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7.36.08 Nr.2 Master "Chemie"

Übersicht der Speziellen Ordnungen des Master-Studiengangs "Chemie" (7.36.08 Nr.2)

Spezielle Ordnung (aktuelle Fassung) 2. Änderungsfassung

Gültigkeit                                                                                 Änderungsbeschluss

Diese 2. Änderungsfassung tritt am 03.08.2024 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2024/25.

Spezielle Ordnung 1. Änderungsfassung

Gültigkeit                                                                                 Änderungsbeschluss

Diese 1. Änderungsfassung tritt am 18.10.2022 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2022/23.

Spezielle Ordnung Neufassung

Gültigkeit 

Diese Ordnung tritt zum Wintersemester 2022/23 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Spezielle Ordnung vom 25.05.2005, zuletzt geändert durch Beschluss vom 27.01.2021 (MUG 7.36.08 Nr. 2) außer Kraft.

Spezielle Ordnung (13. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                    Änderungsbeschluss

Spezielle Ordnung (12. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                  Änderungsbeschluss

Die 12. Änderungsfassung tritt am 01.10.2019 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2019/2020.

Spezielle Ordnung (11. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                   Änderungsbeschluss

Die 11. Änderungsfassung tritt am 10.04.2018 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die ihr Studium zum Wintersemester 2018/2019 beginnen.

Spezielle Ordnung (10. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                   Synopse

Die 10. Änderungsfassung trat am 19.05.2016 in Kraft. Die Änderungen in § 3 Abs. 3 und § 24 gelten für alle Studierenden, die ihr Studium zum Wintersemester 2016/2017 beginnen. Die Änderungen der §§ 12, 14, 15, 16, 27 und der Anlage 2 gelten für alle Studierenden ab dem Wintersemester 2016/2017.

Spezielle Ordnung (9. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                   Synopse

Die 9. Änderungsfassung trat am 27.03.2015 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2015/2016.

Spezielle Ordnung (8. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                   Synopse
Die 8. Änderungsfassung trat am 29.04.2014 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2014/2015. Die Änderung der Speziellen Ordnung (§ 6) gilt für alle Studierenden, die ihr Studium dieses Studiengangs zum Wintersemester 2014/2015 beginnen.

Spezielle Ordnung (7. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                   Synopse
Die 7. Änderungsfassung trat am 21.05.2013 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2013/2014.

Spezielle Ordnung (6. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                    Synopse
Die 6. Änderungsfassung trat am 27.03.2013 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2013/2014

Spezielle Ordnung (5. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                     Synopse

Die 5. Änderungsfassung trat zum Wintersemester 2010/2011 in Kraft. Die Regelungen wurden erstmals für die Studierenden angewendet, die das Studium dieses Studiengangs im Wintersemester 2010/2011 beginnen. Studierende, die im Sommersemester 2010 für den Studiengang eingeschrieben waren, können ihr Studium längstens bis 2 Semester nach Ende der Regelstudienzeit abschließen. Sofern dies nicht möglich ist, trifft der Prüfungsausschuss in Härtefällen angemessene Regelungen.

(2) Module nach der Fassung der Prüfungsordnung von 2004 werden nur noch wie folgt angeboten:

- im Wintersemester 2010/11 Module für das 3. und 5. Semester,
- im Sommersemester 2011 Module für das 4. und 6. Semester,
- im Wintersemester 2011/12 Module für das 5. Semester,
- im Sommersemester 2012 Module für das 6. Semester.

Spezielle Ordnung (4. Änderungsfassung)

Gültigkeit

Die 4. Änderungsfassung trat am 10.03.2011 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die ihr Studium dieses Studienganges im WS 2010/11 beginnen. Studierende, die im Sommersemester 2010 für den Studiengang eingeschrieben waren, können ihr Studium längstens bis 2 Semester nach Ende der Regelstudienzeit abschließen. Sofern dies nicht möglich ist, trifft der Prüfungsausschuss in Härtefällen angemessene Regelungen.
Module nach der Fassung der Prüfungsordnung von 2005 werden nur noch wie folgt angeboten:

- im Wintersemester 2010/11 Module für das 3. und 5. Semester,
- im Sommersemester 2011 Module für das 4. und 6. Semester,
- im Wintersemester 20011/12 Module für das 5. Semester,
- im Sommersemester 2012 Module für 6. Semester.

Spezielle Ordnung (3. Änderungsfassung)

Gültigkeit

Die 3. Änderungsfassung trat am 21.09.2010 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die ihr Studium dieses Studienganges im Wintersemester 2010/11 begonnen haben. Studierende, die im Sommersemester 2010 für den Studiengang eingeschrieben waren, können ihr Studium längstens bis 2 Semester nach Ende der Regelstudienzeit abschließen. Sofern dies nicht möglich ist, trifft der Prüfungsausschuss in Härtefällen angemessene Regelungen.
Module nach der Fassung der Prüfungsordnung von 2005 werden nur noch wie folgt angeboten:

- im Wintersemester 2010/11 Module für das 3. und 5. Semester,
- im Sommersemester 2011 Module für das 4. und 6. Semester,
- im Wintersemester 20011/12 Module für das 5. Semester,
- im Sommersemester 2012 Module für 6. Semester.

Spezielle Ordnung (2. Änderungsfassung)

Gültigkeit

Die 2. Änderungsfassung trat am 03.08.2010 in Kraft.

Spezielle Ordnung (1. Änderungsfassung)

Gültigkeit

 Die 1. Änderungsfassung trat am 31.03.2009 in Kraft.

Spezielle Ordnung

Gültigkeit

Die Spezielle Ordnung des Master-Studiengangs "Chemie" trat am 23.03.2006 in Kraft.