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Informationen zur staatlichen Anerkennung von Kindheitspädagoginnen und –pädagogen unserer Hochschule

Mit der letzten Änderung des Sozialberufeanerkennungsgesetzes „Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern, Sozialpädagoginnen und –pädagogen, Heilpädagoginnen und - pädagogen sowie Kindheitspädagoginnen und –pädagogen vom 21. Dezember 2010 zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Oktober 2014“ wurde endlich die Möglichkeit eröffnet, Absolventinnen und Absolventen kindheitspädagogischer Studiengänge eine staatliche Anerkennung als Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge zu erteilen. Die in diesem Zusammenhang gestellten gesetzlichen Anforderungen an die kindheitspädagogischen Studiengänge wurden seit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes in Aufbau und Struktur unseres Bachelor-Studienganges „Kindheitspädagogik“ nach und nach umgesetzt.
In Absprache mit dem hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst wurde eine entsprechende Satzung, die die staatliche Anerkennung von Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen an der Justus-Liebig-Universität Gießen gemäß des Sozialberufeanerkennungsgesetzes regelt, erarbeitet, die am 06.04.2016 in Kraft getreten ist.
Alle BA-BFK/KiPäd-Absolventinnen und –Absolventen können somit ab sofort die staatliche Anerkennung im Praxisamt der Abteilung Pädagogik der Kindheit beantragen. Dem Antrag sind, je nach BA-Abschlussjahr, gemäß §§ 1, 3 und 15 unterschiedliche Nachweise über erbrachte Leistungen beizufügen. Alle Informationen hierzu sowie über den konkreten Ablauf der Beantragung und den Erhalt der staatlichen Anerkennung entnehmen Sie bitte dem Dokument „Verfahrensablauf zur staatlichen Anerkennung für BA KiPäd-AbsolventInnen“.

 

Mit freundlichen Grüßen


Prof. Dr. Norbert Neuß – Studiengangsleiter
Simone Dumpies (M.A.) – Praxisreferentin der Abteilung Pädagogik der Kindheit

 

Alle Informationen und relevanten Dokumente finden Sie hier:

 

Pressemitteilung:


Kontakt: Simone Dumpies