Fluoreszenz
Material:
- Bogenlampe mit kleinem Kondensor
- 3x Glasküvette
- Farbfilter (rot, gelb, grün, blau, UV)
- Destilliertes Wasser
- Mastix in Lösung, Natriumfluoreszeine in in Lösung, Aesculin in Lösung
- Kleines Tischchen für optische Bank
- Kamera
Beschreibung:
Mit Fluoreszenz beschreibt man die spontane Emission von Licht, welche recht schnell nach der Anregung eines Elementes passiert. In der Regel sind die emittierten Photonen energieärmer als die vorher absorbierten. Dadurch, dass die angeregten Zustände eine kurze Lebensdauer haben, klingt die Fluoreszenz nach sehr kurzer Zeit nach Ende der Anregung ab. Bei dem Versuchsaufbau kann die Fluoreszenz bei zwei Verschiedenen Stoffen in wässriger Lösung beobachtet werden. Zunächst wird aus der Demonstration der Streuung bekannter Stoff (Mastix) in die mit Wasser gefüllte Küvette gebracht. Das gestreuete Licht wie auch das durchgelassene Richt hat dabei unabhängig von dem verwendeten Filter immer die gleiche Farbe wie das anregende Licht (Bild01: Fluoreszenz 01)). Hier taucht keine Fluoreszenz auf. Tauscht man nun die Küvette aus und verwendet eine Natriumfluoreszein-Lösung so sieht man dass Leuchterscheinung sehr wohl von der Anregung abhängt. An sich leuchtet die Lösung beim Durchgang vom weißen Licht grün-gelblich (Bild02: Fluoreszenz 02). Bei Verwendung von dem roten und gelben Filter reicht die Energie nicht aus, um die Fluoreszenz zu bewirken. Mit dem grünem wie auch blauem und UV Filter kann ein deutliches Leuchten festgestellt werden. Tauscht man die Küvette aus und verwendet die Aesculin-Lösung so sieht man beim Durchgang vom weißem Licht ein bläuliches Leuchten der Lösung (Bild03: Fluoreszenz 03). Hier reichten weder der rote, gelbe noch der grüne Filter aus. Erst bei blauem und UV-Filter kann euch Leuchten festgestellt werden. Für alle Stoffe kann in Durchlassrichtung auf dem Fleck auf der Wand die anregende Wellenlänge beobachtet werden und senkrecht zur Strahlrichtung auf der Querseite der Küvette die angeregte Wellenlänge (Bild03: Fluoreszenz 03).
Betriebsanweisungen: