Anforderungen der Weiterbildung
Die hessische Psychotherapeutenkammer verabschiedete bereits 2006 eine Weiterbildungsordnung Klinische Neuropsychologie und gehörte damit zu den ersten Landeskammern, denen eine verbindliche Strukturierung dieses Qualifikationsbereichs gelang. Die Zusatzbezeichnung kann seitdem nach der gültigen Weiterbildungsordnung für PP und KJP der LPK Hessen erworben werden.
Zudem besteht für diejenigen, die vor dem 31.12.2020 das Curriculum der Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP) erfolgreich abgeschlossen haben, diese Zusatzqualifikation durch die PTK Hessen als gleichwertig zum Weiterbildungsgang gemäß WBO anerkennen zu lassen (WBO, Abschnitt B, Bereich Klnische Neuropsychologie, Absatz 9).
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie müssen gemäß der Weiterbildungsordnung der PTK Hessen folgende Leistungen nachgewiesen werden:
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2 Jahre klinisch neuropsychologische Tätigkeit in Vollzeit in einer anerkannten Einrichtung bzw. entsprechend länger in Teilzeit; davon muss min. 1 Jahr in einer stationären Einrichtung und darf max. 1 Jahr in einer ambulanten Einrichtung erbracht werden; Teilzeitstellen müssen stationären Setting min. 50% umfassen, im ambulanten Setting min. 25%.
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400 Stunden theoretische Weiterbildung auf dem Gebiet Klinische Neuropsychologie
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mindestens 200 Stunden extern an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte für Theorie
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höchstens 200 intern in der zugelassenen Weiterbildungsstätte, in der die klinische Tätigkeit absolviert wird
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100 Stunden neuropsychologische Supervision durch zur Weiterbildung befugte Supervisor*innen
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5 Kasuistiken, davon 2 in Gutachtenform
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Abschließende mündliche Prüfung über 30 bis 45 Minuten
Um die Versorgung neuropsychologischer Patient*innen langfristig zu sichern, besteht Einigkeit darüber, dass an der Weiterbildung Interessierte unterstützt und gefördert werden sollen. Um die zeitliche Abfolge von Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und die Weiterbildung Klinische Neuropsychologie attraktiver zu gestalten, erlaubt die WBO seit 2016, dass zum Erlangen der Zusatzbezeichnung auch Teile angerechnet werden, die bereits in der Zeit der Ausbildung erworben wurden, sofern sie den Anforderungen der WBO entsprechen.
Es können folgende Weiterbildungsteile bereits während der Ausbildung erbracht werden:
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12 Monate klinisch neuropsychologische Vollzeittätigkeit, davon max. 6 Monate im ambulanten Setting
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200 Stunden theoretische Weiterbildung im Bereich Klinische Neuropsychologie
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25 Stunden neuropsychlogische Supervision durch zur Weiterbildung befugte Supervisor*innen
Die geforderten 5 Kasuistiken sind erst nach Erteilung der Approbation zu erstellen.