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Veranstaltungen

Die unentgeltliche bzw. entgeltliche Parkplatznutzung bei Veranstaltungen rund um das Universitätshauptgebäude (z.B. in der Aula) ist wie folgt geregelt:

  1. Bei Großveranstaltungen, die die Präsidentin selbst ausrichtet (z.B. Kinderuni und Akademischer Festakt), muss bei der Einfahrt zunächst ein Ticket gezogen werden, damit sich die Schranke öffnet, das Ticket wird dann im Rahmen der Veranstaltung unentgeltlich entwertet - es muss also keine Gebühr am Kassenautomaten bezahlt werden. Die Ausfahrtsschranke wird zudem gegen Ende der Veranstaltung für ca. eine ¾ Stunde geöffnet werden, um Staus zu vermeiden.
    Da ein Teil der Besucher erfahrungsgemäß nicht sofort vom Parkplatz fährt, sondern wg. Anschlussterminen, Gesprächen etc. noch etwas länger im Hause bleibt, empfiehlt es sich für die Besucher auf alle Fälle - trotz Öffnung der Schranke nach Großveranstaltungen - die Tickets entwerten zu lassen, damit die Ausfahrt vom Parkplatz auch noch zu einem späteren Zeitpunkt problemlos möglich ist.
    Die entwerteten ("gelochten") Tickets müssen im Übrigen vor der Ausfahrt vom Parkplatz nicht erst noch am Kassenautomaten entwertet/registriert werden - Sie können diese ohne weiteren Aufwand für die Ausfahrt verwenden.
  2. Internen Veranstaltern der JLU (Fachbereiche, Zentren etc.) werden bei Bedarf Ticketentwerter zur Verfügung gestellt, so dass die Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung kostenlos parken können - diese Regelung gilt übrigens auch für Veranstaltungen, bei denen Eintritt erhoben wird (z.B. Konzerte des Instituts für Musikwissenschaft und Musikpädagogik der JLU). 
    Auch hier muss bei der Einfahrt auf den Parkplatz zunächst ein Ticket an der Einfahrtsschranke gezogen werden, das dann im Rahmen der Veranstaltung entwertet wird.
  3. Teilnehmer externer Veranstaltungen zahlen für die Parkplatznutzung am Kassenautomaten die Gebühren gem. Gebührenordnung, damit das bei der Einfahrt zu ziehende Ticket entwertet wird.

Hinweis auf die Parkregelung in Einladungen zu Veranstaltungen:

  • Es empfiehlt sich, bereits in der Einladung zu einer Veranstaltung im Kernbereich rund um das Universitätshauptgebäude - egal, ob schriftlich oder per Rundmail - darauf hinzuweisen, dass der Parkplatz am Universitätshauptgebäude beschrankt ist und dass bei der Einfahrt ein Park-Ticket zu ziehen ist, welches dann im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung  (Veranstaltungen des Präsidenten sowie JLU-interne Veranstaltungen, s.o.) unentgeltlich entwertet wird.
  • Externe Veranstalter sollten einen Hinweis auf die Gebührenpflicht in ihre Einladungen mit aufnehmen, damit sich die Teilnehmer darauf einstellen können.

Hinweis zum Zeitpunkt der unentgeltlichen Ticketentwertung:

Die Tickets müssen – zur zeitlichen Entzerrung - nicht erst am Ende der Veranstaltung, sondern können auch z.B. schon vor Beginn der Veranstaltung oder während einer Pause entwertet werden; eine Ausfahrt mit dem entwerteten Ticket ist dann in jedem Fall möglich.

Ticketentwerter:

  • "Eigene" Ticketentwerter: Einige Ausrichter JLU-interner Veranstaltungen wie z.B. einzelne Institute des FB 08, FB 09 oder FB 10 im Kernbereich verfügen bereits über einen oder mehrere Ticketentwerter, die z.B. auch für Vorlesungen in den Hörsälen im und rund um das Hauptgebäude verwendet werden, so dass keine Ticketentwerter ausgeliehen werden müssen. 
  • Ausleihe von Ticketentwertern bei den Hausmeistern im Hauptgebäude: Sollte kein "eigener" Ticketentwerter bzw. keine ausreichende Anzahl zur Verfügung stehen, können Ticketentwerter bei den Hausmeistern im Hauptgebäude gegen eine Empfangsbescheinigung ausgeliehen werden; sprechen Sie die Hausmeister (Telefon: 0641/99-12262 oder E-Mail: Hausverwaltung-HG@admin.uni-giessen.de) bitte entweder telefonisch, per E-Mail oder persönlich rechtzeitig vor einer Veranstaltung darauf an, ob und wieviele Ticketentwerter Sie für welche Veranstaltung konkret benötigen.
  • Verpflichtung bei der Ausleihe von Ticketentwertern: Im Rahmen der Ausleihe von Ticketentwertern bei den Hausmeistern verpflichten Sie sich, dass Sie nur die Tickets von Besuchern der betr. Veranstaltung unentgeltlich entwerten. In allen übrigen Fällen (z.B. Parken von Stadtbesuchern etc.) sind die Tickets durch das Zahlen einer Gebühr am Kassenautomaten zu entwerten.
  • Evtl. Entwertung der Tickets durch die Teilnehmer von Veranstaltungen aus pragmatischen Gründen: Sofern Sie die Tickets nicht selbst entwerten bzw. von Mitarbeitern entwerten lassen, z.B. weil dies aus organisatorischen Gründen (Vorlesungen, sonstige größere Veranstaltungen etc.) nicht praktikabel sein sollte, ist seitens der Veranstalter durch entsprechende organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Tickets der Parkplatznutzerinnen und Parkplatznutzer ggf. durch diese selbst entwertet werden (z.B. durch die Studierenden beim Eintritt in den Hörsaal vor Beginn einer Vorlesung). Ausgeliehene Ticketentwerter sind nach Abschluss der Vorlesung oder sonstigen Veranstaltung umgehend wieder an die Hausmeister im Hauptgebäude zurückgegeben. Beachten Sie bitte, dass die Tickets nicht schief gelocht werden dürfen, s. beigefügte Muster

Info-Blatt für Veranstalter mit umfassenden Informationen:

Sofern Sie Räume für eine Veranstaltung an der JLU buchen möchten bzw. bereits gebucht haben, finden Sie die wesentlichen Informationen noch einmal zusammengefasst in einem Info-Blatt "Hinweise zur Parkplatznutzung bei Veranstaltungen".