Spezielle Informationen für Medizin und Zahnmedizin
Medizin / Zahnmedizin
Für die Anerkennung von Fachsemestern ist das Landesprüfungsamt des Bundeslandes zuständig in dem der/die Antragssteller/in geboren ist. Ergibt sich hiernach keine Zuständigkeit (Geburtsort ist im Ausland), so ist die zuständige Stelle des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig.
siehe auch Infoblatt Bewerbung und Zulassung höhere Fachsemester Medizin und Zahnmedizin