Mögliche Antragstellerinnen und Antragsteller
Anträge für das zentrale QSL-Projektbudget kann eine mit Studium und Lehre befasste Einrichtung der Universität (z.B. Dekanate, Professuren, Direktorien und Leitungen der Zentralen Einrichtungen, …) und jedes Mitglied der Universität Gießen an die Studienkommission richten. Anträge einzelner Mitglieder bedürfen der befürwortenden Stellungnahme derjenigen mit Studium oder Lehre befassten Einrichtung der Universität Gießen, bei der die Maßnahme angesiedelt ist, bzw. von der die Maßnahme voraussichtlich umgesetzt wird.