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Schwerpunktbereiche 1 - 7

Welche Schwerpunkte gibt es?

 

Es gibt sieben Schwerpunktbereiche. Im Einzelnen sind dies:

 

  • Schwerpunktbereich 1: "Grundlagen des Rechts"

Eine detaillierte Beschreibung des Schwerpunktbereichs 1 finden Sie u.a. auf den Internetseiten der

Professur Auer.

  • Schwerpunktbereich 2: "Arbeitsrecht mit Sozialrecht"

Eine detaillierte Beschreibung des Schwerpunktbereichs 2 finden Sie u.a. auf den Internetseiten der

Professur Rudkowski.

  • Schwerpunktbereich 3: "Wirtschaftsrecht"

Eine detaillierte Beschreibung des Schwerpunktbereichs 3 finden Sie u.a. auf den Internetseiten der

Professur Dubovitskaya.

  • Schwerpunktbereich 4: "Internationales und ausländisches Privat- und Verfahrensrecht"

Eine detaillierte Beschreibung des Schwerpunktbereichs 4 finden Sie u.a. auf den Internetseiten der Professur Benicke.

  • Schwerpunktbereich 5: "Verfassung und Gesellschaft (Öffentliches Recht in der Vertiefung)"

Eine detaillierte Beschreibung des Schwerpunktbereichs 5 finden Sie u.a. auf den Internetseiten der Professur Augsberg.

  • Schwerpunktbereich 6: "Europarecht und Völkerrecht"

Eine detaillierte Beschreibung des Schwerpunktbereichs 6 finden Sie u.a. auf den Internetseiten der

Professur Bast.

  • Schwerpunktbereich 7: "Kriminalwissenschaften"

Eine detaillierte Beschreibung des Schwerpunktbereichs 7 finden Sie u.a. auf den Internetseiten der

Professur Rotsch.