2. An wen richte ich den Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit (Thesis)?
Sie richten den formlosen, begründeten und unterschriebenen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit spätestens 10 Tage vor dem regulären Abgabetermin an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses mit Geschäftssitz im Akademischen Prüfungsamt Geisteswissenschaften.
Bitte informieren Sie Ihre/n Betreuer/in über die verlängerte Bearbeitungszeit. Bitte bedenken Sie, dass sich bei Inanspruchnahme einer Verlängerung der Bearbeitungszeit die Erstellung des Abschlusszeugnisses entsprechend verzögert.