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Förderbare Maßnahmen

Zu den förderbaren Maßnahmen gehören z.B. 
 
  • Studienservice und -beratung, Studienkoordination (Information, Beratung, Betreuung, Angebote für spezielle Zielgruppen, Career Service…)
  • Bibliotheksleistungen (Arbeitsplätze, Literatur, Öffnungszeiten…)
  • Internationales Angebot (Sprachkurse, Beratung, Betreuung, Auslandsstudienplätze…)
  • Infrastrukturelle Leistungen (Lehrbezogene Raumausstattung, EDV-Ausstattung, E-Learning…)
  • Evaluation und Qualitätsmanagement (Systematischer Ausbau und Vernetzung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung…).

 

Als fachbereichsübergreifend gelten Projekte, die von zentraler Bedeutung für die Gesamtuniversität sind oder sich auf mindestens drei Fachbereiche beziehen. Folgeanträge sind grundsätzlich möglich.

Die Projektbezeichnungen für die Maßnahmen müssen aussagekräftig formuliert werden. Bitte orientieren Sie sich an dem Kriterienkatalog und fügen Sie eine Projektbeschreibung an, um die Maßnahme näher zu spezifizieren. Im Antragsformular muss eine Zuordnung zu der entsprechenden Nummer im Kriterienkatalog vorgenommen werden.