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Welche Aufgaben Sie erfüllen werden – Ihre Entfaltungsmöglichkeiten

Als berufene Professorin oder berufener Professor verwirklichen Sie u.a. entsprechend § 67 HHG folgende Tätigkeiten selbstständig und eigenverantwortlich:

Sie führen Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben durch, fördern und betreuen den wissenschaftlichen oder künstlerischen Nachwuchs, halten Lehrveranstaltungen in verschiedenen Studiengängen und nehmen Prüfungen ab.

Außerdem übernehmen Sie die fachliche Betreuung Studierender, auch außerhalb der Lehrveranstaltungen, und beteiligen sich an der Studienreform und -fachberatung.

Ein weiterer Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit liegt darin, sich an der Selbstverwaltung der Hochschule zu beteiligen und die zur Sicherstellung des Lehrangebots gefassten Beschlüsse der Hochschulorgane zu verwirklichen.