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Was sind die Schulpraktischen Studien?

Ein ganz zentraler Bestandteil der Lehramtsstudiengänge sind die Schulpraktischen Studien: von der Universität organisierte, durch spezifische Lehrveranstaltungen vor- und nachbereitete und betreute Praktika in der Schule. Die Schulpraktischen Studien – oder wie wir umgangssprachlich sagen: die Schulpraktika – sind ein fester und für alle Studierenden obligatorischer Bestandteil jedes Lehramtsstudiums. Sie dienen der Verbindung wissenschaftlicher mit schulischer Praxis, sollen erste Einblicke in die Rolle als Lehrkraft sowie die Reflexion des eigenen Handelns ermöglichen. Hier haben die Studierenden auch die Möglichkeit, ihre Berufswahl zu überprüfen und Ziele für den weiteren Studienverlauf zu entwickeln.

In der Regel zweimal während ihres Studiums (Ausnahme: Erprobung eines Praxissemesters in L5) gehen die Lehramtsstudierenden für jeweils mehrere Wochen als Praktikanteninnen und Praktikanten in die Schule, um sich auf ganz unmittelbare und praktische Weise mit Schule, dem Unterricht und dem Berufsfeld auseinander zu setzen. Schulpraktische Studien sind nicht einfach nur Schulpraktika: sie umfassen jeweils eine intensive Vorbereitung, die Zeit in der Schule und eine intensive Nachbereitung (Reflexion). Sie stellen den Zusammenhang zwischen Studieninhalten und Schulpraxis her, dienen der Erkundung der Berufspraxis und dem Kennenlernen der Arbeitssituation von Lehrerinnen und Lehrern, der Entwicklung und Erprobung pädagogischer Kompetenz, der Überprüfung der Berufswahl und der Orientierung für das weitere Studium.


Die Schulpraktischen Studien gehören zu den grundwissenschaftlichen und zu den fachdidaktischen Anteilen des Studiums – im Falle des Lehramts für die Förderschulen auch zur Förderpädagogik. Das Referat Schulpraktische Studien im Zentrum für Lehrerbildung organisiert und koordiniert die Schulpraktischen Studien.

 

Die Schulpraktischen Studien können durch andere Tätigkeiten nicht ersetzt werden. Sie finden zu bestimmten Zeiten im Studium statt. Vorherige oder anderweitige Tätigkeiten können auf sie nicht angerechnet werden. Die Schulpraktika heißen Schulpraktika, weil sie in der Schule und in der passenden Schulform stattfinden. Man kann sie auch nicht privat selbst gestalten, indem man in der Schule, wo schon die Mutter, die Schwester, der Vater oder wer auch immer arbeitet, hin und wieder zu frei vereinbarten Zeiten mal vorbeischaut oder ähnliches. Anrechnungen sind nur sehr seltenen Ausnahmefällen, z. B. Berufstätigkeiten in der Schule als Sozialpädagoge o. ä., vorbehalten.