6.22.05 Nr.1 Studienordnung Studienelement Angewandte Sprachwissenschaft vom 3.11.1999
6.22.05 Nr. 1 |
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FB 05 | Genehmigung HMWK | StAnz. | Seite | |
StudO | 03.11.1999 | 09.05.2001 | Nr. 29 - 16.07.2001 | 2603 |
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- INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dauer des Studiums
§ 3 Beginn des Studiums
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Ziel und Inhalt des Studiums
§ 6 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 7 Studiennachweise
§ 8 Studienfachberatung
§ 9 In-Kraft-Treten
Aufgrund von § 50 Abs. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374) erlässt der Fachbereich 05 - Sprache, Literatur, Kultur die folgende Studienordnung.
§ 1
Geltungsbereich
Diese Ordnung regelt das Studium des Studienelements "Angewandte Sprachwissenschaft und Computerlinguistik" auf der Grundlage der Ordnung für die Magisterprüfung der geisteswissenschaftlichen Fächer der Justus-Liebig-Universität Gießen in der Neufassung vom 29. November 2000 (StAnz. 2001 S. 997).
§ 2
Dauer des Studiums
Der Fachbereich schafft auf der Grundlage dieser Ordnung die Voraussetzungen dafür, dass sich der/die Studierende nach vier Semestern zur Prüfung melden kann.
§ 3
Beginn des Studiums
Das Studium kann zum Sommer- und Wintersemester aufgenommen werden.
§ 4
Studienvoraussetzungen
(1) Spezielle Vorkenntnisse für die Zulassung zum Studium, die über die allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung hinausgehen, sind nicht erforderlich.
(2) Die Sprachvoraussetzungen für die Zulassung zur Magisterprüfung regelt die Magisterprüfungsordnung.
§ 5
Ziel und Inhalt des Studiums
(1) Die Computerlinguistik ist im Überschneidungsbereich von Sprachwissenschaft und Informatik angesiedelt mit ständig sich erweiternden Anwendungsfeldern.
Das Studium des Faches Angewandte Sprachwissenschaft/ Computerlinguistik soll den wissenschaftlich fundierten Umgang mit folgenden Arbeitsbereichen ermöglichen:
a) | Angewandte Sprachwissenschaft, insbesondere die Anwendungsbereiche von Pragmatik und Textwissenschaft, |
b) | Theoretische Grundlagen und Anwendungsbereiche der elektronischen Verarbeitung natürlicher Sprache |
(2) Das Studium umfasst drei Bereiche:
1. | Angewandte Sprachwissenschaft | |
a) | Grundlagen von Sprachstruktur und Sprachverwendung (Syntax Semantik, Pragmatik) | |
b) | Text- und Kommunikationstheorie und ihre Anwendungsbereiche | |
c) | Wissensvermittlung und Medien | |
2. | Computerlinguistik | |
a) | Formale Eigenschaften natürlicher Sprachen | |
b) | Computerlinguistische Systeme und ihre Anwendungsfelder | |
c) | Probleme der Texttechnologie | |
3. | Informatik | |
a) | Grundlagen des Programmierens | |
b) | Grundlagen der Softwareentwicklung |
§ 6
Umfang und Aufbau des Studiums
(1) Das Studium des Studienelements Angewandte Sprachwissenschaft/Computerlinguistik umfasst 20 Semesterwochenstunden.
(2) Das Studium umfasst die folgenden Lehrveranstaltungen:
1. | Vorlesung mit Übung Grundlagen der Computerlinguistik |
4 SWS |
2. | Proseminar Syntax/Morphologie oder Semantik/Lexikon |
2 SWS |
3. | Hauptseminar Informationstechnologie und neue Medien |
2 SWS |
4. | Hauptseminar Natürlichsprachliche Systeme |
2 SWS |
5. | Hauptseminar Computergestützter Fremdsprachenerwerb oder Wissensvermittlung und Textverständlichkeit |
2 SWS |
6. | Praktikum Programmierpraktikum |
4 SWS |
7. | Übung Softwareentwicklung |
4 SWS |
§ 7
Studiennachweise
(1) Während des Studiums hat die Studentin/der Student Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an folgenden Veranstaltungen zu erwerben:
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Vorlesung mit Übung "Grundlagen der Computerlinguistik"
-
ein Proseminar aus den Themenbereichen Syntax/Morphologie oder Semantik/Lexikon
-
ein Hauptseminar "Informationstechnologie und neue Medien"
- ein Hauptseminar "Natürlichsprachliche Systeme", "Computergestützter Fremdsprachenerwerb" oder "Wissensvermittlung und Textverständlichkeit"
(2) Die Leistungsnachweise werden von der/dem Veranstaltungsleiterin/Veranstaltungsleiter ausgestellt. Sie beruhen auf Referaten, Klausuren oder schriftlichen Arbeiten. Vor Beginn der Veranstaltung legt sie/er fest, in welcher der aufgeführten Formen der Leistungsnachweis zu erwerben ist.
§ 8
Studienfachberatung
Für die Studienfachberatung sind die Beauftragten des Fachbereichs 05 - Sprache, Literatur, Kultur im Arbeitsbereich Angewandte Sprachwissenschaft und Computerlinguistik verantwortlich.
§ 9
In-Kraft-Treten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.
Gießen, den 05. Juni 2001
Professor Dr. Wilfried Floeck
Dekan des Fachbereichs 05 -
Sprache, Literatur, Kultur
Hinweis: Der Modell-Studienplan zeigt, wie die Lehrveranstaltungen über den Studienverlauf verteilt werden können.
Veranstaltung/Thema |
SWS |
||
1. |
VL |
Grundlagen der Computerlinguistik (mit Übungen) |
4 |
2. |
PS |
Syntax/Morphologie oder Semantik/Lexikon |
2 |
Ü |
Programmierpraktikum |
4 |
|
3. |
HS |
Informationstechnologie und neue Medien |
2 |
Ü |
Softwareentwicklung |
4 |
|
4. |
HS |
Natürlichsprachliche Systeme |
2 |
HS |
Computergestützter Fremdsprachenerwerb oder |
2 |
Semester |