Initiative Transparente Tierversuche
DFG Initiative Transparente Tierversuche - Tierschutzbeauftragte der JLU Tierversuche - Tierschutz - Ersatzmethoden
Initiative Transparente Tierversuche
Die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) informiert transparent über Tierversuche, die eingesetzten Methoden und die Anzahl der verwendeten Tiere. Die JLU ist Mitglied der Initiative Transparente Tierversuche , die im Juli 2021 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft ( DFG ) und der von der Allianz der Wissenschaftsorganisationen gegründeten Informationsplattform Tierversuche verstehen ins Leben gerufen wurde.
Tierversuche an der JLU Gießen
Oberster Grundsatz der tierexperimentellen Forschung an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ist ein verantwortungsbewusster Einsatz von Versuchstieren, der den größtmöglichen Schutz der Tiere und alle tierschutzrechtlichen Bestimmungen berücksichtigt. Selbstverständlich ist dabei die Einhaltung des Tierschutzgesetzes sowie des 3R-Prinzips ( R eplace, R educe und R efine - Vermeiden, Verringern und Verbessern) . Die JLU ist sich ihrer großen Verantwortung bewusst und tritt im Sinne der DFG Initiative Transparente Tierversuche mit der Öffentlichkeit zu diesem Thema in den Dialog.
Gießener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler forschen auch zu Methoden, die in bestimmten Bereichen Tierexperimente ersetzen könnten. In der biomedizinischen Forschung stellen Tierversuche nach aktuellem Forschungsstand einen wichtigen Bestandteil des experimentellen Methodenspektrums dar. Alle JLU-Forschenden, die tierexperimentell arbeiten, belegen zuvor entsprechende Fortbildungskurse, sodass ein tierschutzgerechter und verantwortungsvoller Umgang mit den Tieren gewährleistet ist. Ein Tierschutzausschuss überwacht die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und Genehmigungsvorgaben.
Übersicht Initiative |
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Was ist ein Tierversuch?
Das
deutsche Tierschutzgesetz
schützt das Leben und Wohlbefinden von Tieren und stellt sicher, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt. Ein
Tierversuch
kann, nach kritischer Prüfung und Genehmigung, eine Ausnahme von diesem Grundsatz darstellen.
Tierversuche sind wissenschaftliche Studien, bei denen Tiere verwendet werden, um verschiedene Theorien oder Behandlungen zu testen. Sie werden in unterschiedlichen Bereichen wie Medizin, Veterinärmedizin, Psychologie und Toxikologie eingesetzt, um zum Beispiel die biologischen Auswirkungen von Arzneimitteln und Behandlungen, die Ursachen von Krankheiten und die potenziellen Risiken und Vorteile neuer Technologien zu verstehen.
Experimente können bei Tieren unter Umständen Schmerzen und Stress verursachen.
Das Tierschutzgesetz stellt daher Wirbeltiere, Kopffüßer und Zehnfußkrebse unter einen besonderen Schutz. Eingriffe an anderen Wirbellosen (z.B. Fruchtfliegen oder Wasserflöhe) werden rechtlich nicht als Tierversuche angesehen und dürfen in der Regel ohne eine gesonderte Genehmigung durchgeführt werden. Der Einsatz von Wirbellosen wird daher nicht systematisch erfasst und ist entsprechend kein Teil der folgenden Ausführungen.
Warum können wir auf Tierversuche noch nicht verzichten?
Tierversuche in der Lehre:
Wo immer möglich, wird in der Lehre an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) auf Tierversuche verzichtet und auf tierfreie Verfahren gesetzt. Zum Einsatz kommen z. B. Computersimulationen, Filmaufnahmen oder Übungen an Phantomen. Dennoch ist ein vollständiger Verzicht des Einsatzes von Tieren in der Lehre weder möglich noch sinnvoll: Die Studierenden erwarten von uns eine fundierte theoretische und praktische Ausbildung. Viele Studierende werden für Berufsfelder ausgebildet, in denen sie später einmal mit Tieren oder tierischen Produkten zu tun haben. Den Umgang mit Tieren zu üben, halten wir daher für unverzichtbar. Gerade die Arbeit späterer Tierärztinnen und Tierärzte sowie angehender Landwirtinnen und Landwirte hat dabei explizit das Wohl von Tieren und Menschen zum Ziel.
Tierversuche in der Forschung:
Über 95 % der Tierversuche an der JLU dienen der Forschung. Zum Einsatz kommen vor allem Mäuse und Ratten, aber z. B. auch Krallenfrösche und landwirtschaftliche Nutztiere. Das Forschungsspektrum ist dabei weit gefasst. Von der Grundlagenforschung bis hin zur Entwicklung von Therapien für Tiere werden unterschiedlichste Forschungsfelder bedient. In der Grundlagenforschung werden beispielsweise neue Therapieansätze zur Behandlung von Lungenerkrankungen der Menschen oder Malaria erforscht. Mäuse und Ratten dienen hier als Modellorganismen.
Das Wohlergehen von Nutztieren steht bei anderen Forschungsvorhaben im Mittelpunkt, wenn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler z. B. nach alternativen Haltungs- und Fütterungsformen zur bisher üblichen landwirtschaftlichen Praxis suchen.
Von der tierbasierten Forschung an der JLU profitieren letztlich Tiere und Menschen.
Lehre: Vorlesung der Klinik für Wiederkäuer und Schweine (Innere Medizin und Chirurgie) im Fachbereich Veterinärmedizin der
JLU Gießen.
Foto: Franz E. Möller (Archiv)
Forschung: Körpergewichtskontrolle bei einer Ratte.
Foto: Thorsten Indra
Wie wird entschieden, ob ein Tierversuch durchgeführt wird?
Alle Tierversuche in Deutschland unterliegen einem strengen gesetzlich geregelten Genehmigungsverfahren, das im Tierschutzgesetz und in der Tierschutz-Versuchstierverordnung festgelegt ist. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist zur Durchführung eines Tierversuchs zwingend erforderlich. In Hessen sind für die Genehmigung von Tierversuchen die Regierungspräsidien zuständig. In Gießen muss jedes Vorhaben durch die Tierärztinnen und Tierärzte des Regierungspräsidiums Gieße n genehmigt werden. Der Genehmigungsprozess wird durch ein beratendes Fachgremium nach §15 Tierschutzgesetz (Tierschutzkommission) begleitet.
Bevor Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler jedoch einen Antrag beim Regierungspräsidium einreichen, findet immer eine intensive Beratung und Prüfung durch die Tierschutzbeauftragen der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) statt. Die Tierschutzbeauftragten achten dabei neben der Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen vor allem auch darauf, dass dem Tierwohl Rechnung getragen wird. Als weiteres innerbetriebliches Kontrollinstrument dient der Tierschutzausschuss der JLU, der regelmäßig durch die Expertise des 3R-Zentrums unterstützt wird.
Wie viele Tiere dienten im Jahr 2022 an der JLU als Versuchstiere?
Der Begriff „Versuchstiere“ umfasst sehr unterschiedliche Kategorien.
Haustiere und landwirtschaftliche Nutztiere (*) gelten als Versuchstiere, wenn sie im Rahmen der Ausbildung sowie für klinische Studien (Tiere von Patientenbesitzerinnen und -besitzern aus den Tierkliniken der JLU) und/oder als Blutspender (Katze, Hund) genutzt werden. Diese Tiere leben ohne Beeinträchtigung weiter und gehen nach der Studie zurück zu ihren Besitzerinnen und Besitzern. Klinikseigene Tiere werden nach einer gewissen Zeit an Privatpersonen vermittelt.
Die hier vorliegenden Zahlen umfassen ausschließlich Daten aus der Gruppe der Wirbeltiere. Die Tabelle gliedert sich in 3 Kategorien:
1) Tiere, die zu Tiertötungen zu wissenschaftlichen Zwecken gemäß § 4 Absatz 3 Tierschutzgesetz verwendet worden sind,
2) Tiere, die im Rahmen eines Tierversuchsvorhabens gemäß § 7 Absatz 2 Tierschutzgesetz eingesetzt wurden,
3) Tiere, die zu Lehrzwecken verwendet worden sind.
Tiere, die zu wissenschaftlichen Zwecken getötet wurden (§4 TierSchG), sind Tiere, an denen zuvor keinerlei Eingriffe oder Behandlungen vorgenommen wurden. Dies ist nötig, um beispielsweise Organe oder Zellen für wissenschaftliche Experimente zu erhalten.
Zur Einordnung der hier aufgeführten Zahlen:
In Deutschland wurden 2022 etwas weniger als 2 Millionen Tiere als Versuchstiere eingesetzt. Hessenweit wurden im Jahr 2022 ungefähr 280.000 Versuchstiere verwendet.
Eine Navigationshilfe für die Vielzahl von Daten zu Tierversuchen findet sich in der Broschüre "Kompass Tierversuche" der Initiative Tierversuche verstehen.
Tab.: Art und Anzahl der zu wissenschaftlichen Zwecken an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) eingesetzten Tiere im Jahr 2022
(*) Haustiere und landwirtschaftliche Nutztiere gelten ebenfalls als Versuchstiere, wenn sie im Rahmen der Ausbildung sowie für klinische Studien (Tiere von Patientenbesitzerinnen und -besitzern) und als Blutspender (Katze, Hund) genutzt werden. Diese Tiere leben ohne Beeinträchtigung weiter und gehen nach der Studie zurück zu ihren Besitzerinnen und Besitzern. Klinikseigene Tiere werden nach einer gewissen Zeit an Privatpersonen vermittelt. (#) "Vögel" und "Säugetiere" sind hauptsächlich freilebende Tiere wie Fledermäuse und kleine Nager, die im Rahmen von Freilandstudien untersucht werden. Diese Tiere werden nach einer kurzen Begutachtung und Registrierung sofort wieder in die Natur entlassen.
Viele Tiere werden insbesondere im Rahmen der Ausbildung bzw. in der Lehre an der Universität am Ende eines Tierversuchs nicht getötet, sondern dürfen in ihrem gewohnten Umfeld weiterleben. Es handelt sich meist um klinikseigene Tiere oder Tiere von Mitarbeitenden, Studierenden oder Patientenbesitzerinnen oder -besitzern, die zuvor ihre Zustimmung z. B. zu einer Blutabnahme gegeben haben.
Tiere in der biomedizinischen Forschung müssen im Rahmen eines Tierversuchs meistens für weiterführende Untersuchungen schmerzfrei eingeschläfert werden. Tiere die nach ihrem Einsatz für die Wissenschaft nicht mehr genutzt werden sollen, werden - wo immer möglich - an Privatpersonen abgegeben.
"Vögel" und "Säugetiere" (#) sind hauptsächlich freilebende Tiere wie Fledermäuse und kleine Nager, die im Rahmen von Freilandstudien untersucht werden. Diese Tiere werden nach einer kurzen Begutachtung und Registrierung sofort wieder in die Natur entlassen.
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Wie viele Tiere dienten im Jahr 2021 an der JLU als Versuchstiere?
Der Begriff „Versuchstiere“ umfasst sehr unterschiedliche Kategorien.
Haustiere und landwirtschaftliche Nutztiere (*) gelten als Versuchstiere, wenn sie im Rahmen der Ausbildung sowie für klinische Studien (Tiere von Patientenbesitzerinnen und -besitzern aus den Tierkliniken der JLU) und/oder als Blutspender (Katze, Hund) genutzt werden. Diese Tiere leben ohne Beeinträchtigung weiter und gehen nach der Studie zurück zu ihren Besitzerinnen und Besitzern. Klinikseigene Tiere werden nach einer gewissen Zeit an Privatpersonen vermittelt.
Die hier vorliegenden Zahlen umfassen ausschließlich Daten aus der Gruppe der Wirbeltiere. Die Tabelle gliedert sich in 3 Kategorien:
1) Tiere, die zu Tiertötungen zu wissenschaftlichen Zwecken gemäß § 4 Absatz 3 Tierschutzgesetz verwendet worden sind,
2) Tiere, die im Rahmen eines Tierversuchsvorhabens gemäß § 7 Absatz 2 Tierschutzgesetz eingesetzt wurden,
3) Tiere, die zu Lehrzwecken verwendet worden sind.
Tiere, die zu wissenschaftlichen Zwecken getötet wurden (§4 TierSchG), sind Tiere, an denen zuvor keinerlei Eingriffe oder Behandlungen vorgenommen wurden. Dies ist nötig, um beispielsweise Organe oder Zellen für wissenschaftliche Experimente zu erhalten.
Zur Einordnung der hier aufgeführten Zahlen:
In Deutschland werden jährlich etwas weniger als 3 Millionen Tiere als Versuchstiere eingesetzt. Hessenweit wurden im Jahr 2021 ungefähr 300.000 Versuchstiere verwendet.
Eine Navigationshilfe für die Vielzahl von Daten zu Tierversuchen findet sich in der Broschüre "Kompass Tierversuche" der Initiative Tierversuche verstehen.
Tab.: Art und Anzahl der zu wissenschaftlichen Zwecken an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) eingesetzten Tiere im Jahr 2021
(*) Haustiere und landwirtschaftliche Nutztiere gelten ebenfalls als Versuchstiere, wenn sie im Rahmen der Ausbildung sowie für klinische Studien (Tiere von Patientenbesitzerinnen und -besitzern) und als Blutspender (Katze, Hund) genutzt werden. Diese Tiere leben ohne Beeinträchtigung weiter und gehen nach der Studie zurück zu ihren Besitzerinnen und Besitzern. Klinikseigene Tiere werden nach einer gewissen Zeit an Privatpersonen vermittelt. (#) "Vögel", "Säugetiere" und "andere Nager" sind hauptsächlich freilebende Tiere wie Fledermäuse und kleine Nager, die im Rahmen von Freilandstudien untersucht werden. Diese Tiere werden nach einer kurzen Begutachtung und Registrierung sofort wieder in die Natur entlassen.
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Wie viele Tiere dienten im Jahr 2020 als Versuchstiere?
Der Begriff Versuchstiere umfasst sehr unterschiedliche Kategorien.
Haustiere und landwirtschaftliche Nutztiere (*) gelten als Versuchstiere, wenn sie im Rahmen der Ausbildung sowie für klinische Studien (Tiere von Patientenbesitzerinnen und -besitzern aus den Tierkliniken der JLU) und/oder als Blutspender (Katze, Hund) genutzt werden. Diese Tiere leben ohne Beeinträchtigung weiter und gehen nach der Studie zurück zu ihren Besitzerinnen und Besitzern. Klinikseigene Tiere werden nach einer gewissen Zeit an Privatpersonen vermittelt.
Die hier vorliegenden Zahlen umfassen ausschließlich Daten aus der Gruppe der Wirbeltiere. Die Tabelle gliedert sich in 3 Kategorien:
1) Tiere, die zu Tiertötungen zu wissenschaftlichen Zwecken gemäß § 4 Absatz 3 Tierschutzgesetz verwendet worden sind,
2) Tiere, die im Rahmen eines Tierversuchsvorhabens gemäß § 7 Absatz 2 Tierschutzgesetz eingesetzt wurden,
3) Tiere, die zu Lehrzwecken verwendet worden sind.
Tiere, die zu wissenschaftlichen Zwecken getötet wurden (§4 TierSchG), sind Tiere, an denen zuvor keinerlei Eingriffe oder Behandlungen vorgenommen wurden. Dies ist nötig, um beispielsweise Organe oder Zellen für wissenschaftliche Experimente zu erhalten.
Zur Einordnung der hier aufgeführten Zahlen:
In Deutschland werden jährlich etwas weniger als 3 Millionen Tiere als Versuchstiere eingesetzt. Hessenweit wurden im Jahr 2020 ungefähr 310.000 Versuchstiere verwendet.
Tab.: Art und Anzahl der zu wissenschaftlichen Zwecken an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) eingesetzten Tiere im Jahr 2020
(*) Haustiere und landwirtschaftliche Nutztiere gelten ebenfalls als Versuchstiere, wenn sie im Rahmen der Ausbildung sowie für klinische Studien (Tiere von Patientenbesitzerinnen und -besitzern) und als Blutspender (Katze, Hund) genutzt werden. Diese Tiere leben ohne Beeinträchtigung weiter und gehen nach der Studie zurück zu ihren Besitzerinnen und Besitzern. Klinikseigene Tiere werden nach einer gewissen Zeit an Privatpersonen vermittelt. (#) "Vögel" und "Säugetiere" sind hauptsächlich freilebende Tiere wie Fledermäuse und kleine Nager, die im Rahmen von Freilandstudien untersucht werden. Diese Tiere werden nach einer kurzen Begutachtung und Registrierung sofort wieder in die Natur entlassen.
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Wer überprüft die Tierversuche?
Erst nach der Genehmigung eines Tierversuchs durch das Regierungspräsidium Gießen darf mit dessen Durchführung begonnen werden. Alle Eingriffe müssen dabei sehr detailliert dokumentiert werden, der Gesundheitszustand der Tiere wird engmaschig überwacht. Die Durchführung des Tierversuchs ebenso wie dessen Dokumentation wird dabei vom Regierungspräsidium Gießen kontrolliert. Auf die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und Genehmigungsvorgaben achten überdies die Tierschutzbeauftragten und der Tierschutzausschuss der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU).
Wer darf Tierversuche durchführen ?
Jede Person, die im Tierversuch mitarbeitet, muss dem Regierungspräsidium und den Tierschutzbeauftragten der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) den Erwerb einer speziellen Sachkunde nachweisen. Neben dem Abschluss eines naturwissenschaftlichen Studiums oder einer Berufsausbildung müssen spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten in der Pflege, der Haltung und dem Umgang mit Tieren sowie gegebenenfalls im sachgerechten Töten von Tieren nachgewiesen werden. Überdies ist das sogenannte 3R-Prinzip ( R eplace, R educe und R efine - Vermeiden, Verringern und Verbessern) essenzieller Bestandteil der Ausbildung.
Neben dieser Grundausbildung muss jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter versuchstierkundliche Fortbildungen im Umfang von jährlich mindestens acht Stunden vorweisen.
Was bietet die JLU an, um Tierversuche zu ersetzen?
Tierversuche dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn keine tierfreien Methoden zur Beantwortung der wissenschaftlichen Fragestellung existieren und Lehrinhalte nicht anders als unter Verwendung von Tieren vermittelt werden können. Überall dort, wo heute schon auf Tierversuche verzichtet werden kann, wird dies an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) auch getan.
Damit alle Beteiligten auf dem aktuellen Wissensstand sind, müssen alle Personen, die mit Tieren umgehen, sich daher regelmäßig fortbilden. Überdies stehen die Tierschutzbeauftragten der JLU und das 3R-Zentrum den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern jederzeit beratend zur Seite.
Gerade in der studentischen Lehre werden bereits jetzt die allermeisten Tierversuche, z. B. durch Computersimulationen, die Nutzung von Phantomen, Simulatoren und (Organ-)modellen (v.a. in der Ausbildung zukünftiger Tierärztinnen und Tierärzte) ersetzt (siehe auch hier ). Der Fachbereich Veterinärmedizin hat eigens hierzu ein Clinical Skills Lab eingerichtet.
Die Professur für Computerbasiertes Modelling im 3R-Tierschutz befasst sich mit der Erstellung von computergestützten Alternativmethoden für Tierversuche mit besonderem Fokus auf computerbasierte neuronale Modelle. Durch die Professur werden moderne computerbasierte Modellierungsmethoden entwickelt, die sowohl die Funktion als auch die Morphologie der Zellen realistisch darstellen und experimentelle Vorhersagen ermöglichen. Im Fokus der Arbeiten stehen die Abbildung neuronaler Strukturen des Hippocampus sowie Modelle der synaptischen Plastizität und Variabilität von Ionenkanälen. Auch werden für die Humanmedizin Computermodelle zur Epilepsie und zur Alzheimer-Erkrankung entwickelt. In der 3R-Lehre werden Konzepte erarbeitet, mit denen sogenannte In-silico-Verfahren digitalisiert vermittelt werden können.
Übungen an Phantomen, bevor es an die echten Tierpatienten geht.
Die Blutentnahme wird an einem künstlichen Hundebein geübt.
Skills Lab:
Skills Lab PETS (Practical Experience of Technical Skills) am Fachbereich Veterinärmedizin der JLU: Studierende
üben hier an Tier-Simulatoren.
Fotos: Rolf K. Wegst
Computersimulationen synaptischer Aktivierung von digitalen Nervenzellen aus unterschiedlichen Spezies (aus Cuntz et al., 2021; https://doi.org/10.1016/j.neuron.2021.08.028 ).
Quelle: Peter Jedli č ka
Die Simulationen wurden in einem Kooperationsprojekt zwischen der Gruppe für Computerbasiertes Modelling von Prof. Peter Jedlička am Gießener 3R-Zentrum, dem neuroanatomischen Institut von Prof. Thomas Deller an der Goethe Universität Frankfurt und der Gruppe für Morphologisches Modelling von Dr. Hermann Cuntz am ESI in Frankfurt durchgeführt. Es wurden große Datensätze (> 9000 anatomische Rekonstruktionen von Nervenzellen aus unterschiedlichen Spezies) aus der NeuroMorpho.org-Datenbank verwendet, um die Funktion unterschiedlich geformter Nervenzellen zu untersuchen. Die Computersimulationen haben gezeigt, dass Nervenzellen mit sehr unterschiedlichen Größen (siehe die Länge, „Total length“ in mm auf der X-Achse) und Formen ihrer Fortsätze (sog. Dendriten) eine überraschende Gleichheit ihrer elektrischen Antworten (siehe die Spannung in mV auf der Y-Achse) aufweisen. Die Forscher nannten dieses neue Prinzip dendritische Konstanz. Um diese neue Erkenntnis zu gewinnen, wurden keine neuen Tierversuche durchgeführt. Diese Arbeit zeigt, dass Computer-basierte Modelle sehr gute Werkzeuge für die Vermeidung neuer Tierversuche und für die Nutzung öffentlich zugänglicher experimenteller Datensätze sind.
Computer & Zellkulturen – Mehr Tierschutz in der Hirnforschung
Film:
Der Film zeigt auch die Grenzen der Computersimulation auf. Obwohl
das Ergebnis den tatsächlichen Abläufen im Gehirn schon sehr nahe
kommt, zeigt es nicht, wie sich die Nervenzellen erholen. Solche
Erkenntnisse sind weiterhin nur im Tierversuch möglich. Durch die
Kombination der beiden Forschungsmethoden gelang es jedoch, die
Zahl der erforderlichen Tierversuche erheblich zu reduzieren.
Quelle: Tierversuche verstehen
Mehr Info:
Gleiche Rechte im Gehirn? — Justus-Liebig-Universität Gießen (uni-giessen.de)
Quelle: Peter Jedlicka
Wen kann man an der JLU zu Tierversuchen ansprechen?
Für die Beratung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) die Tierschutzbeauftragten zuständig. Gerne beantworten das Team aber auch Ihre konkreten Fragen rund um das Thema "Tierversuche" an der JLU. Überdies steht das 3R-Zentrum für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Medienvertreterinnen und -vertreter wenden sich bitte an die JLU-Pressestelle .
Wie werden die Tiere gehalten?
Nicht nur Tierversuche, sondern auch Tierhaltungen müssen behördlich genehmigt werden. An der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) werden neben Mäusen, Ratten und anderen Kleinsäugern in kleinerer Anzahl auch Amphibien, Vögel, Hunde, Katzen sowie landwirtschaftliche Nutztiere gehalten.
Gute Haltungsbedingungen und ein ruhiger Umgang verbessern das Tierwohl, daher bekommen unsere Tiere alles was sie brauchen. Mäuse und Ratten werden in sozialen Gruppen gehalten. Neben Futter und Wasser enthält jeder Käfig Versteckmöglichkeiten und Nestbaumaterial. Die Nagerhaltung erfolgt unter hohen hygienischen Standards um reproduzierbare Versuchsbedingungen zu garantieren. Umwelteinflüsse sollen so gut wie möglich kontrolliert werden.
Auch Hunde und Katzen werden in Gruppen gehalten, erhalten Beschäftigungsmaterial und reichlich Zuwendung durch ihre Tierpflegerinnen und Tierpfleger sowie Patinnen und Paten.
Unsere landwirtschaftlichen Nutztiere, zu denen z. B. Ziegen, Schafe und Rinder gehören, werden - wo immer möglich - nach landwirtschaftlicher Praxis gehalten. An ihnen wird beispielsweise die Verträglichkeit neuer Futtermittel getestet, es werden Verhaltensbeobachtungen sowie Messungen z. B. des Methanausstoßes durchgeführt. Überdies üben Studierende der Tiermedizin aber auch Untersuchungen im Rahmen der klinischen Ausbildung an den Tieren.
Haltung von Schafen am Oberen Hardthof
Foto: Katrina Friese
Hamsterhaltung in einem Tierkäfig mit Nestbaumaterial, Beißhölzchen und Heu.
Tierhaltung in Käfiggestellen: s
oziallebende Tiere, wie z. B. Ratten, sind immer in Gruppen vergesellschaftet.
Hamster mögen,
es als Einzelgänger
ungestört von Artgenossen zu sein, und sind sehr territorial, daher kann es nötig sein, sie einzeln zu halten.
Fotos: Thorsten Indra
Initiative Transparente Tierversuche - Bereiche mit Tierversuchen
Tiermedizin
Das Spektrum der Tiermedizin ist sehr vielfältig: unterschiedliche Tierarten werden den Studierenden im Studium nahegebracht.
Neben Heimtieren wie Meerschweinchen und Kaninchen gehören z. B. auch Hunde, Katzen sowie landwirtschaftliche Nutztiere,
aber auch Vögel und Reptilien wie Bartagamen zur Ausbildung.
Das Bild zeigt eine Vorlesung für Tiermedizinstudierende, die für
Demonstrationszwecke anwesende Kuh hört ebenfalls aufmerksam zu.
Foto: Franz E. Möller (Archiv)
Im Fachgebiet Biologie werden vielfach Untersuchungen an Wildtieren, wie z. B. Vögeln oder Fledermäusen, durchgeführt.
Durch Besenderungen mit kleinen Geologgern (wie im Bild am Fuß der Falkenraubmöwe zu sehen) von Wildtieren können
Raumnutzungsdaten und Zugwege erfasst werden, die der jeweils untersuchten Tierart unter anderem durch angepasste
Schutzmaßnahmen zugutekommen.
Neben Wildtieren werden aber auch z. B. Meeresfische und Korallen in großen Aquarien
in der Biologie gehalten.
Foto: Karupelv Valley Project / Charel Klein
Agrarwissenschaften
Agrarwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler beschäftigen sich vielfach mit landwirtschaftlichen Nutztieren wie Schafen,
Ziegen, Rindern, Schweinen und Geflügel. Beobachtungstudien helfen, das Wissen um das Verhalten von Tieren zu verbessern,
die richtige Deutung hilft beim tiergerechten Umgang mit Ziegen.
Foto: Katrina Friese
Die lebenswissenschaftlichen Fachbereiche arbeiten vielfach mit Nagern. Soziale Arten werden dabei immer in Gruppen gehalten.
Jedes Tier hat überdies Zugang zu Beschäftigungsmaterial, Versteckmöglichkeiten, Futter und Wasser. Käfige werden in typischen
Versuchstierhaltungen in Regalsystemen untergebracht. Jeder Käfig wird einzeln belüftet, diese Praxis beugt auch der
Verbreitung von Krankheiten vor.
Fotos: Thorsten Indra
Im Bereich der Lehre wird an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) so weit wie möglich auf den Einsatz von Wirbeltieren im Studium verzichtet. Wir sind bemüht, die Zahl der Tierversuche in der Ausbildung auf ein Minimum zu reduzieren und sie durch Filme, Computersimulationen und Phantome zu ersetzen. Dennoch ist ein vollständiger Verzicht auf den Einsatz von Tieren in der Lehre weder möglich noch sinnvoll: Die Studierenden erwarten von uns eine fundierte theoretische und praktische Ausbildung. Viele Studierende werden für Berufsfelder ausgebildet, in denen sie später einmal mit Tieren oder tierischen Produkten arbeiten. Den Umgang mit Tieren zu üben, halten wir daher für unverzichtbar – insbesondere für Berufsgruppen die in ihrem späteren Arbeitsleben mit Tieren umgehen.
Im Folgenden sind exemplarisch der Tiereinsatz sowie eingesetzte Alternativmethoden in den verschiedenen Fachgebieten der JLU beschrieben.
Phantome |
Freilandforschung |
Landwirtschaft |
Simulationen |
VETERINÄRMEDIZIN
Im Fachbereich Veterinärmedizin werden tierersetzende Methoden sowie lebende und tote Tiere für die Ausbildung angehender Tiermediziner und Tiermedizinerinnen verwendet.
Übung an einem Phantom
Abbildung 1:
Skills Lab:
Skills Lab PETS (
Practical Experience of Technical Skills
)
am Fachbereich Veterinärmedizin der JLU Gießen - Studierende üben hier an
Tier-Simulatoren. Hier Intubation eines Hundes.
Quelle: Rolf K. Wegst
Tierersetzende Methoden:
Die Studierenden der Veterinärmedizin haben die Möglichkeit, wichtige Fertigkeiten an tierfreien Modellen zu trainieren. Der Film „ Tierfreie Alternativmethoden in der Ausbildung – wie Tierärzt*innen die Praxis lernen “ gibt einen guten Eindruck wie die Lehre auch an der JLU gestaltet wird.
Tierfreie Alternativmethoden in der Ausbildung der Veterinärmedizin
Film 1: Tierversuche im Studium - welche Alternativen es heute schon gibt
Quelle: Tierversuche Verstehen
In den vorklinischen Semestern werden Simulationen an Computern zur Nerven-, Herz-, Muskel-, Gefäßphysiologie (siehe Abbildung 8 , Virtual Physiology ) sowie der Physiologie des Magen-Darm-Trakts (eigene Entwicklung durch das Institut für Veterinär-Physiologie und -Biochemie) durchgeführt, zudem kommt Filmmaterial zum Einsatz. In der anatomischen Ausbildung kommen verschiedene Organmodelle (Abbildung 2) und Lehrvideos sowie ein virtuelles Mikroskop (siehe Abbildung 3 und Film 2) zum Einsatz. In der klinischen Ausbildung werden Phantome zur Übung von Geburtshilfe und Palpation sowie Computersimulationen zur Vorbereitung auf praktische Übungen verwendet. Überdies kommt auch hier Filmmaterial, z.B. zum Erlernen von Untersuchungsgängen zum Einsatz. In den verschiedenen Kliniken werden beispielsweise Übungsmodelle (z.B. Breed`n Betsy, ausgestopfte Puppen von Fohlen, Kälbern und Lämmern mit orthopädischen Gelenken als Phantome in der Geburtshilfe, Eutermodelle, Pferdesimulatoren, Phantome von Reptilien für Handlingübungen) zur gezielten Vorbereitung der Studierenden auf Patientenkontakt eingesetzt.
Organmodelle in der Veterinäranatomie
Abbildung 2: Veterinäranatomie: Organmodelle - Studierende üben hier an verschiedenen Modellen von Tieren.
Quelle: Prof. D. Fietz, Veterinäranatomie der JLU Gießen
Übungen unterschiedlichster medizinischer Techniken (z.B. Injektionen, Nahttechniken, Intubation, Reanimation, Auskultation, usw.) werden im Clinical Skills Lab (PETS, Practical Experience of Technical Skills ) verpflichtend an Silikonmodellen und Phantomen geübt, bevor die Studierenden an praktischen Übungen mit Tieren teilnehmen. Das Repertoire wird fortlaufend erweitert. Die Angebote des Skills Lab erleichtern den Studierenden durch ein frühzeitiges Heranführen an die praktischen Tätigkeiten und Inhalte der tierärztlichen Praxis die Vorbereitung auf den Umgang an den lebenden Patienten.
Das virtuelle Mikroskop
Abbildung 3: Veterinäranatomie: Das virtuelle Mikroskop: der Einsatz macht die regelmäßigen Anfertigung neuer Gewebeschnitte aus tierischen Organen zur histologischen Ausbildung überflüssig.
Film-Clip zum virtuellen Mikroskop
Film 2: Virtuelles Mikroskop
Quellen:
Die Plattform ILIAS ermöglicht es den Studierenden
sich online auf Kurse vorzubereiten.
Verwendung von Tieren:
In der vorklinischen Ausbildung finden praktische physiologische Übungen für die Diagnostik an Ziegen statt (Abhören des Herzens und Betrachtung des Augenhintergrunds). In den praktischen biochemischen Übungen werden für labordiagnostische Untersuchungen Schweinelebern (Lebensmittelhandel) und Rattenlebern verwendet. Die Rattenlebern stammen dabei ausschließlich von Tieren, die primär zu Forschungszwecken genutzt wurden. Für die Praktikumsversuche selbst werden keine Tiere getötet. In den Präparierkursen der Veterinäranatomie stammen die Wirbeltiere aus dem Institut für Veterinär-Pathologie der JLU oder von niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzten, in beiden Fällen mussten die Tiere aus Krankheitsgründen zuvor eingeschläfert werden. Lediglich Schafe, Ziegen und Hühner, die aus Alters- und Krankheitsgründen aus den landwirtschaftlichen Betrieben abgegeben wurden, werden für Lehrzwecke zugekauft. Wo möglich, werden Dauerpräparate (z.B. Plastinate, Trockenpräparate von Knochen und Gelenken sowie Organpräparationen) verwendet. Im Rahmen der klinischen Propädeutik und klinischen Ausbildung werden bei Klein-, Groß-, Heimtieren und Vögeln praktische Übungen zur Diagnostik und Therapie durchgeführt (siehe Abbildung 4). Zusätzlich werden Schlachthofmaterial und aservierte, totgeborene Tiere für Lehrzwecke eingesetzt.
Untersuchung eines Beagles zu Demonstrationszwecken
in der Veterinärmedizin
Abbildung 4
: Der Hund lernt, sich ohne Fixierung abhören zu
lassen. Siehe hierzu auch
hier
.
Quelle: ICAR 3R Zentrum , Gießen, Prof. Stephanie Krämer
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BIOLOGIE
Im Fachgebiet Biologie werden tierersetzende Methoden angewendet, darüber hinaus aber auch lebende und tote Tiere für die adäquate Ausbildung in verschiedenen Lehrveranstaltungen eingesetzt.
Tierersetzende Methoden:
An Hand von Computersimulationen werden Simulationen zur Herzphysiologie seit Jahren routinemäßig durchgeführt – somit konnte ein Tierversuch bzw. eine Tiertötung und anschließende Organentnahme zu Lehrzwecken vollständig ersetzt werden. Überdies konnte durch den Einsatz von Filmmaterial und Simulatoren in der Lehre der Tierphysiologie 2021 der Einsatz von larvalen Krallenfröschen und Goldfischen ersetzt werden.
Studierende der Biologie erlenen den tierschutzgerechten Umgang mit wildlebenden Kleinsäugern zunächst theoretisch. Die artspezifischen Kenntnisse zum Umgang werden zunächst mittels Phantomen/Stellvertretern wie z.B. Stofftieren sowie Videodarstellungen vermittelt.
Die Studierenden, die sich im Rahmen des Studiums für eine Spezialisierung im Fach Immunologie entscheiden, erhalten Einblicke in das Fachgebiet und lernen den Aufbau und die Lage der Organe anhand von Bildmaterial kennen.
Verwendung von Tieren:
Darüber hinaus werden den Studierenden in verschiedenen Modulen die nötigen wissenschaftlichen Kenntnisse in Anatomie, Histologie und Physiologie an Organen und toten Tierkörpern vermittelt. Die Studierenden, die sich im Rahmen des Studiums für eine Spezialisierung im Fach Immunologie entscheiden, lernen außerdem Techniken zur Präparation von Organen der Maus, isolieren primäre Zellen und arbeiten an unterschiedlichen Zelllinien. Außerdem können Studierende der Biologie den tierschutzgerechten Umgang mit wildlebenden Kleinsäugern (z.B. verschiedene Fledermäuse und Wildnager, Abb. 5 und 6) auch praktisch erlernen, dies erfolgt erst nach dem Erlernen der nötigen theoretischen Kenntnisse.
Abbildung 5 und 6:
Mitarbeiterinnen bei der Demonstration der Vermessung von Fledermäusen im Freiland gegenüber Studierenden.
Um unsere einheimischen Fledermäuse nicht mit COVID-19 zu infizieren, arbeiten wir mit Mund-Nasen-Schutz (Abb. 5). Eine sehr
kooperative Bechsteinfledermaus beim Wiegen (Abb. 6).
Quelle: Jorge Encarnação, Tierökologie der JLU Gießen
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AGRARWISSENSCHAFTEN
Im Fachgebiet Agrarwissenschaften werden neben tierersetzenden Methoden auch lebende Tiere für die adäquate Ausbildung in verschiedenen Lehrveranstaltungen eingesetzt.
Tierersetzende Methoden:
Es werden beispielsweise Filme zur Erläuterung von metabolischen Prozessen in der Tierernährung, Ernährungsphysiologie und Anatomie gezeigt.
Verwendung von Tieren:
In den praktischen Übungen wird das Verhalten und die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren in Hinblick auf die Tierhaltung und die Haltungsbiologie vermittelt. Weiterhin wird zu Demonstrationszwecken Schlachthof- und Kadavermaterial verwendet.
Kühe auf der Lehreinrichtung Oberer Hardthof
Abbildung 7: Studierende der Agrarwissenschaften lernen den Umgang mit und das Verhalten von Kühen
Quelle: Christian Lademann
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HUMANMEDIZIN
Im Fachbereich Humanmedizin werden tierersetzende Methoden sowie tote Tiere für die Ausbildung von Studierenden verwendet.
Tierersetzende Methoden:
Die physiologischen Praktikumsversuche zu Nerv, quergestreifter Muskulatur und Herz, bei denen ehemals Tierversuche durchgeführt wurden, sind ebenso wie im Fach Veterinärmedizin durch Computer-Simulationen ersetzt worden (Abbildung 8). Im pharmakologischen Praktikum wird auf den Versuch der „Mastzelldegranulation durch Arzneimittel“ seit Jahren verzichtet. Seither kommt eine primäre Zelllinie sowie eigenes Bild- und Filmmaterial zum Einsatz.
Verwendung von Tieren:
In den praktischen Übungen im Seminar zur Physiologie „Glatter Muskel“ wird Kadavermaterial von Tieren verwendet, die primär zu Forschungszwecken getötet wurden. Für den Praktikumsversuch selbst wird kein Tier getötet. Histologische Präparate verschiedener Gewebe und Organe werden hergestellt, damit den Studierenden der Humanmedizin und der Zahnmedizin eine Vorstellung über Bau- und Funktionsweise der Zellen, Gewebe und Organe vermittelt werden kann. Übungen im Fach Augenheilkunde finden an Schlachthofmaterial (Schweineaugen) statt.
SimNerv Computersimulation
Abbildung 8: Nutzung von Computersimulationen. Interaktiv können Studierende hier virtuelle Experimente durchführen.
Das Programm SimNerv ersetzt den schon lange nicht mehr durchgeführten "Froschversuch".
Quelle: Hans A. Braun. Virtual Physiology Reihe .
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ANZAHL DER VERSUCHSTIERE 2022
Anhand von behördlich genehmigten Lehranzeigen bzw. genehmigten Tierversuchen zum Zweck der Aus-, Fort- und Weiterbildung liegen den Tierschutzbeauftragten die Zahlen über den Einsatz von Wirbeltieren zu Lehrzwecken im Rahmen der studentischen Ausbildung im Jahr 2022 an der Justus-Liebig-Universität vor. Für dieses Kalenderjahr wurden auf den behördlich genehmigten Lehrvorhaben insgesamt 404 Wirbeltiere gemeldet.
Tiere gelten rechtlich bereits als Versuchstiere, wenn sie im Rahmen der Ausbildung genutzt werden. Viele Tiere werden insbesondere im Rahmen der Ausbildung bzw. in der Lehre an der Universität am Ende eines Tierversuchs jedoch nicht getötet, sondern dürfen in ihrem gewohnten Umfeld weiterleben. Es handelt sich meist um klinikseigene Tiere oder Tiere von Mitarbeitenden, Studierenden oder Patientenbesitzerinnen oder -besitzern, die zuvor ihre Zustimmung z. B. zu einer Blutabnahme gegeben haben. Wildnager und Fledermäuse werden nach einer kurzen Untersuchung und Registrierung wieder in die Natur entlassen ( Abbildung 5 und 6 ).
Einige der oben erwähnten Tiereinsätze gelten rechtlich nicht als Tierversuch (z.B. Verhaltensbeobachtungen von Rindern in ihrer gewohnten Umgebung, Abbildung 7 ). Diese Tiere, ebenso wie Material von bereits verstorbenen oder zur Lebensmittelgewinnung geschlachteten Tieren sind in Tabelle 1 nicht berücksichtigt.
Verwendete Tiere in der Lehre
Tierart |
Biologie |
Agrarwissenschaften |
Tiermedizin |
GESAMT |
Pferd |
0 |
77 |
4 |
81 |
Rind |
0 |
87 |
6 |
93 |
Ziege |
0 |
0 |
4 |
4 |
Schaf |
0 |
15 |
12 |
27 |
Hund |
0 |
0 |
6 |
6 |
Katze |
0 |
0 |
4 |
4 |
Vogel |
0 |
78 |
70 |
148 |
Fledermaus |
41 |
0 |
0 |
41 |
GESAMT |
41 |
257 |
106 |
404 |
Tabelle 1:
Anzahl der als Versuchstier verwendeten Tiere im Rahmen der
Ausbildung von Studierenden 2022 nach Fachgebieten und Tierarten.
Übersicht Initiative |
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ANZAHL DER VERSUCHSTIERE 2021
Anhand von behördlich genehmigten Lehranzeigen bzw. genehmigten Tierversuchen zum Zweck der Aus-, Fort- und Weiterbildung liegen den Tierschutzbeauftragten die Zahlen über den Einsatz von Wirbeltieren zu Lehrzwecken im Rahmen der studentischen Ausbildung im Jahr 2021 an der Justus-Liebig-Universität vor. Für dieses Kalenderjahr wurden auf den behördlich genehmigten Lehrvorhaben insgesamt 221 Wirbeltiere gemeldet.
Tiere gelten rechtlich bereits als Versuchstiere, wenn sie im Rahmen der Ausbildung genutzt werden. Viele Tiere werden insbesondere im Rahmen der Ausbildung bzw. in der Lehre an der Universität am Ende eines Tierversuchs jedoch nicht getötet, sondern dürfen in ihrem gewohnten Umfeld weiterleben. Es handelt sich meist um klinikseigene Tiere oder Tiere von Mitarbeitenden, Studierenden oder Patientenbesitzerinnen oder -besitzern, die zuvor ihre Zustimmung z. B. zu einer Blutabnahme gegeben haben. Wildnager und Fledermäuse werden nach einer kurzen Untersuchung und Registrierung wieder in die Natur entlassen ( Abbildung 5 und 6 ).
Einige der oben erwähnten Tiereinsätze gelten rechtlich nicht als Tierversuch (z.B. Verhaltensbeobachtungen von Rindern in ihrer gewohnten Umgebung, Abbildung 7 ). Diese Tiere, ebenso wie Material von bereits verstorbenen oder zur Lebensmittelgewinnung geschlachteten Tieren sind in Tabelle 1 nicht berücksichtigt.
Verwendete Tiere in der Lehre
Tierart |
Biologie | Tiermedizin |
GESAMT |
Pferd |
0 |
4 |
4 |
Rind |
0 |
6 |
6 |
Ziege |
0 |
4 |
4 |
Schaf |
0 |
16 |
16 |
Hund |
0 |
4 |
4 |
Katze |
0 |
3 |
3 |
Vogel |
0 |
21 |
21 |
Maus |
17 |
0 |
17 |
Wildnager und Fledermäuse |
146 |
0 |
146 |
GESAMT |
163 |
58 |
221 |
Tabelle 1:
Anzahl der als Versuchstier verwendeten Tiere im Rahmen der
Ausbildung von Studierenden 2021 nach Fachgebieten und Tierarten.
Übersicht Initiative |
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Initiative Transparente Tierversuche - 3R-Forschung
3R-Forschung
Das 3R-Prinzip umfasst das R eplacement, die R eduction und das R efinement ( Vermeiden, Verringern und Verbessern ). Im Jahr 1959 veröffentlichten Russell und Burch ihr Buch „The Principles of Humane Experimental Technique“, in dem sie das 3R-Prinzip vorstellten. Dieses ist bis heute wichtigster Leitfaden in Bezug auf Tierexperimente und wurde durch die EU-Direktive 63/2010 in geltendes Recht umgewandelt.
Das 3-R Prinzip beschreibt, dass Tierversuche nach Möglichkeit durch Alternativverfahren ersetzt werden sollten (Replacement). Sollte es keine Alternativmethoden zur Beantwortung einer spezifischen Forschungsfrage geben, so muss die Zahl der im Versuch eingesetzten Tiere so gering wie möglich gehalten werden (Reduction). Diese geringe Zahl von Tieren soll im Versuch eine so geringe Belastung wie möglich erfahren (Refinement). Dazu können beispielsweise optimierte Haltungsbedingungen oder eine Verfeinerung von Methoden führen.
Abbildung 1 :Die Beagle vor ihrem täglichen Gassi-Gang.
Quelle: ICAR 3R Zentrum, Gießen, Prof. Stephanie Krämer
Tiere im Einsatz der Lehre für Studierende der Tiermedizin
Die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) und insbesondere die Professur für Tierschutz setzt sich für das Wohl der Tiere ein. Solange noch nicht vollständig auf Tierversuche verzichtet werden kann, muss der Verantwortung, die der Mensch für alle Tiere in seiner Obhut hat, in besonderer Weise Rechnung getragen werden. Dies schließt auch Tiere ein, die in der Lehre eingesetzt werden. Beispielsweise lernen Studierende der Veterinärmedizin mit Beaglen die richtige Durchführung von Untersuchungsgängen am Hund. Die Beagle der JLU leben in einer modernen Tierhaltung, werden von mehreren Tierpflegenden umsorgt, haben Paten und gehen jeden Tag Gassi – fast wie normale Familienhunde. Nach einer Zeit von ca. zwei Jahren am Campus werden sie dann vermittelt und finden so ein neues Zuhause. Aktuell wird an der JLU untersucht, ob Medical Training die Tiere optimal auf ihre Aufgabe in der Lehre vorbereitet. Medical Training ist eine besondere Art des Tiertrainings, die ursprünglich aus dem Zootiertraining kommt. Dabei wird nur mit Lob und Belohnungen und niemals mit Strafe gearbeitet. Zum Beispiel lernen die Tiere, sich ohne die beim Tierarzt übliche Fixierung und ohne Stress von Studierenden abhören zu lassen. Weder im Training im Rahmen der Studie noch in der Lehre mit Studierenden werden invasive Eingriffe wie Blutentnahmen durchgeführt.
Abbildung 2 : Der Hund lernt einen Targetstab zu berühren.
Quelle: ICAR 3R Zentrum, Gießen, Prof. Stephanie Krämer
Abbildung 3
: Durch Medical Training hat der Hund gelernt, dass er ohne Fixierung abgehört
werden kann. Der Targetstab im Bild dient dabei als Kooperationssignal. Solange der Beagle mit der
Schnauze den Stab berührt, darf er abgehört werden. So kann der Hund zu jeder Zeit eine
Pause einfordern, wenn er sie benötigt.
Quelle: ICAR 3R Zentrum, Gießen, Prof. Stephanie Krämer
Abbildung 4 : Der Hund lernt, sich ohne Fixierung abhören zu lassen.
Quelle: ICAR 3R Zentrum, Gießen, Prof. Stephanie Krämer
Übersicht Initiative |
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