Studienordnung (2. Änderungsfassung)
Gültigkeit Synopse
Die 2. Änderungsfassung tritt am 20.09.2013 in Kraft und gilt erstmals für alle Studierenden, die im Wintersemester 2013/14 das Studium der Tiermedizin am Fachbereich Veterinärmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen im 1.Fachsemester aufnehmen bzw. im 5.Fachsemester aufnehmen oder fortsetzen.
Studierende, deren Zahl der Fachsemester in einem Wintersemester gerade und in einem Sommersemester ungerade ist, werden entsprechend ihres individuellen Studienstands vom Studiendekan entweder der Kohorte mit niedrigerer oder höherer Fachsemesterzahl zugeordnet. Studierende beenden den jeweiligen Prüfungsabschnitt nach der zur Zeit der Zulassung zu dem Prüfungsabschnitt gültigen Rechtsgrundlage.
|