Qualifikationsangebote Psychotherapie
Die Justus-Liebig-Universität Gießen engagiert sich seit 1985 für die Qualifikation von Psycholog*innen in Verhaltenstherapeutischer Psychotherapie.
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Der Beruf der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten ist ein Heilberuf, der die Approbation voraussetzt. Das PsychThG in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung legt fest, dass zur Erlangung der Approbation als Psychologische/r Psychotherapeut/in (PP) bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in (KJP) nach dem Hochschulstudium Psychologie (bzw. Pädagogik/Sozialpägdaogik/Soziale Arbeit für KJP) eine Ausbildung absolviert werden muss, die mit einer staatlichen Prüfung abschließt.
Diese Ausbildung kann nur von Personen absolviert werden, die vor dem 1. September 2020 das Psychologie-Studium begonnen haben. Die Ausbildung muss spätestens bis zum 1. September 2032 abgeschlossen sein. In besonderen Härtefällen kann der Abschluss auch nach 2032 erfolgen, wenn davon auzugehen ist, dass er spätestens am 31. August 2035 erreicht wird.
PP und KJP können im Rahmen von Bereichsweiterbildungen spezialisierte Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. in Klinischer Neuropsychologie oder Schmerztherapie. Diese Bereichsweiterbildungen sind in der Weiterbildungsordnung (WBO) der zuständigen Landespsychotherapeutenkammern geregelt, d.h. hier der LPK Hessen.
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Das PsychThG wurde 2020 reformiert. Es trat in der neuen Fassung am 1. September 2020 in Kraft und ist für alle gültig, die danach ihr Psychologie-Studium begonnen haben. Nach dem reformierten PsychThG kann direkt nach einem Universitätsstudium, das die Anforderungen der Approbationsordnung erfüllt, die Approbationsprüfung abgelegt und anschließend eine berufliche Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeuten durchlaufen werden.
Diese Weiterbildung ist als Gebietsweiterbildung organisiert und kann auf drei verschiedenen Gebieten erfolgen:
- Psychotherapie für Erwachsene
- Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
- Neuropsychologische Psychotherapie