Richtlinien Staatsexamen
gültig ab Examen Herbst 2016
Latein und Griechisch
1. Schriftlich
Klausur
für Kandidaten, die die Option ‚Prosa‘ gewählt haben:
Prosatext von ca. 270 Wörtern aus
a. Cicero, Caesar, Sallust, Livius, Seneca phil., Tacitus, Plinius minor, Sueton
b. Herodot, Lysias, Platon, Xenophon, Isokrates, Chariton, Lukian, Dion v. Prusa
oder
für Kandidaten, die die Option ‚Dichtung‘ gewählt haben:
poetischer Text von ca. 40 Versen aus
a. Terenz, Catull, Vergil, Properz, Ovid, Seneca trag., Martial, Claudian
b. Homer, Anacreontea, Archilochos, Sophokles, Euripides, Aristophanes, Menander, Anthologia Graeca
jeweils mit Herkunftsbestimmung anhand sprachlicher-stilistischer-inhaltlicher und ggf. metrischer Analyse, Kommentierung, Einordnung in den literatur-, kultur- und mentalitätengeschichtlichen Kontext; Erläuterung von gattungs- und autorenspezifischen Merkmalen und dergl.
2. Mündlich:
a. unbekannter Text von ca. 80 Wörtern aus dem o. g. Prosa- bzw. Poesiecorpus je nach gewähltem Schwerpunkt für den bekannten Text
Vorbereitungszeit: 30 Minuten
b. bekannter Text aus dem mit dem Prüfer vereinbarten Pensum
N. B.:
Die Autorenangaben verstehen sich nicht als Pensum. Es handelt sich lediglich um eine Konzession an die Kandidaten, die die Prioritätensetzung für die individuelle Lektüre im Laufe des gesamten (!) Studiums und die akute Examensvorbereitung (Auffrischung literaturgeschichtlicher Kenntnisse und dergl.) erleichtern soll. Die Liste ist dementsprechend nicht so zu verstehen, dass die Beschäftigung mit anderen Epochen, Autoren, Gattungen deswegen obsolet sei.