Inhaltspezifische Aktionen

Wie die Rahmenbedingungen sind

Die genaue Anzahl der zu erbringenden Arbeitsstunden pro Monat ist regelmäßig bereits in den Stellenausschreibungen aufgeführt und findet sich auch im Einstellungsantrag sowie im Arbeitsvertrag. Dabei darf eine maximale Arbeitszeit von 82 Stunden pro Monat nicht überschritten werden. Um Ihnen mehr Planungssicherheit zu ermöglichen ist vorgesehen, dass die Beschäftigung als studentische Hilfskraft in der Regel mindestens zwei Semester dauern soll. Die Mindestbeschäftigungsdauer von zwei Semestern kann unterschritten werden, wenn die Art der Tätigkeit oder die Finanzierung dies unbedingt erfordert oder von Ihnen explizit gewünscht wird.
Auch als studentische Hilfskraft haben Sie Anspruch auf Erholungsurlaub. Dieser wird entsprechend der jeweiligen Beschäftigungsdauer und den jeweiligen Monatsstunden anteilig gewährt.