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6.20.05 Nr.2 Haupt- und Nebenfach Musikpädagogik Magister

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Ordnung des Fachbereichs 05
Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Haupt- und das Nebenfach Musikpädagogik
in Studiengängen mit dem Abschluß Magister Artium (M.A.)

Hinweisvom 15. April 1987
Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse

INHALTSVERZEICHNIS


§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dauer des Studiums
§ 3 Beginn des Studiums
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Ziel und Inhalt des Studiums
§ 6 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 7 Studiennachweise
§ 8 Studienfachberatung
§ 9 Inkrafttreten

Anlage

Der Fachbereich 05 "Musikpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft" der Justus-Liebig-Universität Gießen stimmt der Wahl des Haupt- und des Nebenfachs Musikpädagogik nach Maßgabe der folgenden Ordnung zu.
§ 1
Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums im Haupt- und im Nebenfach Musikpädagogik in Studiengängen mit dem Abschluß Magister Artium (M.A.) auf der Grundlage der Ordnung für die Magisterprüfung der Fachbereiche 03 Gesellschaftswissenschaften, 04 Erziehungswissenschaften, 05 Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft, 07 Religionswissenschaften, 08 Geschichtswissenschaften, 09 Germanistik, 10 Anglistik, 11 Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraumes und Osteuropas, 22 Geowissenschaften und Geographie der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 7. Dez. 1979 (ABI. 1981 S. 396).


§ 2
Dauer des Studiums

Der Fachbereich schafft auf der Grundlage dieser Ordnung die Voraussetzung dafür, daß sich der/die Studierende unter Berücksichtigung der übrigen Ausbildungsteile nach 8 Semestern zur Magisterprüfung melden kann.


§ 3
Beginn des Studiums

Das Studium kann zum Winter- und Sommersemester aufgenommen werden.


§ 4
Studienvoraussetzungen

Zum Studium der Musikpädagogik zugelassen wird, wer die allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung erfüllt.


§ 5
Ziel und Inhalt des Studiums

(1) Beschreibung des Faches

a) Gegenstand der Musikpädagogik als wissenschaftlicher Disziplin ist das Lehren und Lernen von Musik. Merkmale und Bedingungsfaktoren des Musiklehrens und Lernens sind gegeben durch die Musik selbst, durch das menschliche Verhalten zur Musik sowie durch dessen soziokulturelle und geschichtliche Implikationen.
b) Die Musikpädagogik hat einen historischen, einen vergleichenden und einen systematischen Aspekt.

- In ihrem historischen Teil untersucht die Musikpädagogik die Theorien und Modelle sowie die Erscheinungsform des Musik-Lernens und -Lehrens in ihrem geschichtlich sich wandelnden soziokulturellen Kontext.

- Die noch in den Anfängen stehende vergleichende musikpädagogische Forschung beschreibt musikalisches Lernen und Lehren und deren Bedingungen in verschiedenen Ländern und Kulturen.

- Teilaspekte musikpädagogischer Forschung und Lehre im systematischen Bereich sind anthropologische (Mensch und Musik), musikästhetische (Wertung und Deutung von Musik), musikpsychologische (musikalische Rezeption, Begabung, Entwicklung, musikalisches Lernen, Leistungsmessung im Musikunterricht), musiksoziologische (gesellschaftliche Bedingungsfaktoren von Musikverhalten und Musiklernen), musikdidaktische (Theorien über Lernziele und -inhalte, Methoden, Medien und Organisation von Musikunterricht) sowie heilpädagogisch-therapeutische (Musik in Sonder- und Heilpädagogik, Musiktherapie).
(2) Nebenfächer

Musikpädagogik als Nebenfach muß mit dem Hauptfach Musikwissenschaft kombiniert werden.
Musikpädagogik als Hauptfach kann nur mit 2 Nebenfächern studiert werden, von denen das eine Musikwissenschaft sein muß.
Eines der beiden Nebenfächer kann durch zwei Studienelemente ersetzt werden
(vgl. Magisterprüfungsordnung).


§ 6
Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium der Musikpädagogik gliedert sich in

1. das Grundstudium mit einer Dauer von 4 Semestern und einem Umfang von


a) im Hauptfach 32 Semesterwochenstunden (SWS)


b) im Nebenfach 16 Semesterwochenstunden (SWS)

2. Das Hauptstudium mit einer Dauer von 4 Semestern und einem Umfang von


a) im Hauptfach 30 Semesterwochenstunden (SWS)


b) im Nebenfach 16 Semesterwochenstunden (SWS)
(2) Im Grundstudium besucht der/die Studierende Lehrveranstaltungen (Vorlesungen und Proseminare) in folgenden Bereichen:

1. Hauptfach Musikpädagogik


1.1 Pflichtveranstaltungen (Grund- und Einführungsveranstaltungen; Musikpraxis) im Umfang von 20 SWS


1.2 Wahlpflichtveranstaltungen in Systematischer und Historischer Musikpädagogik im Umfang von 12 SWS

2. Nebenfach Musikpädagogik


2.1 Pflichtveranstaltungen (Grund- und Einführungsveranstaltungen; Musikpraxis) im Umfang von 8 SWS


2.2 Wahlpflichtveranstaltungen in Systematischer und Historischer Musikpädagogik im Umfang von 8 SWS
(3) Im Hauptstudium besucht der/die Studierende folgende Lehrveranstaltungen
(Vorlesungen, Seminare, Projekte und Kolloquien):

1. Hauptfach Musikpädagogik


1.1 Wahlpflichtveranstaltungen aus den Bereichen Systematische, Historische und Vergleichende Musikpädagogik im Umfang von 28 SWS


1.2 ein musikpädagogisches Kolloquium im Umfang von 2 SWS

2. Nebenfach Musikpädagogik


2.1 Wahlpflichtveranstaltungen aus den Bereichen Systematische, Historische und Vergleichende Musikpädagogik im Umfang von 14 SWS


2.2 ein musikpädagogisches Kolloquium im Umfang von 2 SWS
(4) Der/die Studierende soll während des Studiums an einer Exkursion teilnehmen.

§ 7
Studiennachweise

(1) Im Grundstudium hat der/die Studierende folgende Studiennachweise zu erwerben:

1. Hauptfach Musikpädagogik


1.1 Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an den folgenden Veranstaltungen:



a) Jugend und Musik



b) Grundlagen der musikalischen Analyse I/II (I oder II je nach Erwerb des Leistungsnachweises im Nebenfach Musikwissenschaft)



c) Empirische Forschungsmethoden in der Musikpädagogik



d) zwei Proseminaren aus der Systematischen Musikpädagogik



e) einem Proseminar/Seminar aus der Historischen Musikpädagogik


1.2 Nachweise über die regelmäßige und aktive Teilnahme (Teilnahmenachweise) an den folgenden Veranstaltungen:



a) Einführung in die Musikpädagogik



b) Musikpädagogische Begriffe



c) zwei Proseminaren aus der Systematischen Musikpädagogik



d) einem Proseminar aus der Historischen Musikpädagogik



e) Musikpraxis (5 Teilnahmenachweise)

2. Nebenfach Musikpädagogik


2.1 Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an folgenden Veranstaltungen:



a) Jugend und Musik



b) einem Proseminar aus der Systematischen Musikpädagogik



c) einem Proseminar/Seminar aus der Historischen Musikpädagogik


2.2 Nachweise über die regelmäßige und aktive Teilnahme (Teilnahmenachweise) an den folgenden Veranstaltungen:



a) Einführung in die Musikpädagogik



b) zwei Proseminare aus der Systematischen Musikpädagogik



c) Musikpraxis (2 Teilnahmenachweise)
(2) Während des Grundstudiums hat der/die Studierende eine schriftliche Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten wahlweise in einem Teilbereich der Systematischen, Historischen oder der Vergleichenden Musikpädagogik anzufertigen. Die erfolgreiche Fertigstellung der Arbeit ist Voraussetzung für die Zulassung zum Hauptstudium.
(3) Im Hauptstudium hat der/die Studierende die folgenden Studiennachweise zu erwerben:

1. Hauptfach Musikpädagogik


1.1 Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an den folgenden Veranstaltungen:



a) sechs Seminaren oder wahlweise vier Seminaren und einem Forschungsprojekt aus der Systematischen Musikpädagogik



b) einem Seminar aus der Historischen Musikpädagogik



c) einem Seminar aus der Vergleichenden Musikpädagogik


1.2 Nachweise über die regelmäßige und aktive Teilnahme (Teilnahmenachweise) an den folgenden Veranstaltungen:



a) sechs Seminaren aus dem Bereich der Systematischen, Historischen oder Vergleichenden Musikpädagogik



b) einem musikpädagogischen Kolloquium

2. Nebenfach Musikpädagogik


2.1 Nachweise über die regelmäßige und aktive Teilnahme (Teilnahmenachweise) an den folgenden Veranstaltungen:



a) drei Seminaren aus der Systematischen Musikpädagogik



b) einem musikpädagogischen Kolloquium


2.2 Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an den folgenden Veranstaltungen.



a) drei Seminaren aus der Systematischen Musikpädagogik



b) einem Seminar aus der Vergleichenden Musikpädagogik
(4) Die Leistungsnachweise werden vom Veranstaltungsleiter ausgestellt und beruhen auf schriftlichen Arbeiten (Referate, Hausarbeiten, Klausuren) oder einem Protokoll der Mitarbeit an einem Projekt.

Vor Beginn der Veranstaltung legt der Veranstaltungsleiter fest, in welcher der aufgeführten Formen der Leistungsnachweis zu erbringen ist.


§ 8
Studienfachberatung

(1) Für die Studienfachberatung sind der zuständige Fachberater sowie die im Bereich der Musikpädagogik tätigen Hochschullehrer verantwortlich.
(2) Der/die Studierende soll die Studienfachberatung insbesondere zu Beginn des ersten Semesters in Anspruch nehmen sowie im Falle eines Studienfach-, Studiengang- und Studienortwechsels.

§ 9
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kraft.


Gießen, den 15.4.1987 gez. Neumann
(Prof. Dr. phil. Hannes Neumann)
Dekan des Fachbereichs 05
Kunstpädagogik, Musikwissenschaft,
Sportwissenschaft





Anlage

zur Ordnung des Fachbereichs "Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft" der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Haupt- und das Nebenfach Musik in Studiengängen mit dem Abschluß Magister Artium (M.A.) vom 15.4.1987

Hauptstudium Musikpädagogik

A. Grundstudium

Studienbereich Veranst.
Art
SWS
Studien-
nachweis
Semester

I.

Einführende Veranstaltungen






(1) Einführung in die Musikpädagogik Pros. 2
T
1.

(2) Musikpädagogische Begriffe Pros. 2
T
2.

(3) Jugend und Musik Pros. 2
L
2./3.

(4) Grundlagen der musikalischen Analyse I (Europäische Kunstmusik)
Grundlagen der musikalischen Analyse II (Jazz und Popularmusik)
Pros. 2
L
2.-4.

(5) Empirische Forschungsmethoden in der Musikpädagogik Pros. 2
L
2.-4.

II.

Systematische Musikpädagogik






(1) Aktuelle musikpädagogische Problemstellungen Pros. 2
L
2.-4.

(2) Psychologische Problemstellungen der Musikpädagogik
Soziologische Problemstellungen der Musikpädagogik
2 Pros. 4
T / L
2.-4.

(3) Didaktik des Instrumentalunterrichts Pros./ Vorl. 2
T
2.-4.

III.

Historische Musikpädagogik






(1)
Musikdidaktische Positionen seit 1945 2 Pros./ Sem. 4
T / L
3./4.

(2)
Geschichte des Musikunterrichts

IV.

Musikpraxis






(1) Übungen zur Didaktik des lnstrumentalunterrichts KU 2
T
3./4.

(2) Ensemblespiel KU 4
2 T
2.-4.

(3) Apparative Praxis/Medienkunde Pros. 4
2 T
2.-4.

B. Hauptstudium

Studienbereich Veranst.
Art
SWS
Studien-
nachweis
Semester

I.

Systematische Musikpädagogik






(1) Musikhören 6 Sem.
oder
4 Sem.
+ 1
Projekt
12
6 L
5.-8.

(2) Musikverstehen

(3) Musikmachen

(4) Musik und Bewegung

(5) Modelle musikalischer Lehre

(6) Musikalisches Lernen

(7) Musikdidaktische Konzeptionen

(8) Didaktische Aspekte zur Popularmusik

(9) Unterrichtsorganisation und Unterrichtsanalyse

(10) Musikpädagogische Berufe

(11) Musiktherapeutische Aspekte

(12) Musikpädagogische Forschungsprojekte

II.

Historische Musikpädagogik






(1) Geschichte der Musikpädagogik Sem. 2
L
5.-8.

(2) Geschichte musikpädagogischer Institutionen

III.

Vergleichende Musikpädagogik






(1)
Musikpädagogik in Europa Sem. 2
L
5.-8.

(2)
Musikpädagogik in außereuropäischen Ländern

IV.

Musikpädagogisches Kolloquium

Koll.

2
T
7./8.

Während des Hauptstudiums sind in den Bereichen I, II und III wahlweise außerdem 6 Teilnahmenachweise zu erwerben (Seminare).

T = Teilnahmenachweis Pros. = Proseminar
L = Leistungsnachweis Sem. = Seminar
KU = Künstlerischer Gruppenunterricht Koll. = Kolloquium



Nebenfach Musikpädagogik

A. Grundstudium

Studienbereich Veranst.
Art
SWS
Studien-
nachweis
Semester

I.

Einführende Veranstaltungen






(1) Einführung in die Musikpädagogik Pros. 2
T
1.

(2) Jugend und Musik Pros. 2
L
2.

II.

Systematische Musikpädagogik






(1) Aktuelle musikpädagogische Problemstellungen 3 Pros.
oder
2 Pros.
+ 1 Vorl.
6
L / 2T
2.-4.

(2) Psychologische Problemstellungen der Musikpädagogik

(3) Soziologische Problemstellungen der Musikpädagogik

(4) Didaktik des Instrumentalunterrichts

III.

Historische Musikpädagogik






(1)
Musikdidaktische Positionen
Pros./
Sem.
2
L
2.-4.

(2)
Geschichte des Musikunterrichts

IV.

Musikpraxis






(1) Ensemblespiel KU 4
2 T
2.-4.


B. Hauptstudium

Studienbereich Veranst.
Art
SWS Studien-
nachweis
Semester

I.

Systematische Musikpädagogik






(1) Musikhören 3 Sem. 6
3 L
5.-8.

(2) Musikverstehen

(3) Musikmachen

(4) Musik und Bewegung

(5) Modelle musikalischer Lehre

(6) Musikalisches Lernen

(7) Musikdidaktische Konzeptionen

(8) Didaktische Aspekte zur Popularmusik

(9) Unterrichtsorganisation und Unterrichtsanalyse

(10) Musikpädagogische Berufe

(11) Musiktherapeutische Aspekte

(12) Musikpädagogische Forschungsprojekte

II.

Vergleichende Musikpädagogik






(1)
Musikpädagogik in Europa
Sem. 2
L
5.-8.

(2)
Musikpädagogik in außereuropäischen Ländern

IV.

Musikpädagogisches Kolloquium

Koll.

2
T
7./8.
Während des Hauptstudiums sind außerdem im Bereich I wahlweise drei Teilnahmenachweise zu erwerben (Seminare).
T = Teilnahmenachweis Pros. = Proseminar
L = Leistungsnachweis Sem. = Seminar



KU = Künstlerischer Gruppenunterricht

Erlaßgrundlage:
FB 05

05.04.1987
§ 22 Abs. 5 HUG

Änderungsbeschlüsse:

FBR
HMWK
Abl./StAnz
Seite
Stud.Ord. vom
15.04.87
Ausnahmerregelung gemäß § 44 Abs.1 Satz 2
(Erlaß vom 25.06.1987 - H I 5.1-424/671-30-)