6.30.02 Nr. 1 Studienordnung Wirtschaftswissenschaften vom 28.6.2000
6.30.02 Nr. 1 |
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FB 02 | Genehmigung HMWK | StAnz. | Seite | |
StudO | 28.06.2000 | 17.12.2001 | Nr. 1 / 07.01.2002 | 34 |
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- INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studienaufbau und Studiendauer
§ 3 Studienbeginn
§ 4 Praktikum, Exkursionen
§ 5 Ziel des Studiums
§ 6 Aufbau des Studiums, Studienplan
§ 7 Kreditpunkte
§ 8 Prüfungen
§ 9 Studienfachberatung
§ 10 In-Kraft-Treten
§ 11 Übergangsbestimmungen
§ 1
Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung für die Studiengänge mit Abschluss "Diplom-Kauffrau"/"Diplom-Kaufmann", "Diplom-Ökonomin"/ "Diplom-Ökonom" und "Diplom-Volkswirtin"/"Diplom-Volkswirt" vom 18.05.2000 (StAnz. 2000 S. 2904) Ziel, Inhalt und Aufbau des wirtschaftswissenschaftlichen Studiums an der Justus-Liebig-Universität Gießen.
§ 2
Studiendauer und Studienaufbau
(1) Für jeden der drei Studiengänge ist eine Studiendauer von acht Semestern vorgesehen.
(2) Grund- und Hauptstudium werden auf der Grundlage studienbegleitender Prüfungen (Kreditpunktesystem) durchgeführt.
§ 3
Studienbeginn
Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
§ 4
Praktikum, Exkursionen
(1) Ein Praktikum vor Beginn des Studiums oder während der Semesterferien zwischen den ersten Semestern wird empfohlen, wobei der/die Studierende sich in mehreren Bereichen der Wirtschaft oder Verwaltung informieren sollte.
(2) Zu einer Reihe von Wahlfächern des Hauptstudiums finden Exkursionen statt. Jede/r Studierende sollte an mindestens einer Exkursion während ihres/seines Studiums teilgenommen haben.
§ 5
Ziel des Studiums
Das Ziel des Studiums ergibt sich aus § 1 der Diplomprüfungsordnung.
§ 6
Aufbau des Studiums, Studienplan
(1) Alle drei Studiengänge beinhalten ein gemeinsames viersemestriges Grundstudium, an das sich ein viersemestriges Hauptstudium anschließt. Das Hauptstudium sieht für alle Studiengänge gemeinsame Pflichtveranstaltungen in den Pflichtfächern "Allgemeine Betriebswirtschaftslehre" und "Allgemeine Volkswirtschaftslehre" vor. Darüber hinaus ist es je nach Studiengang unterschiedlich. Welcher Abschluss gemäß § 8 Abs. 2 erreicht wird, bestimmt sich gemäß § 17 Abs. 5 - 7 der Diplomprüfungsordnung aufgrund der Wahlfachkombination.
(2) Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl, deren Aufteilung auf die beiden Studienabschnitte und die Fachgebiete sowie die Anzahl der den einzelnen Lehrveranstaltungen zuzurechnenden Kreditpunkte ergeben sich aus der Struktur der Studiengänge (Anlage 1).
(3) Der Studienplan für das gemeinsame Grundstudium ist als Anlage 2, der Studienplan für das Hauptstudium als Anlage 3 beigefügt; die Liste der Wahlfächer des Hauptstudiums enthält Anlage 4.
(4) Hinweise auf die Lehrveranstaltungen sowie die Kombination der Wahlfächer enthält der Studienführer des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften. Dieser Studienführer ist beim wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt zu beziehen.
§ 7
Kreditpunkte
(1) Grundstudium
Im Grundstudium müssen 120 Kreditpunkte (CP) erworben werden, deren Angebot sich in vier Semester zu je 30 Kreditpunkten aufgliedert. Die Aufteilung der Kreditpunkte auf einzelne Fächer ist wie folgt:
a) | Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre | 32 CP |
b) | Grundzüge der Volkswirtschaftslehre | 32 CP |
c) | Statistik | 16 CP |
d) | Rechtswissenschaft | 16 CP |
e) | Propädeutika (Betriebliches Rechnungswesen, Mathematik, Wirtschaftsinformatik) |
24 CP |
(2) Hauptstudium
Im Hauptstudium müssen 120 Kreditpunkte erworben werden. Diese teilen sich wie folgt auf die einzelnen Prüfungsfächer auf:
a) | Diplomarbeit | 30 CP |
b) | Pflichtfach Allgemeine Betriebswirtschaftslehre | 18 CP |
c) | Pflichtfach Allgemeine Volkswirtschaftslehre | 18 CP |
d) | Drei Wahlpflichtfächer (Tiefenfächer) | je 18 CP |
§ 8
Prüfungen
(1) Die Regelungen für die Prüfungen sowie die Zulassungsvoraussetzungen für die Diplomarbeit ergeben sich aus der Diplomprüfungsordnung.
(2) Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen verleiht aufgrund der Abschlussprüfung:
a) | gem. § 17 Abs. 5 den akademischen Grad "Diplom-Kauffrau" / "Diplom-Kaufmann", |
b) | gem. § 17 Abs. 6 den akademischen Grad "Diplom-Volkswirtin" / "Diplom-Volkswirt". |
c) | gem. § 17 Abs. 7 den akademischen Grad "Diplom-Ökonomin" / "Diplom-Ökonom". |
§ 9
Studienfachberatung
(1) Für die Studienfachberatung ist der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften verantwortlich.
(2) Für Studienanfänger wird zu Beginn eines jeden Wintersemesters mindestens eine Einführungsveranstaltung durchgeführt.
(3) Für Studierende, die in das Hauptstudium eintreten, findet zu Beginn eines jeden Semesters eine Informationsveranstaltung statt.
(4) Vor Beginn jedes Semesters stellen die Professuren Informationsmaterialien über die von ihnen vertretenen Wahlfächer und Studienschwerpunkte zur Verfügung.
§ 10
In-Kraft-Treten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.
§ 11
Übergangsbestimmungen
Die Wahlmöglichkeiten für Studierende, die ihr Studium an der Justus-Liebig-Universität vor Inkrafttreten der Diplomprüfungsordnung in der Fassung vom 28.6.2000 begonnen haben, regelt § 31 der Diplomprüfungsordnung.
Gießen, 20. November 2001
Prof. Dr. Martin Morlock
Dekan des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften
Struktur der drei Studiengänge
Grundstudium
1. | Das Grundstudium umfasst die folgenden Pflichtfächer: | |
a) | Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre | |
b) | Grundzüge der Volkswirtschaftslehre | |
c) | Statistik | |
d) | Rechtswissenschaft | |
e) | Wirtschaftswissenschaftliche Propädeutika (Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler, Technik des betrieblichen Rechnungswesens, Wirtschaftsinformatik). | |
2. | Innerhalb des Grundstudiums werden die folgenden 7 Module gebildet: | |
Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre I (1. 2. Semester) | ||
Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre II (3. 4. Semester) | ||
Grundzüge der Volkswirtschaftslehre I (1. 2. Semester) | ||
Grundzüge des Volkswirtschaftslehre II (3. 4. Semester) | ||
Statistik | ||
Rechtswissenschaft | ||
Wirtschaftswissenschaftliche Propädeutika (Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler, Technik des betrieblichen Rechnungswesens, Wirtschaftsinformatik). | ||
3. | Ausgleichsmöglichkeiten nicht bestandener Klausuren innerhalb einzelner Module regelt § 13 der Diplomprüfungsordnung. | |
4. | Fakultativ kann Wirtschaftsenglisch (4 Semesterwochenstunden) belegt werden. |
Hauptstudium
Im Hauptstudium sind für alle Studierenden folgende Pflicht- und Wahlfächer vorgesehen:
- Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
- Allgemeine Volkswirtschaftslehre
- Drei Wahlfächer, deren zulässige Kombination für die einzelnen Abschlüsse in § 17 Abs. 5-7 der Diplomprüfungsordnung geregelt ist.
A n l a g e 2
Studienplan für das gemeinsame Grundstudium
Die folgende Übersicht enthält sämtliche Lehrveranstaltungen, die für Studierende aller Studiengänge Pflichtveranstaltungen im Grundstudium darstellen, nach Modulen sortiert mit ihren Semesterwochenstunden (= SWS), ihren Kreditpunkten (= CP) sowie der jeweiligen Klausurdauer (in Minuten):
Modul Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre I: | |||
Einführung in die Betriebswirtschaftslehre |
1. Semester (WS) |
4 SWS = 6 CP |
90 Min. |
Kostenrechnung |
2. Semester (SS) |
4 SWS = 6 CP |
90 Min. |
Bilanzen |
2. Semester (SS) |
2 SWS = 4 CP |
60 Min. |
Modul Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre II: |
|||
Rationales Entscheiden |
3. Semester (WS) |
2 SWS = 4 CP |
60 Min. |
Finanzmanagement I |
4. Semester (SS) |
2 SWS = 4 CP |
60 Min. |
Einführung in das Marketing |
4. Semester (SS) |
2 SWS = 4 CP |
60 Min. |
Produktionsmanagement |
4. Semester (SS) |
2 SWS = 4 CP |
60 Min. |
Modul Grundzüge der Volkswirtschaftslehre I: |
|||
Einführung in die Volkswirtschaftslehre |
1. Semester (WS) |
5 SWS = 8 CP |
120 Min. |
Mikroökonomische Theorie |
2. Semester (SS) |
5 SWS = 8 CP |
120 Min. |
Modul Grundzüge der Volkswirtschaftslehre II: |
|||
Makroökonomische Theorie |
3. Semester (WS) |
5 SWS = 8 CP |
120 Min. |
Grundlagen der Wirtschaftspolitik |
4. Semester (SS) |
5 SWS = 8 CP |
120 Min. |
Modul Rechtswissenschaft: |
|||
Privatrecht I |
1. Semester (WS) |
2 SWS = 4 CP |
60 Min. |
Privatrecht II |
2. Semester (SS) |
2 SWS = 4 CP |
60 Min. |
Öffentliches Recht I |
3. Semester (WS) |
2 SWS = 4 CP |
60 Min. |
Öffentliches Recht II |
4. Semester (SS) |
2 SWS = 4 CP |
60 Min. |
Modul Statistik: |
|||
Statistik I |
2. Semester (SS) |
2 SWS = 4 CP |
60 Min. |
Statistik II |
3. Semester (WS) |
4 SWS = 6 CP |
90 Min. |
Statistik III |
4. Semester (SS) |
4 SWS = 6 CP |
90 Min. |
Modul Wirtschaftswissenschaftliche Propädeutika: |
|||
Technik des betrieblichen Rechnungswesens |
1. Semester (WS) |
4 SWS = 8 CP |
120 Min. |
Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler I |
1. Semester (WS) |
2 SWS = 4 CP |
60 Min. |
Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler II |
2. Semester (SS) |
2 SWS = 4 CP |
60 Min. |
Grundzüge der Wirtschaftsinformatik |
3. Semester (WS) |
4 SWS = 8 CP |
120 Min. |
A n l a g e 3
Studienplan für das gemeinsame Hauptstudium
Aus dem Pflichtlehrangebot des Hauptstudiums in Allgemeiner Betriebswirtschaftslehre und Allgemeiner Volkswirtschaftslehre von jeweils 18 SWS sind mindestens 12 SWS von dem/der Studierenden für jedes Pflichtfach einzubringen.
Die folgende Übersicht enthält sämtliche Lehrveranstaltungen, die für Studierende aller Studiengänge Pflichtveranstaltungen im Hauptstudium darstellen, mit ihren Semesterwochenstunden (= SWS), ihren Kreditpunkten (= CP) sowie der jeweiligen Klausurdauer (in Minuten):
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre:
Unternehmungsplanung/Controlling | 5. Semester (WS) | 2 SWS = 3 CP | 90 Min. |
Organisation und Führung | 5. Semester (WS) | 2 SWS = 3 CP | 90 Min. |
Finanzmanagement II | 5. Semester (WS) | 2 SWS = 3 CP | 90 Min. |
Strategisches Marketing | 5. Semester (WS) | 2 SWS = 3 CP | 90 Min. |
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre | 5. Semester (WS) | 2 SWS = 3 CP | 90 Min. |
Risikomanagement | 6. Semester (SS) | 2 SWS = 3 CP | 90 Min. |
Personalwirtschaft | 6. Semester (SS) | 2 SWS = 3 CP | 90 Min. |
Internationales Management I | 6. Semester (SS) | 2 SWS = 3 CP | 90 Min. |
Organisation und Management der betrieblichen Informationsverarbeitung |
6. Semester (SS) | 2 SWS = 3 CP | 90 Min. |
Gesamtangebot an Lehrveranstaltungen für das Fach Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: 18 SWS = 27 CP |
Allgemeine Volkswirtschaftslehre:
Preis und Wettbewerb |
5. Semester (WS) |
3 SWS = 4,5 CP |
120 Min. |
Geld, Kredit, Währung I |
5. Semester (WS) |
2 SWS = 3 CP |
90 Min. |
Internationale Wirtschaftsbeziehungen I |
5. Semester (WS) |
3 SWS = 4,5 CP |
120 Min. |
Öffentliche Finanzen I |
5. Semester (WS) |
2 SWS = 3 CP |
90 Min. |
Ökonometrie |
5. Semester (WS) |
2 SWS = 3 CP |
90 Min. |
Wachstum und Verteilung |
6. Semester (SS) |
2 SWS = 3 CP |
90 Min. |
Konjunktur und Stabilität |
6. Semester (SS) |
2 SWS = 3 CP |
90 Min. |
Öffentliche Finanzen II |
6. Semester (SS) |
2 SWS = 3 CP |
90 Min. |
Gesamtangebot an Lehrveranstaltungen für das Fach Allgemeine Volkswirtschaftslehre: 18 SWS = 27 CP |
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Wahlfächer im Hauptstudium
- Wahlfächer aus der Betriebswirtschaftslehre sind:
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Finanzierung und Banken
Industrielles Management und Controlling
Internationales Management
Marketing
Organisation, Führung, Personalwirtschaft
Revisions- und Treuhandwesen
Risikomanagement und Versicherungswirtschaft
Transportmanagement *
Wirtschaftsinformatik
- Wahlfächer aus der Volkswirtschaftslehre sind:
Öffentliche Finanzen
Geld, Kredit, Währung
Internationale Wirtschaftsbeziehungen
Preis und Wettbewerb
Sozialökonomik der Entwicklungsländer
Ordnungs- und Institutionenökonomik
Transportmanagement *
- Sonstiges wirtschaftswissenschaftliches Wahlfach ist:
Statistik und Ökonometrie
- Sonstige Wahlfächer sind:
Öffentliches Recht
Politikwissenschaft
Privatrecht
Psychologie
Soziologie
Wirtschaftspädagogik
Jedes Wahlfach sollte mit mindestens 2 SWS im Breitenstudium vertreten sein.
Bei der Auswahl der drei Wahlfächer haben die Studierenden die Voraussetzungen gemäß § 17 der Diplomprüfungsordnung zu beachten.
Auf Antrag des zuständigen Hochschullehrers oder der zuständigen Hochschullehrerin beschließt der Prüfungsausschuss vor Beginn eines jeden Studienjahres über die Bildung von Modulen oder die Bestimmung von Wahlpflichtvorlesungen in den Wahlfächern.
In einem Wahlfach können Veranstaltungen aus dem Breitenstudium oder aus anderen Wahlfächern eingebracht werden, wobei die erworbenen Kreditpunkte nur einmal angerechnet werden können. Auf Antrag des zuständigen Hochschullehrers oder der zuständigen Hochschullehrerin beschließt der Prüfungsausschuss rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Semesters über weitere anzuerkennende einbringbare Leistungen.
Ein Wahlfach ist dann ausreichend vertreten, wenn es ein Lehrangebot von mindestens 12 SWS (= 18 CP) umfasst. Bei einem größeren Angebot an Lehrveranstaltungen, die für ein Wahlfach angerechnet werden können, kann der bzw. die Studierende wählen, durch welche Lehrveranstaltung er bzw. sie die zum Bestehen des Faches erforderlichen 18 CP erbringen möchte. In diesen CP müssen alle für das betreffende Wahlfach festgelegte Wahlpflichtveranstaltungen enthalten sein.
Auf Antrag des Prüfungsausschusses kann durch Beschluss des Fachbereichsrats die Wählbarkeit der Fächer gemäß § 17 der Diplomprüfungsordnung Abs. 8 - 11 beschränkt werden, sofern ein Fach nicht ausreichend vertreten ist, oder die Wahl weiterer Fächer zugelassen werden, sofern diese ausreichend vertreten sind und die Fächer in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Studiengang stehen. Im Falle einer Einschränkung stellt der Prüfungsausschuss sicher, dass die Prüfungen in dem betreffenden Fach noch zwei Prüfungstermine nach dem Beschluss abgenommen werden.
Bei der Auswahl der drei Wahlfächer haben die Studierenden die Voraussetzungen der Diplomprüfungsordnung (§ 17) zu beachten.
* Das Fach Transportmanagement kann nur einmal als Wahlfach gewählt werden.