführung: Literaturwissenschaft


eine Einführung: Sprachwissenschaft


eine Einführung: Didaktik der deutschen Sprache und Literatur


zwei Proseminare: Literaturwissenschaft


§ 5 Abs. 2 Nr. 2 lit. a-c gewählt werden.


vier Vorlesungen: Literaturwissenschaft





2. Hauptstudium


Im Hauptstudium hat der Student folgende Pflichtveranstaltungen zu besuchen
(im Umfang von in der Regel jeweils 2 SWS):


zwei Hauptseminare: Literaturwissenschaft


ein Oberseminar/Kolloquium: Literaturwissenschaft


sechs Vorlesungen: Literaturwissenschaft





3. Kombiniert der Student das Nebenfach Deutsche Literaturwissenschaft mit dem Haupt- oder Nebenfach Deutsche Sprachwissenschaft, so muß er an Stelle der Einführungen folgende Veranstaltungen besuchen:


zwei Proseminare: Literaturwissenschaft


§ 5 Abs. 2 Nr. 2 lit. a-c gewählt werden.


ein Proseminar: Sprachwissenschaft
(eingeschlossen Mediaevistik)








6.5 Hauptfach Didaktik der deutschen Sprache und Literatur



1. Grundstudium


Im Grundstudium hat der Student folgende Pflichtveranstaltungen zu besuchen
(im Umfang von in der Regel jeweils 2 SWS):


sieben Proseminare
Didaktik der deutschen Sprache und Literatur


§ 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. a-c gewählt werden.


ein Proseminar: aus der germanistischen Fachwissenschaft, die in der Kombination im Rahmen des Magisterstudiums nicht vertreten ist


vier Vorlesungen: Didaktik der deutschen Sprache und Literatur


eine Vorlesung: aus der germanistischen Fachwissenschaft, die in der Kombination im Rahmen des Magisterstudiums nicht vertreten ist


drei Vorlesungen: zur freien Wahl





2. Hauptstudium


Im Hauptstudium hat der Student folgende Pflichtveranstaltungen zu besuchen
(im Umfang von in der Regel jeweils 2 SWS):


vier Hauptseminare: Didaktik der deutschen Sprache und Literatur


zwei Oberseminare/Kolloquien: Didaktik der deutschen Sprache und Literatur


acht Vorlesungen:
Didaktik der deutschen Sprache und Literatur


§ 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. a-c gewählt werden.

Bis zu drei Vorlesungen können nach Maßgabe des Angebots durch Hauptseminare, Oberseminare oder Kolloquien ersetzt werden.







6.6 Nebenfach Didaktik der deutschen Sprache und Literatur



1. Grundstudium


Im Grundstudium hat der Student folgende Pflichtveranstaltungen zu besuchen
(im Umfang von in der Regel jeweils 2 SWS):


vier Proseminare: Didaktik der deutschen Sprache und Literatur


§ 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. a-c gewählt werden.


ein Proseminar: aus der germanistischen Fachwissenschaft, die in der Kombination im Rahmen des Magisterstudiums nicht vertreten ist


vier Vorlesungen: Didaktik der deutschen Sprache und Literatur





2. Hauptstudium


Im Hauptstudium hat der Student folgende Pflichtveranstaltungen zu besuchen
(im Umfang von in der Regel jeweils 2 SWS):


zwei Hauptseminare: Didaktik der deutschen Sprache und Literatur


ein Oberseminar/Kolloquium: Didaktik der deutschen Sprache und Literatur


sechs Vorlesungen:
Didaktik der deutschen Sprache und Literatur

§ 7
Studiennachweise

(1) Während des Studiums hat der Student Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an folgenden Veranstaltungen2) zu erbringen:

7.1 Hauptfach Deutsche Sprachwissenschaft



1. Grundstudium


eine Einführung: Sprachwissenschaft


eine Einführung: Literaturwissenschaft


eine Einführung: Didaktik der deutschen Sprache und Literatur


drei Proseminare: Sprachwissenschaft
(eingeschlossen Mediaevistik)


zwei Proseminare: Literaturwissenschaft






3)




2. Hauptstudium


vier Hauptseminare: Sprachwissenschaft
(eingeschlossen Mediaevistik)








7.2 Nebenfach Deutsche Sprachwissenschaft



1. Grundstudium


eine Einführung: Sprachwissenschaft


eine Einführung: Literaturwissenschaft


eine Einführung: Didaktik der deutschen Sprache und Literatur


zwei Proseminare: Sprachwissenschaft
(eingeschlossen Mediaevistik)





2. Kombiniert der Student das Nebenfach Deutsche Sprachwissenschaft mit dem Haupt- oder Nebenfach Deutsche Literaturwissenschaft, so muß er an Stelle der Einführungen die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an folgenden Veranstaltungen erbringen:


zwei Proseminare: Sprachwissenschaft
(eingeschlossen Mediaevistik)


ein Proseminar: Literaturwissenschaft






4)




3. Hauptstudium


zwei Hauptseminare: Sprachwissenschaft
(eingeschlossen Mediaevistik)








7.3 Hauptfach Deutsche Literaturwissenschaft



1. Grundstudium


eine Einführung: Literaturwissenschaft


eine Einführung: Sprachwissenschaft


eine Einführung: Didaktik der deutschen Sprache und Literatur


drei Proseminare: Literaturwissenschaft


zwei Proseminare: Sprachwissenschaft
(eingeschlossen Mediaevistik)






5)




2. Hauptstudium


vier Hauptseminare: Literaturwissenschaft








7.4 Nebenfach Deutsche Literaturwissenschaft



1. Grundstudium


eine Einführung: Literaturwissenschaft


eine Einführung: Sprachwissenschaft


eine Einführung: Didaktik der deutschen Sprache und Literatur


zwei Proseminare: Literaturwissenschaft





2. Kombiniert der Student das Nebenfach Deutsche Literaturwissenschaft mit dem Haupt- oder Nebenfach Deutsche Sprachwissenschaft, so muß er an Stelle der Einführungen die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an folgenden Veranstaltungen erbringen:


zwei Proseminare: Literaturwissenschaft


ein Proseminar: Sprachwissenschaft
(eingeschlossen Mediaevistik)






6)




3. Hauptstudium


zwei Hauptseminare: Literaturwissenschaft








7.5 Hauptfach Didaktik der deutschen Sprache und Literatur



1. Grundstudium


sieben Proseminare: Didaktik der deutschen Sprache und Literatur


ein Proseminar: aus der germanistischen Fachwissenschaft, die in der Kombination im Rahmen des Magisterstudiums nicht vertreten ist





2. Hauptstudium


vier Hauptseminare: Didaktik der deutschen Sprache und Literatur








7.6 Nebenfach Didaktik der deutschen Sprache und Literatur



1. Grundstudium


vier Proseminare: Didaktik der deutschen Sprache und Literatur


ein Proseminar: aus der germanistischen Fachwissenschaft, die in der Kombination im Rahmen des Magisterstudiums nicht vertreten ist





2. Hauptstudium


zwei Hauptseminare: Didaktik der deutschen Sprache und Literatur

(2) Die Leistungsnachweise werden auf Grund einer Seminar- oder Hausarbeit erworben. In allen Veranstaltungen werden beide Möglichkeiten angeboten.


§ 8
Studienfachberatung

(1) Für die Studienfachberatung ist ein Beauftragter des Fachbereichs Germanistik verantwortlich.

(2) Der Fachbereich empfiehlt den Besuch von Studienberatungen und zwar eine zu Beginn des ersten Semesters und eine nach dem Abschluß des vierten Semesters.

(3) Die Studenten sollen die Studienfachberatung außerdem beim Wechsel des Studienortes, Studienfachs oder des Studiengangs in Anspruch nehmen.


§ 9
Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Hessischen Kultusministers und des Hessischen Ministers für Wissenschaft und Kunst in Kraft.


§ 10
Übergangsbestimmungen

Bis Wintersemester 1989/90 können bei der Zulassung zur Magisterprüfung die Nachweise nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Magisterprüfungsordnung vom 7.12.1979 (Abl. 1981, S. 396) auch noch nach Maßgabe der alten Studienordnung akzeptiert werden.




Gießen, den 24.04.1985 (Prof. Dr. Xenja v. Ertzdorff-Kupffer)
Dekanin des Fachbereichs 09 Germanistik




Fußnoten:

1) Bis zur Neuregelung der Zwischenprüfung findet die Zwischenprüfung im Haupt- und Nebenfach Didaktik der deutschen Sprache und Literatur nicht statt.

2) Im Hinblick auf die Ordnung für die Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 05.11.1968 gelten folgende Entsprechungen:

1. Einführung: Sprachwissenschaft
(= Einführung in das Mittelhochdeutsche)
2. Proseminar: Sprachwissenschaft (eingeschlossen Mediaevistik)
(=Proseminar über Fragen der neuhochdeutschen Grammatik)
3. Proseminar: Sprachwissenschaft (eingeschossen Mediaevistik)
(= literaturwissenschaftliches Proseminar)

3) Bis zu fünf Leistungsnachweise können ausnahmsweise bis zur Meldung zur Magisterprüfung nachgereicht werden, dies gilt bis zum Inkrafttreten der neuen Zwischenprüfungsordnung.

4) Bis zu zwei Leistungsnachweise können ausnahmsweise bis zur Meldung zur Magisterprüfung nachgereicht werden, dies gilt bis zum Inkrafttreten der neuen Zwischenprüfungsordnung.

5) Bis zu fünf Leistungsnachweise können ausnahmsweise bis zur Meldung zur Magisterprüfung nachgereicht werden, dies gilt bis zum Inkrafttreten der neuen Zwischenprüfungsordnung.

6) Bis zu zwei Leistungsnachweise können ausnahmsweise bis zur Meldung zur Magisterprüfung nachgereicht werden, dies gilt bis zum Inkrafttreten der neuen Zwischenprüfungsordnung.



Erlaßgrundlage/
Änderungsbeschlüsse

FBR 09
HMWK Genehmigung
Abl./StAnz.
Seite
Stud.Ord. vom 24.04.1985
10.07.1985
31.08.1985
490


Berichtigung 02.12.1985
31.01.1986
13
1. Änderung 29.10.86
04.12.1986
28.02.1987
43