Studieren mit Kind / familiären Betreuungsaufgaben
Die JLU unterstützt die Vereinbarkeit von Studium und Familie und hat für Studierende mit Kind/familiären Betreuungsaufgaben eine Reihe von Angeboten, Maßnahmen und speziellen Regelungen sowie individuellen Beratungsmöglichkeiten geschaffen. Nehmen Sie diese Angebote gerne wahr und lassen Sie sich individuell zu Ihrer Studiensituation mit Familie beraten!
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Beratung an der JLU
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Foto: Andreas Bender | www.andreas-bender.de
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Zentrale Studienberatung
Geht es um die Klärung studien- und prüfungsorganistorischer Fragen beim Studium mit Kind / familiären Betreuungsaufgaben, ist die Zentrale Studienberatung (ZSB) der Justus-Liebig-Universität die erste Anlaufstelle zur Beratung.
Beate Caputa-Wießner & Natascha Kohrt
Zentrale Studienberatung
Goethestraße 58, 35390 Gießen
E-Mail: ZSB@uni-giessen.de
Bitte lassen Sie sich einen persönlichen Beratungstermin geben! Termine können direkt per Telefon unter 0641 99 16400 (via Call Justus) und per Mail vereinbart werden.
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Foto: © DSW/Studierendenwerk Gießen
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Familienservicestelle des Studierendenwerks
Bei Fragen zu Finanzierung, Kinderbetreuung, Babysitterzuschuss, Begrüßungspaket – also allen Fragen rund um das Leben als Studierende/r mit Kind – nutzen Sie das Beratungsangebot der Familienservicestelle des Studierendenwerks Gießen.
Familienservicestelle
Studierendenwerk Gießen
Otto-Behaghel-Straße 25, 35394 Gießen
E-Mail: familienservice@stwgi.de
Telefon: 0641 40008 166
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Informationen
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Hier finden Sie Informationen, die hilfreich für die Organisation Ihres Studiums sein können, wenn Sie mit Familienaufgaben studieren.
Bitte klicken Sie für weitere Informationen auf das entsprechende Thema.
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Gerne möchten wir alle Mitglieder und Angehörigen der JLU mit Familienaufgaben auf unser Portal "
Familiengerechte JLU
" hinweisen, in dem Sie weitere Informationen finden können.
Seit 01.01.2018 gilt das
Mutterschutzgesetz
auch explizit für Studentinnen.
Wenn Sie der Universität Ihre Schwangerschaft mitteilen, können Sie als Studentin wählen, ob Sie die Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt (jeweils separat) in Anspruch nehmen. Diese Entscheidung können Sie jederzeit wieder ändern. Außerdem wird eine Gefährdungsbeurteilung erstellt für Ihre konkreten Lehrveranstaltungen, die Sie bei der
Mitteilung einer Schwangerschaft
nennen.
Die Mutterschutzfristen sind sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt Ihres Kindes, während der Sie nicht studieren müssen, d.h. an Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Veranstaltungen teilnehmen. Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten oder Kindern, die mit einer Behinderung geboren werden, verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen nach der Geburt (vgl. §§ 3 Abs. 1 MuSchG, 3 Abs. 2 MuSchG).
Sie dürfen aber auch in diesen Schutzfristen studieren, wenn Sie das ausdrücklich wollen und eine entsprechende Erklärung abgeben. Diese Erklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. (§3 Abs. 1 MuSchG)
Nach § 6
Immatrikulationsordnung der Justus-Liebig-Universität Gießen
besteht die Möglichkeit, sich aus Gründen von Mutterschutz oder Elternzeit (bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes und entsprechend des Elternzeitgesetzes bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes) – sowie für die Pflege von Familienangehörigen vom Studium beurlauben zu lassen.
Elternzeitgesetz § 15 (2):
"Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden."
Eine Beurlaubung ist normalerweise maximal sechs Semester möglich. Urlaubssemester, aufgrund von Mutterschutze oder Elternzeit oder aufgrund der Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen absolviert wurden, zählen dabei jedoch nicht.
Studierende, die wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Pflege von Angehörigen beurlaubt sind, können während des Urlaubssemesters an Lehrveranstaltungen teilnehmen und Studien- und Prüfungsleistungen erbringen.
Insbesondere bei Studiengängen, die mit einer Staatsprüfung/einem Staatsexamen enden, klären Sie bitte ab, ob der Nachweis einer definierten Fachsemesterzahl (ohne Beurlaubung) zur Anmeldung für die Abschlussprüfung nötig ist.
Der Antrag auf Beurlaubung muss schriftlich begründet und die erforderlichen Nachweise (Mutterpass, ärztliches Attest, Geburtsurkunde, Pflegegutachten oder ärztlicher Nachweis) müssen vorgelegt werden. Der Antrag kann im Verlauf des jeweiligen Semesters eingereicht werden, eine rückwirkende Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist jedoch ausgeschlossen.
Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Man bleibt aber weiterhin als Studierende/r krankenversichert und zahlt auch den Semesterbeitrag. Die Einrichtungen des Studentenwerkes, Bibliotheken und das Semesterticket können also auch im Urlaubssemester genutzt werden. Auf Antrag können die Kosten für das Semesterticket im Urlaubssemester erstattet werden (spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn). Die Erstattung wird beim AStA beantragt (
Antrag
).
WICHTIG: Bei einer Beurlaubung werden für das entsprechende Semester Leistungen nach dem BAföG nicht gewährt. Der/die Studierende muss die BAföG-Abteilung über das Urlaubssemester informieren! Sie können klären, ob Sie Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen können.
Antragsformular und weitere Informationen
Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen ihr Studium in Form eines Teilzeitstudiums betreiben. Siehe auch § 7 der Immatrikulationsordnung der Justus-Liebig-Universität Gießen .
Voraussetzungen
Studierende können ihr Studium in Form eines Teilzeitstudiums betreiben, sofern folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- sie sind in einem zulassungsfreien Studiengang /Fachsemester eingeschrieben.
- die Studien- und Prüfungsordnung ihres Studiengangs schließt ein Teilzeitstudium nicht aus.
- sie sind nur für einen Studiengang eingeschrieben (Teilzeitstudium und Doppelstudium schließen sich aus).
- sie sind nicht im Promotionsstudium eingeschrieben.
Hinweise
- Während eines Teilzeitstudiums erhalten Sie i.d.R. kein BAföG. Bitte setzen Sie sich ggf. bevor Sie ein Teilzeitstudium beantragen mit dem Studierendenwerk Gießen in Verbindung.
- Ein Teilzeitstudium hat keine Auswirkung auf die Höhe des Semesterbeitrags!
- Ein Teilzeitstudium begründet keinen Anspruch auf besondere Lehr- und Studienangebote.
- Semester im Teilzeitstudium werden als halbe Fachsemester und als volle Hochschulsemester gezählt.
- Besteht der Studiengang aus einer Fächerverbindung, gilt das Teilzeitstudium für alle Fächer.
- Sofern Studien- oder Prüfungsordnungen Fristen für die Erbringung einer Prüfungsleistung vorsehen, verlängern sich diese entsprechend. Dies gilt nicht für die Bearbeitungsfristen für Abschlussarbeiten.
- Im Teilzeitstudium kann je Semester in der Regel die Hälfte der im Vollzeitstudium vorgesehenen Kreditpunkte oder Leistungsnachweise erworben werden. Durch Wiederholungsprüfungen erworbene Anrechnungspunkte bleiben dabei unberücksichtigt.
WICHTIG: Ein Teilzeitstudium schließt eine BAföG-Förderung aus! Da ein Teilzeitstudium die Arbeitskraft im Allgemeinen nicht voll in Anspruch nimmt, können Sie prüfen, ob ein Antrag auf Arbeitslosengeld II erfolgsversprechend ist. Dies bedeutet aber auch, dass man dem Arbeitsmarkt bis zu einem gewissen Grad zur Verfügung stehen muss.
Die JLU Gießen ist bestrebt ein Umfeld zu schaffen, in welchem Frauen in der Schwangerschaft und Stillzeit ihr Studium möglichst ohne Benachteiligungen absolvieren können. Die folgende Liste gibt eine Übersicht über mögliche Einschränkungen und Ansprechpartner/innen für einzelne Fächer, um Lösungen oder Ersatzleistungen abzustimmen und so vermeidbare Verzögerungen zu minimieren.
Beachten Sie, dass diese Übersicht aktualisiert wird. Zum orientierenden Überblick kann diese jedoch dienen.
Lehrveranstaltungen mit speziellen Rahmenbedingungen für schwangere und stillende Studentinnen
Studierende mit Kind oder Kindern und Studierende, die Angehörige pflegen, können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, um eine bessere Vereinbarkeit des Studiums mit den Betreuungsanforderungen zu ermöglichen. Wie Sie dabei vorgehen können, wird hier beschrieben.
Ein Nachteilsausgleich kann gestellt werden, wenn Sie aufgrund der Pflege oder der Kinderbetreuung Studienleistungen nicht auf die vorgesehene Weise/in der vorgesehenen Zeit erbringen können. Durch den Nachteilsausgleich sollen also für Sie bestehende Nachteile ausgeglichen werden. Ein Nachteilsausgleich darf auf keinen Fall zu einer Reduzierung des Workloads führen, er bezieht sich ausdrücklich nicht auf Themen, Inhalte und Kompetenzziele. Diese können durch den Ausgleich, nur auf andere Weise abgedeckt bzw. erreicht werden.
Das Ziel ist vielmehr, die Studienleistung oder Prüfungen so anzupassen, dass Rahmenbedingungen, also Räumlichkeiten, Zeiten, Abgabefristen bis hin zu Prüfungsformen oder anderen Bedingungen zur Erfüllung der Studienanforderungen so modifiziert werden, dass aus den familiären Sorgeaufgaben kein Nachteil im Studium entsteht. Natürlich verändern sich dadurch weder der Inhalt noch der Schwierigkeitsgrad der Leistung auch im Sinne der Gleichbehandlung aller Studierenden.
Die Möglichkeit zum Nachteilsausgleich, die hier beschrieben wird, gilt für JLU-intern organisierte Prüfungen in modularisierten und in Staatsexamensstudiengängen.
Möglichkeiten zu einem Nachteilsausgleich für eine staatliche durchgeführte Prüfung müssen mit den dafür zuständigen Prüfungsämtern oder Prüfungsstellen geklärt werden.
Gemäß den Vorgaben der Allgemeinen Bestimmungen können in den Studiengängen der JLU Anträge auf Nachteilsausgleich auch aufgrund von Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder während der Schwangerschaft gestellt werden.
Siehe § 28 der
Allgemeinen Bestimmungen der JLU
:
§ 28 Nachteilsausgleich
(1) Im gesamten Studium ist Rücksicht zu nehmen auf Belastungen aufgrund von Behinderung, chronischer Erkrankung oder Schwangerschaft oder aufgrund der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren durch ihre Sorgeberechtigten oder der Pflege Angehöriger im Sinne von § 20 Abs. 5 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes, die einem Pflegegrad nach § 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch zugeordnet sind.
(2) Machen Studierende glaubhaft, wegen einer solchen Belastung eine Studien- oder Prüfungsleistung nicht in der vorgesehenen Weise erbringen zu können, so gleicht das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses den Nachteil auf Antrag durch geeignete Maßnahmen aus (z. B. Schreibzeitverlängerung, Bearbeitungspausen, technische Hilfsmittel, Gestattung einer Assistenz). Die Anforderungen an die zu prüfende Befähigung dürfen nicht gemindert werden.
(3) Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin zu stellen. Art und Schwere der Belastung sind durch geeignete Nachweise glaubhaft zu machen; in Zweifelsfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangt werden (z. B. eines amtsärztlichen Attests). Gegen die Entscheidung ist der Einspruch an den Prüfungsausschuss möglich.“
In der Regel formulieren Sie als antragstellende Person einen Vorschlag zum Ausgleich des (individuellen) Nachteils. Erläutern Sie Ihre sehr konkrete Situation und schlagen einen Ausgleich vor. Dies könnten z. B. sein: Verlängerung der Bearbeitungszeit bei zeitabhängigen Studien- und Prüfungsleistungen, Verlängerung der Zeiträume zwischen einzelnen Studien- und Prüfungsleistungen, Splitten von Leistungen in Teilleistungen, Erbringung der Prüfungsleistung oder Prüfungsvorleistung in einer anderen als der vorgesehenen Form, z. B. Umwandlung von schriftlichen in mündliche Leistungen und umgekehrt, das Erstellen schriftlicher Hausarbeiten anstelle von Referaten, den Ausgleich der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen durch Erbringen anderer Leistungen etc. Wählen Sie in Ihrem Antrag bitte die aus Ihrer Sicht passende Ausgleichsform aus und begründen Sie, wie diese den Nachteil ausgleicht.
Denken Sie beim Formulieren des Antrags daran: Für das Gremium, das über Ihren Antrag entscheidet, sollte nachvollziehbar werden, welche Abhilfe Sie warum brauchen. Je genauer Sie Ihre Situation beschreiben, desto besser kann eine für Sie und Ihre Situation geeignete Abhilfe geschaffen werden.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag auf Nachteilsausgleich auch entsprechende Belege bei, etwa ein Attest, Geburtsurkunden Ihrer Kinder / Ihres Kindes, eine Bestätigung Ihrer Pflegetätigkeit oder andere. Abgesehen von den Geburtsurkunden sollten die Belege möglichst aktuellen Datums sein.
Eine sehr frühzeitige Kommunikation mit den Lehrenden, bei denen Sie einen Nachteilsausgleich für eine Prüfung anmelden wollen, ist wichtig, damit diese die Möglichkeit haben, sich früh genug darauf einzustellen und, falls nötig, organisatorische Vorbereitungen zu treffen, die etwas Zeit brauchen können. Aus diesem Grund ist es – so denn möglich – empfehlenswert, den Antrag auf Nachteilsausgleich mit genügend zeitlichem Vorlauf vor der Prüfung/Studienleistung zu stellen (wenn möglich, gerne früher als 4 Wochen vor der Prüfung, für die Sie den Nachteilsausgleich benötigen). Studierende können entscheiden, in einzelnen Lehrveranstaltungen vom gewährten Nachteilsausgleich keinen Gebrauch zu machen. Bei Vorlage des Nachteilsausgleichs sind Lehrende an den gewährten Nachteilsausgleich gebunden. Bei Rückfragen oder Schwierigkeiten wenden Sie sich am besten an das zuständige Prüfungsamt bzw. für die Lehramtsstudiengänge an die Geschäftsführung des Zentrums für Lehrerbildung.
Die Adressat/innen Ihres Antrags auf Nachteilsausgleich finden Sie in der folgenden Tabelle:
Für die Studiengänge | Wohin richten? | Wer entscheidet? |
---|---|---|
alle Bachelor- und Masterstudiengänge (inkl. BBB) der JLU |
über das zuständige Prüfungsamt
https://www.uni-giessen.de/studium/beratung/pruefungsaemter |
Vorsitzende/r des Prüfungsausschusses |
Lehramtsstudiengänge (L1, L2, L3, L5) |
über die Leitung des Zentrums für Lehrerbildung
https://www.uni-giessen.de/fbz/zentren/zfl/studium/pa |
Direktorium des Zentrums für Lehrerbildung |
Human- und Zahnmedizin |
über das Studiendekanat
https://www.uni-giessen.de/fbz/fb11/dekanat/dekanat/ref4 Ansprechpartnerin: claudia.klages@dekmed.jlug.de |
Prüfungsausschüsse |
Tiermedizin |
Über das Staatliche Prüfungsamt des Fachbereichs Veterinärmedizin
https://www.uni-giessen.de/fbz/fb10/pruefungsamt |
Prüfungsausschuss |
Rechtswissenschaft |
über das Prüfungsamt Rechtswissenschaft
https://www.uni-giessen.de/fbz/fb01/fakultaet-institutionen/pruefungsamt |
Zuständiger Prüfungsausschuss |
über die Leitung des Prüfungsamts im Zentrum für Lehrerbildung
Vorrangiger Zugang zu teilnehmerbeschränkten Lehrveranstaltungen für Studierende mit Familienaufgaben
Sofern es möglich ist, sollten
- Studierende mit Kind bevorzugt in Lehrveranstaltungen zu Zeiten üblicher Kinderbetreuung (8-16 Uhr) aufgenommen werden,
- Studierende mit pflegebedürftigen Angehörigen bevorzugt in Lehrveranstaltungen zu Zeiten aufgenommen werden, die ihnen einen möglichst reibungsfreien Ablauf ihres Studiums neben den Anforderungen der Pflege des Angehörigen ermöglichen.
Studierende wenden sich frühzeitig an i.d.R. die Studienkoordination oder jeweils Zuständigen des betroffenen Fachbereichs, wenn sie einen vorrangigen Zugang zu einer Lehrveranstaltung aufgrund einer Unvereinbarkeit mit den Zeiten der Kinderbetreuung oder der Pflege eines Angehörigen benötigen, um das genaue Vorgehen zu erfragen. In einigen Studiengängen ist es nötig, zunächst am regulären Anmeldeverfahren für die Lehrveranstaltungen z.B. über FlexNow teilzunehmen, bei anderen ist die Kontaktaufnahme vor der regulären Anmeldung für die Lehrveranstaltungen sinnvoll. Informieren Sie sich also bitte vorab.
Übersicht der Ansprechpartner/innen für die einzelnen Fachbereiche bezüglich des vorrangigen Zugangs zu Lehrveranstaltungen
Fachbereich | Kontakt |
---|---|
01 |
Studienkoordination
Simone Herrholz Tel. +49 641 - 99 21002 Simone.Herrholz@recht.uni-giessen.de Dr. Andrea Nesseldreher (in Elternzeit) Vertretung: Marvin Göbel Tel. +49 641 - 99 21003 marvin.goebel@recht.uni-giessen.de |
02 |
Studienkoordination
Dr. Jana Brandt Marianne Löhr Tel. +49 641 - 99 24500 pruefungsamt@wirtschaft.uni-giessen.de |
03 |
jeweils betroffene Lehrende/Dozierende
ggf. Studienkoordination Dr. Michael Hoffmann Tel. +49 641 - 99 23005 Michael Berls, M.A. Tel. +49 641 - 99 23004 Studium@fb03.uni-giessen.de |
04 |
Studienkoordination
Sandra Hammamy, M.A. Tel. +49 641 - 99 28005 Sandra.Hammamy@dekanat.fb04.uni-giessen.de |
05 |
Studienkoordination
Dr. Antje Stannek Tel. +49 641 - 99 29000 antje.stannek@dekanat.fb05.uni-giessen.de |
06 |
Studienkoordination
|
07 |
Studienkoordination
Michael Hollenhorst Tel. +49 641 - 99 33003 Michael.Hollenhorst@geogr.uni-giessen.de Stefanie Alsfeld Tel. +49 641 - 99 33002 Stefanie.Alsfeld@geogr.uni-giessen.de |
08 |
Studienkoordination
Regina Gaitsch Tel. +49 641 - 99 34003 Studienkoordination@dekanat.fb08.uni-giessen.de |
09 |
Studienkoordination
Laura Weidemann Tel. +49 641 - 99 37013 Laura.Weidemann@fb09.uni-giessen.de Dipl.-Ing. agr. Nadine Ackermann Tel. +49 641 - 99 37014 Nadine.Ackermann@fb09.uni-giessen.de |
10 |
Studienkoordination
Katrin Ziegenberg (Leitung) Tel. +49 641 - 99 38007 Katrin.Ziegenberg@vetmed.uni-giessen.de Meike Kuhlmann (Assistenz) Tel. +49 641 - 99 38008 Meike.M.Kuhlmann |
11 |
Studiengang Medizin
Vorrangige Einteilung in Lehrveranstaltungen klinischer Abschnitt:
Studienfachberatung vorklinischer Abschnitt: Prof. Dr. Wolfgang Kummer
Institut für Anatomie und Zellbiologie – Aulweg 123
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- mit dem Kind auf dem Campus
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Wenn Sie Ihr Kind / Ihre Kinder mit in die Universität nehmen, besteht je nach Alter der Kinder manchmal besonderer Bedarf. Sollte das Kind im Einzelfall Lehrveranstaltungen mit Ihnen gemeinsam besuchen, sollten Sie sich vorab mit dem Lehrenden kurz abstimmen.
Campus
- Übersicht über die Eltern-Kind-Räume, Wickelräume und Stillräume
- Bilder einiger Eltern-Kind-Räume
- Familienfreundliche Campuspläne
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Familienfreundlicher Campus Recht und Wirtschaft
(Fachbereiche 01/02)
Verpflegung
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Kinderteller des Studentenwerks Gießen
(kostenloses Mittagessen für Kinder studentischer Eltern)
Betreuung
Bei Fragen und Schwierigkeiten nutzen Sie gerne unser Kontaktformular !
Studieren mit Familienverantwortung, wie der Pflege von Familienangehörigen, ist eine nicht zu unterschätzende Doppelbelastung, bei der die auf diesen Seiten angesprochenen Themen, wie Teilzeitstudium, Beurlaubung, Nachteilsausgleich sowie der vorrangige Zugang zu Lehrveranstaltungen eine Rolle spielen können. Für eine oft notwendige individuelle Studienverlaufsplanung können Sie die Beratungsangebote u.a. der Zentralen Studienberatung nutzen.
Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zum Thema Pflege
Pflegestützpunkt Landkreis Gießen
Pflegeberatung der privaten Krankenkassen
Informationen und Beratung zum Thema Pflege
Für die Situation von Studierenden, die Familienangehörige pflegen, angepasste Informationen finden Sie zudem in folgenden Broschüren. Beachten Sie dabei, dass die Broschüren für Mitarbeiter/innen und Studierende der JLU konzipiert ist.
Pflegeleitfaden der hessischen Hochschulen – Broschüre
Anlaufstellen für Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen
FB 01: Regelungen
FB 09: Modullisten und Regelungen Modulanmeldung
FB 10: Regelungen
FB 11: Regelungen
Informationen vom Gießener Graduiertenzentrum Kulturwissenschaften (für Promovierende)
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Infothek
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Informationsmaterialen, Downloads und weiterführende Links haben wir Ihnen in unserer Infothek auf einen Blick zusammengestellt.
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Weitere Ansprechpartner/innen