Dienstvereinbarung zum Umgang mit Überlastungsanzeigen abgeschlossen
Nach kurzen und sehr konstruktiven Verhandlungen haben Personalrat und Dienststellenleitung eine Dienstvereinbarung zum Umgang mit Überlastungsanzeigen geschlossen. In der gemeinschaftlichen Besprechung am 05.07. wurde sie durch unsere Präsidentin Frau Prof. Dr. Katharina Lorenz und die Vorsitzende des Personalrats Frau Petra Becker unterzeichnet. Die Dienstvereinbarung tritt am 01.08.2024 in Kraft. Das Personaldezernat hat bereits eine Webseite eingerichtet, auf der Sie die DV und die dazugehörigen Formulare abrufen können. Bei Fragen zum Thema Arbeitsüberlastung bzw. Überlastungsanzeige steht Ihnen der Personalrat gerne zur Verfügung.