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Magister Legum (LL.M.) - Magisterarbeit und Prüfungsverfahren

Nachdem Sie das einjährige Studium der Rechtswissenschaft an der JLU absolviert und die fünf Leistungsscheine erworben haben, stellen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Magisterarbeit.

Antrag auf Zulassung zur Magisterarbeit

 

  • Richten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Magisterarbeit an das Dekanat des Fachbereichs unter u. a. Adresse. Nennen Sie darin bitte Ihren Betreuer und das Thema der Magisterarbeit.
  • Erklären Sie in Ihrem Antrag, ob Sie die Magisterprüfung nach der Magisterordnung vom 19.03.1999 (in der Fassung vom 19.01.2018) oder einer vergleichbaren in- oder ausländischen juristischen Prüfung endgültig nicht bestanden haben oder sich bereits an anderen Orten zur Prüfung gemeldet haben.
  • Dem Antrag fügen Sie bei:
  1. Das beglaubigte Zeugnis eines abgeschlossenen ausländischen rechtswissenschaftlichen Studiums (oder ein Nachweis darüber, dass dieses bereits an anderer Stelle der JLU vorliegt).
  2. Die in § 6 der Magisterordnung genannten fünf Leistungsnachweise, die während Ihres Studiums an der JLU erworben wurden.
  3. Einen Beleg über die Zahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 100 Euro mit dem Verwendungszweck "Ihr Name, Magisterprüfung LL.M., FB01" an folgendes Konto: Justus-Liebig-Universität Gießen, IBAN: DE98 5005 0000 0001 0065 50(Landesbank Hessen-Thüringen, BIC: HELADEFFXXX).
  4. Die Betreuungszusage Ihres Professors.

Prüfungsverfahren:

 

  • Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Zulassung zur Prüfung und den Abgabetermin Ihrer Magisterarbeit. Die Bearbeitungszeit für die Anfertigung der Arbeit beträgt nach § 9 MagisterO drei Monate. Die Bearbeitungsdauer kann auf Antrag um maximal drei Monate verlängert werden.
  • Bitte geben sie die Arbeit fristgerecht in zweifacher Ausfertigung im Dekanat ab. Der Vermerk, dass Sie die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt haben, muss dabei untrennbar mit der Arbeit verbunden sein.
  • Die Magisterarbeit wird von zwei Gutachtern begutachtet. Anschließend wird in Abstimmung mit dem Dekanat ein Termin für das Kolloquium vereinbart.
  • Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens erhalten Sie vom Büro des Dekans ein Transcript of Records sowie eine Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades LL.M.

Alle im Laufe des einjährigen Studiums vollständig besuchten Veranstaltungen können im Transcript of Records aufgeführt werden und gelten als Studienleistung, auch wenn darin keine Prüfung abgelegt wurde. Bitte führen Sie während Ihres Studiums eine ausführliche Liste aller besuchten Veranstaltungen und belegen Sie die Teilnahme (mit einer Anmeldung in StudIP oder durch eine Bestätigung des Tutors).

Prüfungsamt für den LL.M.-Studiengang

Justus-Liebig-Universität
Fachbereich Rechtswissenschaft
Dekanat
Licher Straße 72
35394 Gießen
Telefon: 0641 99 21000 und 21001