Anerkennungen
Anerkennungsmöglichkeiten im Bereich der Schulpraktischen Studien
Sollten Sie eine Überprüfung der Anerkennungsfähigkeit Ihrer bisherigen Leistungen im Bereich der Schulpraktischen Studien wünschen, stellen Sie Ihre Anfrage bitte per E-Mail an
Geben Sie in der E-Mail bitte unbedingt folgende Informationen mit an:
1. Was studieren Sie?
(welches Lehramt, welche Fächer, in welchem Fachsemester befinden Sie sich?)
2. Was soll auf was anerkannt werden?
3. Reichen Sie-sofern Ihn diese vorliegen-entsprechende Nachweise ein:
- Zeugnisse, ToRs
- Praktikumsbescheinigung aus der hervorgeht, in welcher Schulform Sie eingesetzt waren
- Modulbeschreibung der bereits erbrachten Leistung
- Anerkennungsbescheid der Hessischen Lehrkräfteakademie (LA)
Bitte beachten Sie:
Bei Anerkennungsfragen rund um das Betriebspraktikum wenden Sie sich bitte an die Hessische Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle Gießen.