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Hinweise zu Subdomains und Kurz-URLs

  • Für Webseiten, die im CMS Plone gepflegt werden, werden keineSubdomains eingerichtet.
  • Kurz-URLs können in Plone durch das HRZ und auch durch die dezentralen Administratorinnen und Administratoren der Organisationseinheiten (OE-Admins) vergeben werden. Kurz-URLs erhalten durch das Anfügen der Wunsch-URL /xy die Form uni-giessen.de/xy. Kurz-URLs unmittelbar hinter dem Domainnamen müssen eindeutig sein und dürfen nicht in Konkurrenz zu bestehenden oder zukünftigen potentiellen zentralen Angeboten der JLU stehen. Ist dies der Fall, muss der Fachbezug durch eine zusätzliche Fachebene hinter dem Domainnamen hergestellt werden, durch z.B. www.uni-giessen.de/fb012/xy. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das HRZ.
  • Bei Zuwiderhandlung gegen das Regelwerk bei der Vergabe von Kurz-URLs durch OE-Admins im zentralen CMS wird die AG Web Zentral konsultiert. Hier wird entschieden, ob die Kurz-URL wieder gelöscht wird und es wird ggf. ein Alternativvorschlag unterbreitet. Bei wiederholtem Verstoß kann über den Entzug der OE-Admin-Rechte entschieden werden.
  • Das HRZ kann Subdomains für Webangebote außerhalb des zentralen Webauftritts der JLU vergeben. Als Kriterien hierfür gilt: 1. Der Antrag kommt aus der Verwaltung oder dem HRZ. 2. Es gibt eindeutige Hinweise über den zentralen Charakter des Angebots. Bsp.: es wird alumni.uni-giessen.de für nicht im CMS gehostete Webseiten beantragt; der Alumni-Service ist zentral am ZfbK verortet. Werden die Kriterien nicht erfüllt, werden entsprechende Alternativ-Vorschläge unterbreitet. Bei Widerspruch wird die AG Web Zentral konsultiert.