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Deloitte Tax Newsletter vom 01.02.2024

BFH: Verzicht des Gesellschafters auf unter Nennwert erworbene Genussrechtsforderung:

Erwirbt der Gesellschafter eine Genussrechtsforderung gegen die Personengesellschaft unter Nennwert und verzichtet er im Anschluss auf den die Anschaffungskosten übersteigenden Teil der Forderung, entsteht im Gesamthandsbereich ein steuerpflichtiger Ertrag. Die Grundsätze der korrespondierenden Bilanzierung stehen dem nicht entgegen. Der Ertrag kann auch nicht durch die Bildung eines steuerlichen Ausgleichspostens neutralisiert werden.

BFH, Urteil vom 16.11.2023, IV R 28/20​


Neu beim BFH/BVerfG anhängig:

Folgende ausgewählte wichtige Verfahren sind beim BFH/BVerfG im Januar 2024 anhängig geworden:

  • Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit auf die im Übrigen vermögensverwaltende Tätigkeit einer GbR - Verfassungsmäßigkeit der § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alt. 1 und S. 2 Alt. 1 EStG) (Vorinstanz: BFH-Urteil vom 30.06.2022, IV R 42/19, BStBl. II 2023, S. 118, BVerfG-anhängig: 2 BvR 2113/22)
  • Nur anteiliger Abzug der Konzernabschlusskosten einer Holdinggesellschaft? (Vorinstanz: FG Köln, Urteil vom 25.08.2022, 3 K 999/20, BFH-anhängig: IV R 25/22)
  • Sind ausländische Betriebsstätten einer im Inland ansässigen Kapitalgesellschaft keine Arbeitgeber? (BFH-anhängig: VI R 25/22, VI R 26/22 und VI R 27/22)
  • Kein Anspruch einer Drittstaatengesellschaft auf Erstattung von Kapitalertragsteuer auf Dividenden bei Vorrangigkeit der Niederlassungsfreiheit gegenüber der Kapitalverkehrsfreiheit (FG Düsseldorf, 02.03.2022, 7 K 1424/18 KE, BFH-anhängig: VIII R 21/22)