Ständige Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Die Ständige Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis wird nach § 10 der Satzung auf Antrag der Ombudsperson tätig; sie ist für die Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens im Rahmen des sog. „Vorprüfungsverfahrens" (§ 16) sowie des „förmlichen Untersuchungsverfahrens" (§ 17) zuständig.
Die folgenden Mitglieder der Kommission wurden am 22. November 2022 vom Senat gewählt; die Amtszeit der Kommission beträgt nach § 8 Abs. 3 der Satzung drei Jahre. Sie begann am 1. April 2022 und endet am 31. März 2025:
Prof. Dr. Martin Gutzeit Sprechzeiten: nach Vereinbarung |
Vertretung durch: Sprechzeiten: nach Vereinbarung |
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Prof. Dr. Susanne Herold Sprechzeiten: nach Vereinbarung |
Vertretung durch: Sprechzeiten: nach Vereinbarung |
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Prof. Dr. Peter Winker Sprechzeiten: nach Vereinbarung |
Vertretung durch: Sprechzeiten: nach Vereinbarung |
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Dr. Kathrin Steckenmesser-Sander Sprechzeiten: nach Vereinbarung |
Vertretung durch: Sprechzeiten: nach Vereinbarung |
Bildquellen: Prof. Herold: Rolf K. Wegst; Prof. Winker: Katrin Friese