Suchtberatung
Das Thema Abhängigkeit und Sucht ist nicht nur für die Betroffenen schwierig. Auch als Vorgesetzte/r, Kollege/in oder Angehörige/r stellen sich schnell Fragen dazu, wie man sich „richtig“ verhält und was zu tun ist. Um Sie hiermit nicht allein zu lassen, bietet die JLU Ihnen ein breites Angebot - selbstverständlich komplett kostenlos:
- Beauftragte der Dienststelle für Suchtprobleme am Arbeitsplatz: Bei allen Anliegen und Fragen zum Thema können Sie sich an Miriam Schäfer wenden (0641-99-12351; miriam.schaefer)
- Diakonische Fachstelle Suchthilfe: Seit vielen Jahren kooperiert die JLU mit der Diakonie. Dadurch steht allen Beschäftigten das breite Angebot der Diakonie kostenlos und vertraulich zur Verfügung: Streng vertrauliche Beratung für Betroffene, Angehörige/Kolleg(innen) und Vorgesetzte, Motivations- und Informationsgruppen sowie Selbsthilfegruppen für Betroffene sowie Angehörigengruppen. Kontakt: Südanlage 21, 35390 Gießen, Telefon: 0641 93228-472, fachstelle-suchthilfe
- Medical Airport Service (MAS): Sie können jederzeit einen vertraulichen Beratungstermin zu Sucht/Abhängigkeit oder hinsichtlich medizinischer Fragestellungen bei unserem betriebsärztlichen Service vereinbaren. Kontakt: +49 (0) 641 495 53 30, E-Mail , Kontakte der Betriebsärzte
- Schulung zu Sucht/Abhängigkeit: Jedes Semester werden im internen Fortbildungsprogramm mehrere Schulungen zu Sucht und Abhängigkeit angeboten (siehe aktuelles Fortbildungsprogramm). Alle Kurse finden in einem vertraulichen Rahmen direkt in den Räumlichkeiten der Diakonie statt. Die Anmeldung erfolgt formlos, vertraulich und direkt per E-Mail bei der Diakonie. Für Rückfragen wenden Sie sich via E-Mail oder Telefon (0641-96090134/-97190111) an die Diakonie.
E-Learning - Überblick zu Abhängigkeit am Arbeitsplatz und Angeboten der JLU
Im nachfolgenden vertonten Vortrag (43min) erhalten Sie einen Überblick zu:
- 03:00 min | Wichtige Kontakte und Informationsmaterialien
- 05:28 min | Grundsätzlichem (Formen sowie der Weg zur Abhängigkeit)
- 16:58 min | Sucht am Arbeitsplatz (Auffälligkeiten, Auswirkungen, Veränderungen, eigene Rolle)
- 36:15 min | Suchtpräventionsangebote der JLU (Schulungen, Beratung, Kooperation mit der Diakonie, Dienstvereinbarung)
Die PDF-Folien zum Vortrag können Sie herunterladen.
Dienstvereinbarung zur Vorbeugung von und Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz
Seit vielen Jahren existiert an der JLU eine Dienstvereinbarung. Ihre Funktion ist es, Handlungsanweisungen zu geben und die Gleichbehandlung aller Betroffenen zu garantieren. Mittels Interventionsgesprächen soll Motivation zur Verhaltensänderung aufgebaut werden und eine Unterstützung hin zu einer langfristig gesunden Lebensführung gegeben werden.
In der Dienstvereinbarung finden Sie u.a.:
- Die Aufgaben von Vorgesetzten, Kollegen/innen, Beschäftigten
- Stufenplan und Leitfäden für Stufengespräche
- Leitfäden für Fürsorgegespräche, Klärungsgespräche oder Rückmeldegespräche
- Hinweise zum Umgang bei Rückfällen
Rundschreiben - Punktnüchternheit und Konsumverbot am Arbeitsplatz
Mehrere Rundschreiben der Vergangenheit behandelten das Thema des Substanzkonsums am Arbeitsplatz (u. a. Rundschreiben 2008-09 oder auch schon Rundschreiben 1984-12). Es gilt:
- Sowohl der Genuss als auch die Verabreichung alkoholischer Getränke während der Arbeitszeit sind untersagt. Es ist selbstverständlich, dass die Arbeit weder zu Dienstbeginn noch nach Arbeitspausen (z.B. Mittagspause) in alkoholisiertem Zustand aufgenommen wird.
- Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Nichtbeachtung der in Ziff. 1 genannten Grundsätze zu dienst-/arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen kann.
- In Diensträumen dürfen Vorräte an Bier, Wein und anderen alkoholischen Getränken nicht gehalten werden. Der Verkauf solcher Getränke ist nicht gestattet.
- Aus besonderem Anlass (z.B. bei Dienstjubiläen, besonderen Geburtstagen usw.) kann der Leiter der Einrichtung Ausnahmen von Ziff. 1 Satz 1 zulassen. Das Gleiche gilt sinngemäß für Instituts- und Betriebsfeste, die außerhalb der Arbeitszeit in Diensträumen stattfinden sollen. Im Übrigen muss jedoch im Interesse der Arbeitssicherheit und der Gesundheit das Prinzip gelten: Kein Alkohol am Arbeitsplatz.
Arbeitsfähigkeit setzt Punktnüchternheit voraus! Dies setzt den eigenverantwortlichen Konsumverzicht vor und während der Arbeitszeit voraus, um Arbeitsleistung und Arbeitsqualität zu sichern und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (§ 15 DGUV Vorschrift 1) dürfen Arbeitsaufgaben nicht Personen aufgetragen werden, die erkennbar nicht in der Lage sind, diese ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ihrerseits dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass durch ihr Verhalten keine Gefährdungen für sich oder andere entstehen. Konkret wird in § 15 DGUV Vorschrift 1 vorgeschrieben, dass sie sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Auch die Einnahme von Medikamenten ohne medizinische Indikation kann zu einer Gefährdung führen. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Praxishilfe Führungskräfte".
Die DGUV hat im Zuge der Teillegalisierung von Cannabis das Positionspapier "NULL Alkohol und NULL Cannabis bei Arbeit und Bildung" veröffentlicht.