6.40.08 Nr. 4 Studienordnung Studienelement "Philosophie"
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Ordnung der Fachbereiche 08 Geschichtswissenschaften und 09 Germanistik der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements Philosophie vom 23.04.1986 und 30.04.1986 |
Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse |
INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dauer des Studiums
§ 3 Ziel des Studiums
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 6 Studiennachweise
§ 7 Studienfachberatung
§ 8 InkrafttretenAnlage 1: Studienplan
Anlage 2: Empfehlung für die Gestaltung von Prüfungsordnungen nachfragender Fachbereiche
Die Fachbereiche 08 Geschichtswissenschaften und 09 Germanistik stimmen der Wahl des Studienelements Philosophie nach Maßgabe der folgenden Ordnung zu.
Geltungsbereich
Diese Ordnung regelt das Studium des Studienelements "Philosophie".
§ 2Dauer des Studiums
Das Zentrum für Philosophie schafft auf der Grundlage dieser Ordnung die Voraussetzungen dafür, daß sich der Student nach vier Semestern zur Prüfung melden kann.
§ 3Ziel des Studiums
Der Studierende soll durch das Studium der Philosophien philosophieren lernen und dabei Grundkenntnisse in den Gebieten Geschichte der Philosophie, Theoretische Philosophie, Praktische Philosophie und Spezielle Philosphie erwerben. § 4
Studienvoraussetzungen
(1) Das Studium des Studienelements "Philosophie" kann nur aufgenommen werden, wenn die jeweilige Prüfungsordnung die Wahl dieses Studienelements als Prüfungsfach zuläßt; dies gilt auch, wenn der Student sich im Studienelement "Philosophie" als Zusatzfach im Sinne des § 21 der Allgemeinen Bestimmungen für Diplomprüfungsordnungen bzw. des § 18 der Ordnung für die Magisterprüfung vom 07.12.1979 prüfen lassen kann.
(2) Macht die jeweilige Prüfungsordnung die Wahl des Studienelements von besonderen Voraussetzungen abhängig, z.B. der Zustimmung des zuständigen Prüfungsausschusses, so kann das Studium aufgenommen werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Umfang und Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfaßt 20 Semesterwochenstunden.
(2) Das Nähere ergibt sich aus dem Studienplan in Anlage 1.
(3) Die Empfehlung für die Gestaltung von Prüfungsordnungen nachfragender Fachbereiche ist aus Anlage 2 ersichtlich.
Studiennachweise
(1) Während des Studiums sind Nachweise über die regelmäßige Teilnahme an den in Anlage 1 veranlagten Lehrveranstaltungen zu erwerben (Teilnahmescheine).
(2) Während des Studiums sind mindestens vier Leistungsnachweise (zwei Große und zwei Kleine Scheine) zu erwerben, und zwar je einer aus den Gebieten Geschichte der Philosophie, Theoretische Philosophie, Praktische Philosophie, Spezielle Philosophie.
Große Scheine werden in Seminaren und nur aufgrund einer mindestens als ausreichend beurteilten schriftlichen Hausarbeit oder eines mindestens als ausreichend beurteilten schriftlichen Seminarreferats erworben.
Kleine Scheine werden in Seminaren oder Vorlesungen erworben.
Die für einen kleinen Schein erforderlichen Leistungen sind entweder ein Protokoll über eine Seminarsitzung oder ein Kurzreferat oder intensive Diskussionsbeteiligung oder eine thematisch begrenzte Kurzprüfung mündlicher (ca. 10 Minuten) oder schriftlicher (60 Minuten) Art.
Wird ein großer Schein im Gebietsbereich Logik/Wissenschaftstheorie erbracht, kann er aufgrund von regelmäßigen Übungsaufgaben bzw. höchstens zwei Klausuren erworben werden; der Veranstaltungsleiter legt mit Beginn der Lehrveranstaltung fest, in welcher der aufgeführten Formen der Leistungsnachweis erworben werden kann.
(3) Teilnahmenachweise und Leistungsnachweise werden vom jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter erteilt.
§ 7Studienfachberatung
(1) Das Zentrum für Philosophie und Grundlagen der Wissenschaft gewährleistet die Studienfachberatung.
§ 8Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kraft.
Gießen, den 16. April 1986 | gez. Meinhardt (Prof. Dr. phil. Helmut Meinhardt) Geschäftsführender Direktor des Zentrums für Philosophie und Grundlagen der Wissenschaft |
Gießen, den 16. April 1986 | gez. Werner (Prof. Dr. phil. Norbert Werner) Dekan des Fachbereichs 08 Geschichtswissenschaften |
Gießen, den 30. April 1986 | gez. Oesterle (Prof. Dr. phil. Günter Oesterle) Dekan des Fachbereichs 09 Germanistik |
zur Ordnung des Fachbereichs 08 Geschichtswissenschaften und 09 Germanistik der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Philosophie" vom 23.04.1986 und 30.04.1986
Studienplan
ein propädeutisches Seminar | 2 SWS |
drei 2-stündige Lehrveranstaltungen Geschichte der Philosophie (aus drei verschiedenen der Bereiche: Antike, Mittelalter, Neuzeit, Gegenwart, Problemgeschichtliche Durchblicke) |
6 SWS |
zwei 2-stündige Lehrveranstaltungen Theoretische Philosophie (aus zwei verschiedenen der Bereiche beispielsweise Metaphysik, Logik, Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie, Hermeneutik) |
4 SWS |
zwei 2-stündige Lehrveranstaltungen Praktische Philosophie (davon mindestens eine aus dem Bereich Ethik) |
4 SWS |
zwei 2-stündige Lehrveranstaltungen Spezielle Philosophie (zur verschiedenen Schwerpunktbildung) |
4 SWS _______ |
20 SWS |
Von den Lehrveranstaltungen sollen 10 SWS Vorlesungen, 10 SWS Seminare sein.
zur Ordnung des Fachbereichs 08 Geschichtswissenschaften und 09 Germanistik der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Philosophie" vom 23.04.1986 und 30.04.1986
nachfragender Fachbereiche
Falls der das Studienelement nachfragende Fachbereich in seiner Prüfungsordnung
a) |
die Zulassungsvoraussetzung für die Meldung zur Prüfung (Zahl der Studiennachweise) |
b) | Umfang und Art der Prüfung |
c) | die Prüfungsgegenstände |
1. | Zahl der Studiennachweise |
Teilnahmescheine lt. Studienplan, außerdem vier Leistungsnachweise (zwei Große Scheine und zwei Kleine Scheine). |
|
2. | Umfang und Art der Prüfung |
Die Prüfung findet in mündlicher Form statt und dauert 25 Minuten. | |
3. | Prüfungsgegenstände |
Die Prüfung erstreckt sich auf zwei Schwerpunkte aus drei der folgenden Gebiete: | |
a) Geschichte der Philosophie | |
b) Logische Propädeutik | |
c) Erkenntnistheorie und Ontologie | |
d) Theoretische Philosophie | |
e) Praktische Philosophie | |
f) Spezielle Philosophie |
Prüfungsordnungen, die bereits anderslautende Vorschriften als die vorgenannten enthalten, bleiben von dieser Regelung unberührt.
FBR 08/09 |
HMWK Genehmigung |
Abl./StAnz. |
Seite |
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Stud.Ord. |
23./30.04.1986 |
Ausnahmeregelung gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 HHG (Erlaß vom 28. Mai 1986 - H I 5.1-424/671-23-) |
Änderungsbeschlüsse
keine