30.08.2017 - Praktika nach dem 8. Semester: wichtige Informationen!
Liebe Studierende,
hier noch einige wichtige Informationen zu den Praktika nach dem 8. Semester.
Ergänzend zu der Anlage 3 StuPO Vet (Rotation), möchten wir darauf hinweisen, dass die Blöcke Bl 1 bis Bl 12 intramural (also an der Universität in Gießen) stattfinden müssen. Die extramuralen (also nicht an der Uni) Blöcke sind in ihrer Reihenfolge frei wählbar (verschiebbar). Insofern ist es möglich und wünschenswert, das "16-wöchige Große Praktikum, 700 Stunden" (§1, Abs 2, Satz 2f TAppV) aufeinander folgend, d.h. ohne Unterbrechung, abzuleisten.
Das Schlachthofpraktikum darf einmal unterbrochen werden; der zweite Teil kann auch zeitlich versetzt absolviert werden!
Eine Teilung des "Großen Praktikums" ist in maximal vier verschiedenen Einrichtungen (kurative Praxen und/oder Tierkliniken, möglichst jeweils 4 Wochen) möglich.
Beispiele in Wochen: 8, 8 oder 8, 4, 4 oder 6, 6, 4 oder 4, 4, 4, 4 usw.
Bei Wahl einer Einrichtung nach §60 TAppV ("Wahlpraktikum" innerhalb der 700 Stunden) darf die kleinste Einheit 2 Wochen (bis max. 8 Wochen) von mindestens 75 Stunden betragen.
Beispiele in Wochen: 8, 6, 2 oder 6, 4, 4, 2 usw.
Sollten Sie Praktika oder Teile der Praktika im Ausland absolvieren, ist immer ein Antrag zu stellen.
Es wird nochmals darauf hingewiesen (§3 Abs 8 StuPO Vet), dass alle Praktika nach §1, Abs 2, Satz 2c bis 2f TAppV frühestens nach Beendigung des wissenschaftlich- theoretischen Studienteils (also nach dem 8. Semester) abgeleistet werden können und dass die Zugangsvoraussetzung ins Rotationsjahr nur dann erfüllt ist (§3 Abs 4 StuPO Vet), wenn alle Prüfungsfächer bis dahin bestanden sind (s. Anlage 1 der StuPO Vet um welche Fächer es sich handelt und wann diese abgeprüft werden).