12. Wo finde ich Infos zur Approbationsprüfung?
Der Master Psychologie mit Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie bereitet auf die Approbationsprüfung vor und ermöglicht die Anmeldung zur Prüfung nach Abschluss des Studiums gem. PsychThApprO.
Sie können (müssen aber nicht!) im Anschluss an das Studium die Approbationsprüfung ablegen. Diese wird nicht von der Uni selbst, sondern extern durch das IMPP vorbereitet, vermutlich aber im Auftrag des Landesprüfungsamtes an der Uni durchgeführt. Sie finden viele Informationen hierzu unter Karriere oder Approbationsprüfung .
Zu Inhalt und Ablauf der Approbationsprüfung informieren Sie sich bitte hier. Die Termine der Approbationsprüfung finden Sie auf den Seiten des HLfGP.
Die Aufnahme der alten Ausbildung nach dem neuen Master ist grundsätzlich möglich, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. (siehe 1).
Die Doppelapprobation (Approbationsprüfung im Anschluss an den neuen Master UND nach Abschluss der alten Ausbildung, wenn dieser Weg eingeschlagen wurde) ist folgerichtig auch möglich, wenn alle Voraussetzungen von 1 erfüllt sind.
1. Die Voraussetzungen sind wie folgt:
Studierende, welche vor dem Stichtag des 1. September 2020 mit dem Bachelorstudiengang begonnen haben und in den Master nach neuem Recht gewechselt haben, können dann die Ausbildung nach altem Recht absolvieren, wenn der Masterstudiengang die Anforderungen des § 5 Abs. 2 des PsychthG in der bis zum 31. August 2020 gültigen Fassung (also nach dem alten Gesetz anerkannt bzw. akkreditiert ist) erfüllt. Der Zugang zur alten Ausbildung „trotz“ neuen Masters, wird also idR gewährt werden können.
§ 2 PsychthG sieht bei Vorliegen der Voraussetzungen eine gebundene Entscheidung vor. D.h. die Erteilung der Mehrfachapprobation sollte dann möglich sein, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen des § 2 PsychThG erfüllt sind.