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Zusatzqualifikation Kinder und Jugendlichenpsychotherapie

Qualifikationsnachweis für die Kassenabrechnung von Kindern- und Jugendlichen-Psychotherapien:

 

Interessierte Ausbildungsteilnehmerinnen und –teilnehmer können Zusatzstunden dazu nutzen, die in der Psychotherapie-Vereinbarung (PTV) geforderten Qualifikationsnachweise für die Kassenabrechnung von Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapien (Verhaltenstherapie) zu erwerben.

 

Gemäß §6 Abs. 4 PTV kann Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen erbringen, wer eingehende Kenntnisse und Erfahrungen in der Entwicklungspsychologie und Lern-psychologie einschließlich der speziellen Neurosenlehre sowie Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen mit mindestens 200 Theoriestunden erworben hat. Weiterhin ist nachzuweisen, dass mindestens fünf Fälle in Verhaltenstherapie mit mindestens 180 Behandlungsstunden insgesamt unter Supervision (jede 3.-4. Stunde) bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt und abgeschlossen wurden.

 

Da es sich um eine Zusatzqualifikation handelt, müssen von den Teilnehmern Leistungen erbracht werden, die über das normale Curriculum der „Psychologischen Psychotherapie“ hinausgehen. Teilweise überlappen sich jedoch die Anforderungen, so dass einzelne Bestandteile sowohl für die Meldung zur Staatsprüfung als auch für die Qualifikationsnachweise für die Kassenabrechnung von Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapien genutzt werden können: 

 

  • Es dürfen höchstens 100 Theoriestunden Verhaltenstherapie bei Störungen von Kindern und Jugendlichen in die Theoretische Ausbildung (§ 3 PsychTh-APrV) zum Psychologischen Psychotherapeuten eingebracht werden. Für die Erlangung der Zusatzqualifikation müssen weitere 100 KiJu-Theoriestunden geleistet werden, also insgesamt mindestens 700 Theoriestunden. Seit dem Wintersemester 2013/ 2014 können KJ-Theoriekurse grundsätzlich auch am IVV in Marburg belegt werden. Diese Möglichkeit ist vorgesehen für Teilnehmer, denen noch wenige Kurse fehlen und die daher laufend, neue Kursthemen benötigen, die im Rahmen unseres KJ-Curriculums nicht immer verfügbar sind.
  • Es dürfen höchstens 90 Behandlungsstunden von Kindern und Jugendlichen unter Supervision im Rahmen der Praktischen Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten angerechnet werden. Für die Erlangung der Zusatzqualifikation müssen zusätzlich 90 Stunden Therapie von Kindern und Jugendlichen nachgewiesen werden, also insgesamt mindestens 690 Behandlungsstunden. Auch die Supervisionsstundenzahl muss entsprechend höher sein.
  • Es können höchstens 3 schriftliche Fallberichte von Behandlungen von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der insgesamt geforderten 10 schriftlichen Fallberichte eingebracht werden. 7 Berichte müssen sich auf die Therapie von erwachsenen Patienten beziehen.