7.35.07 Nr.2 Bachelor "Physik"
Übersicht der Speziellen Ordnungen des Bachelor-Studiengangs "Physik" (7.35.07 Nr.2)
Spezielle Ordnung Neufassung GültigkeitDie Ordnung tritt am 30.06.2022 in Kraft und gilt für Studierende die ihr Studium zum oder nach dem Wintersemester 2022/2023 beginnen oder begonnen haben. |
Spezielle Ordnung (6. Änderungsfassung) Gültigkeit ÄnderungsbeschlussDie 6. Änderungsfassung tritt am 21.07.2018 in Kraft und gilt für Studierende, die ihr Studium zum oder nach dem Wintersemester 2016/17 beginnen oder begonnen haben. |
Spezielle Ordnung (5. Änderungsfassung) Gültigkeit SynopseDie 5. Änderungsfassung trat am 25.04.2014 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2014/2015. Die Änderung der Speziellen Ordnung (§3) gilt für alle Studierenden, die ihr Studium dieses Studiengangs zum Wintersemester 2014/2015 beginnen.
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Spezielle Ordnung (4. Änderungsfassung) Gültigkeit SynopseDie Regelungen für das Nebenfach Wirtschaftswissenschaften werden erstmals angewandt für die Studienanfänger des Wintersemesters 2012/13. Für Studierende, die ein wirtschaftswissenschaftliches Nebenfach bereits im Sommersemester 2012 begonnen hatten, gelten die Übergangsregeln in Anlage 4 der Speziellen Ordnung des Fachbereichs 02 - Wirtschaftswissenschaften für das Angebot von Nebenfächern in Studiengängen anderer Fachbereiche vom 13. Juni 2012 (MUG 7.35.NF.02).
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Spezielle Ordnung (3. Änderungsfassung) Gültigkeit Dieser Beschluss trat am 10.11.2011 in Kraft und wird für Studierende angewendet, die ihr Studium im Wintersemester 2011/2012 beginnen.
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Spezielle Ordnung (2. Änderungsfassung) Gültigkeit Die 2. Änderungsfassung trat zum 16.09.2010 in Kraft. |
Spezielle Ordnung (1. Änderungsfassung) Gültigkeit Die 1. Änderungsfassung trat zum 31.03.2009 in Kraft. |
Spezielle Ordnung Gültigkeit Die Spezielle Ordnung des Bachelor-Studiengangs "Physik" trat zum 02.06.2006 in Kraft. |
letzte Überarbeitung: 20.07.2018, Vera Schnabel