Inhaltspezifische Aktionen

Aufgaben der Gremien

Der Fachbereichsrat

 

Der Fachbereichsrat berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des Fachbereichs, das sind unter anderem

 

  • Erlass der Prüfungs- und der Studienordnungen
  • Vorschläge für die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen
  • Abstimmung der Forschungsvorhaben
  • Feststellung des Strukturplans
  • Stellungnahme zu den Zielvereinbarungen
  • Entscheidung über den Berufungsvorschlag der Berufungskommission

 

Der derzeitige Fachbereichsrat besteht aus 13 Mitgliedern in folgender

Zusammensetzung

 

  • 7 Professor/innen
  • 3 Studierende
  • 2 wiss. Mitarbeiter/innen
  • 1 admin.-techn. Mitarbeiter/in

Sitzungen des Fachbereichsrats sind grundsätzlich öffentlich, ausgenommen sind Personalangelegenheiten und Entscheidungen in Prüfungssachen.

 

 

Berufungskommissionen

 

Zur Vorbereitung eines Berufungsvorschlags bei der Neu- oder Wiederbesetzung von Professuren setzt das Dekanat eine Berufungskommission ein. Diese Kommission besteht aus

 

  • 5 Professor/innen
  • 2 Studierenden
  • 2 wiss. Mitarbeiter/innen

 

Vorsitzende/Vorsitzender der Berufungskommission ist eine Vertreterin/ein Vertreter der Professorengruppe, die/der dann auch berechtigt ist, den Berufungsvorschlag im Senat zu vertreten.

Der Berufungskommission sollten mindestens zwei Frauen angehören, von denen wenigstens eine Wissenschaftlerin - möglichst eine Professorin - sein muss. Die Wissenschaftlerin kann auch einem anderen Fachbereich oder einer anderen Hochschule angehören.

 

Lehr- und Studienausschuss

 

Der Fachbereichsrat kann einen Studienausschuss einrichten, der Vorschläge

  • zur Planung und Durchführung des Studienangebots
  • zur Verteilung der Lehrveranstaltungen auf das Lehrpersonal des Fachbereichs
  • zur Wahrnehmung der Studienfachberatung
  • Beschlussvorlagen für Studien- und Prüfungsordnungen
  • Studienpläne

 

erarbeitet. Der Studienausschuss setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

 

  • dem Studiendekan
  • 3 Professor/innen
  • 3 Studierenden
  • 1 wiss. Mitarbeiter/in

 

Den Vorsitz führt der Studiendekan, dessen Stimme im Falle von Stimmengleichheit den Ausschlag gibt.