Planung der Examensvorbereitung
Sie wollen ein erfolgreiches Examen schreiben?
Dann sollten Sie frühzeitig Ihr Studium und insbesondere
Ihre intensive Examensvorbereitungsphase planen.
I. Die Examensvorbereitung beginnt schon vor der Examensvorbereitung
Obwohl sich viele Studierende von Anfang an vornehmen, den Freiversuch nach acht Semestern wahrzunehmen, scheitern sie letztlich daran, dass sie in den ersten Semestern und teilweise auch bis zur Examensvorbereitung planlos vor sich hin studieren.
Dagegen haben Untersuchungen bestätigt, dass ein erfolgreiches Examen unmittelbar mit einer guten Studienplanung zusammenhängt.
Eine effektive Planung des Studiums und der Examensvorbereitung führt nicht nur zu einem erfolgreichen Examen, sondern bringt für Sie noch weitere Vorteile mit sich:
- Ihnen bleibt mehr Freizeit übrig,
- Sie haben mehr Zeit für konzentriertes Arbeiten,
- Sie behalten den Überblick über Ihr Studium und den Stand Ihrer Examensvorbereitung,
- Sie haben mehr Erfolgserlebnisse als andere,
- Sie können vermeiden, dass Sie in der Examensvorbereitungsphase den Stoff nicht mehr bewältigen,
- Sie haben eine höhere Lernmotivation und Leistungsbereitschaft,
- Sie leiden weniger unter Stress und
- Sie haben mehr Zeit für das Wesentliche.
Wer sein Studium effektiv organisieren und planen möchte, sollte
- für sich persönliche Ziele definieren,
- sich einen Überblick über die zur Zielerreichung erforderlichen Aktivitäten verschaffen,
- schriftlich planen,
- einen Grobplan für das gesamte Studium erstellen,
- Semester-, Wochen- und Tagespläne verwenden,
- Prioritäten setzen,
- seine Leistungskurve beobachten (Zu welcher Tageszeit lerne ich am effektivsten? Welchen Tagesabschnitt sollte ich dafür nutzen, neues Wissen anzueignen? Wann gehe ich weniger beanspruchenden Lerntätigkeiten nach, z.B. Karteikarten schreiben, Stoff wiederholen, Klausuren lösen und schreiben?)
- Pausen einplanen und
- Pufferzeiten reservieren
II. UniRep-Studienplan als empfohlener Grobplan für das gesamte Studium
Mit dem UniRep-Studienplan wollen wir Ihnen bei der Planung Ihres Studiums eine erste Hilfestellung geben.
1. Bei Studienbeginn im Wintersemester
Semester | Zivilrecht | Öffentliches Recht | Strafrecht |
Sonstige Veranstaltungen | Anzahl der Semester-wochenstunden |
1 (WS) |
BGB AT | Grundrechte | Strafrecht I | Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie oder Kriminologie, Rechtsphilosophie | 24 |
2
(SS)
|
Schuldrecht AT und BT | Staatsorganisationsrecht | Strafrecht II | Rechtssoziologie oder Kriminologie | 24 |
3 (WS) |
Sachenrecht, Familienrecht | Verwaltungsrecht AT, Europarecht I | Strafrecht III | - | 22 |
Abschluss der Zwischenprüfung | |||||
4 (SS) |
Gesellschaftsrecht, Individualarbeitsrecht, ZPO I, Erbrecht, Übung im BGB | Verwaltungsrecht BT, Verwaltungsprozessrecht, Europarecht II | Übung im Strafrecht | - | 23 |
5 (WS) |
Handelsrecht, ZPO II | Übung im Öffentlichen Recht | StPO | Methodenlehre, Fremdsprachige Veranstaltung, Schlüsselqualifikation | 20 |
Schwerpunktbereich:
- Schwerpunktpflichtveranstaltungen im Umfang von 4 SWS - Schwerpunktwahlveranstaltungen im Umfang von 2 SWS |
|||||
Scheinfrei | |||||
6 (SS) |
Schwerpunktbereich: - Schwerpunktpflichtveranstaltungen im Umfang von 4 SWS - Schwerpunktwahlveranstaltungen im Umfang von 4 SWS - Schwerpunktseminarveranstaltung im Umfang von 2 SWS |
10 | |||
7 (WS) |
UniRep: - UniRep-Vorlesungen Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht - UniRep-Falltutorien - Examensklausurenkurs einschließlich Probeexamen |
18 | |||
8 (SS) |
UniRep: - UniRep-Vorlesungen Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht - UniRep-Falltutorien - Examensklausurenkurs einschließlich Probeexamen |
18 | |||
Examen |
2. Bei Studienbeginn im Sommersemester
a) entsprechend der Studienplanempfehlung der Studienordnung sowie Schwerpunktbereichsordnung des Fachbereichs 01 (Nachteil: Freiversuch nicht möglich)
Semester | Zivilrecht | Öffentliches Recht | Strafrecht |
Sonstige Veranstaltungen | Anzahl der Semester-wochenstunden |
1 (SS) |
BGB AT | Staatsorganisationsrecht | Strafrecht I, Strafrecht II | Rechtssoziologie oder Kriminologie | 24 |
2
(WS)
|
Familienrecht | Grundrechte, Europarecht I | Strafrecht III | Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie oder Kriminologie, Rechtsphilosophie | 22 |
3 (SS) |
Schuldrecht AT und BT, ZPO I, Erbrecht | Europarecht II | - | Fremdsprachige Veranstaltung, Schlüsselqualifikation | 20 |
4 (WS) |
Sachenrecht, Handelsrecht, ZPO II, Übung im BGB | Verwaltungsrecht AT | StPO, Übung im Strafrecht | Methodenlehre | 24 |
Abschluss der Zwischenprüfung | |||||
5 (SS) |
Gesellschaftsrecht, Individualarbeitsrecht | Verwaltungsrecht BT, Verwaltungsprozessrecht, Übung im Öffentlichen Recht | - | - | 16 |
Scheinfrei | |||||
6 (WS) |
Schwerpunktbereich:
- Schwerpunktpflichtveranstaltungen im Umfang von 4 SWS - Schwerpunktwahlveranstaltungen im Umfang von 2 SWS |
6 | |||
7 (SS) |
Schwerpunktbereich: - Schwerpunktpflichtveranstaltungen im Umfang von 4 SWS - Schwerpunktwahlveranstaltungen im Umfang von 4 SWS - Schwerpunktseminarveranstaltung im Umfang von 2 SWS |
10 | |||
8 (WS) |
UniRep: - UniRep-Vorlesungen Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht - UniRep-Falltutorien - Examensklausurenkurs einschließlich Probeexamen |
18 | |||
9 (SS) |
UniRep: - UniRep-Vorlesungen Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht - UniRep-Falltutorien - Examensklausurenkurs einschließlich Probeexamen |
18 | |||
Examen |
b) Freiversuchwahrende UniRep-Studienplanempfehlung
(Beachten Sie, dass es sich vorliegend um eine recht ambitionierte Planung handelt)
Semester | Zivilrecht | Öffentliches Recht | Strafrecht |
Sonstige Veranstaltungen | Anzahl der Semester-wochenstunden |
1 (SS) |
BGB AT | Staatsorganisationsrecht | Strafrecht I, Strafrecht II | Rechtssoziologie oder Kriminologie | 24 |
2
(WS)
|
Familienrecht | Grundrechte, Europarecht I | Strafrecht III | Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie oder Kriminologie, Rechtsphilosophie | 22 |
3 (SS) |
Schuldrecht AT und BT, ZPO I, Erbrecht | Europarecht II | Übung im Strafrecht | Fremdsprachige Veranstaltung, Schlüsselqualifikation | 22 |
4 (WS) |
Sachenrecht, Handelsrecht, ZPO II, Übung im BGB | Verwaltungsrecht AT | StPO | Methodenlehre | 22 |
Abschluss der Zwischenprüfung | |||||
5 (SS) |
Gesellschaftsrecht, Individualarbeitsrecht | Verwaltungsrecht BT, Verwaltungsprozessrecht, Übung im Öffentlichen Recht | - | - | 24 |
Schwerpunktbereich:
- Schwerpunktpflichtveranstaltungen im Umfang von 4 SWS - Schwerpunktwahlveranstaltungen im Umfang von 2 SWS - Schwerpunktseminarveranstaltung im Umfang von 2 SWS |
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Scheinfrei | |||||
6 (WS) |
Schwerpunktbereich: - Schwerpunktpflichtveranstaltungen im Umfang von 4 SWS - Schwerpunktwahlveranstaltungen im Umfang von 4 SWS |
26 | |||
UniRep: - UniRep-Vorlesungen Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht - UniRep-Falltutorien - Examensklausurenkurs einschließlich Probeexamen |
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7 (SS) |
UniRep: - UniRep-Vorlesungen Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht - UniRep-Falltutorien - Examensklausurenkurs einschließlich Probeexamen |
18 | |||
8 (WS) |
Aufgrund der recht hohen Studienbelastung im 6. Semester empfiehlt sich u.U. eine Wiederholungsphase des UniRep-Lernstoffs aus dem 6. Semester. | (18) | |||
Examen |
III. Planung der Prüfungstermine (Stand: Februar 2011)
Die erste juristische Prüfung besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung, die 70% der Examensendnote ausmacht, und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung, die 30% der Examensendnote ausmacht.
Zwar kann die Abschlussprüfung im Schwerpunktbereich bereits vor der staatlichen Pflichtfachprüfung abgelegt werden, jedoch laufen Sie hierbei Gefahr, Ihren Freiversuch für die - für Ihre Examensendnote wichtigere - staatliche Pflichtfachprüfung zu verlieren. Ferner muss die Abschlussprüfung im Schwerpunktbereich auch nicht gleichzeitig mit der staatlichen Pflichtfachprüfung abgelegt werden, sondern kann auch erst in der unmittelbar nachfolgenden Prüfungskampagne erfolgen (sog. "Schieben"). Letztere Konstellation empfehlen wir Ihnen regelmäßig bei der Planung der Prüfungstermine, da Ihnen so jeweils mehr Zeit für die Vorbereitung der mündlichen Prüfung im staatlichen und universitären Teil der ersten juristischen Prüfung zur Verfügung steht, ohne dass Sie hierdurch Ihren Freiversuch für die Abschlussprüfung im Schwerpunktbereich verlieren. Beachten Sie aber unbedingt, dass Sie dann an Ihren Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung gebunden sind und diesen nicht mehr zurückziehen können!
Wichtiger Hinweis:
Die obenstehenden Angaben zu den Prüfungsterminen sind mit dem Prüfungsamt des FB 01 abgestimmt. Sie dienen aber lediglich zu Ihrer ersten Information und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte informieren Sie sich ausführlich über das Anmeldeverfahren zu den Prüfungen (Meldetermine, Zulassungsvoraussetzungen etc.) auf der Homepage des Prüfungsamtes. Insbesondere finden Sie im dortigen Download-Center die für die Durchführung der staatlichen Pflichtfach- und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung maßgebenden Rechtsgrundlagen. Darüber hinaus können Sie beim Prüfungsamt auch das persönliche Beratungsangebot im Rahmen der üblichen Sprechzeiten (dienstags - freitags von 8.00 - 12.00 Uhr bzw. dienstags und donnerstags von 10.00 - 12.00 Uhr bei Herrn Dr. Stiebig) oder nach persönlicher Terminvereinbarung wahrnehmen.