FAQ für internationale Bewerber_innen
Hier finden sie ein übersichtliches FAQ für internationale Promovierende.
Wenn Sie allgemeine Informationen zum Promotionsstudium an der JLU benötigen, finden Sie diese auf den internationalen Seiten der Uni-Homepage.
Bitte werfen Sie auch einen Blick in den umfassenden Ratgeber des DAAD für internationale Studierende: „Studying in Germany“.
Das Akademische Auslandsamt der JLU bietet ebenfalls eine allgemeine (nicht-fachspezifische) Beratung an:
Büro für Studienberatung – Betreuung internationaler Doktoranden
Goethestr. 58, Room 21, 35390 Gießen
E-Mail: promotionsstudium-international@uni-giessen.de
Telefon: +49-(0)641-99 12 172
Fax: +49-(0)641-99 12 179
Sprechstunden: Montag und Mittwoch, 10:00–12:00 Uhr (und nach Vereinbarung)
Kann man sich von außerhalb Deutschlands überhaupt um eine IPP-Mitgliedschaft bewerben?
Aber ja! Wir freuen uns über internationale Bewerbungen und möchten Sie,wenn Sie sich von außerhalb Deutschlands für eine IPP-Mitgliedschaft interessieren, ausdrücklich ermutigen, sich zu bewerben. Hier finden Sie detaillierte Informationen für internationale Bewerber_innen and Näheres zu Angeboten für internationale Mitglieder.
Mit welchen Ausgaben muss ich für Studiengebühren und Lebenshaltungskosten rechnen?
In Hessen bezahlen Promovierende keine Studiengebühren. Allerdings entrichten alle Studierenden (darunter fallen an der JLU auch die Doktorand_innen) einen Semesterbeitrag von zur Zeit etwa € 270. Darin enthalten ist das Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr in ganz Hessen (Gültigkeitsbereich), das auch in den Semesterferien gültig ist. Die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten in Gießen belaufen sich auf etwa € 700 im Monat.
Benötige ich ein Visum?
Im Allgemeinen benötigen internationale Studierende und Promovierende, die sich an einer deutschen Universität einschreiben möchten, ein entsprechendes Visum. Ab einer bestimmten Aufenthaltsdauer benötigen Sie zudem eine Aufenthaltserlaubnis.
Bitte beachten Sie: Die meisten Anträge auf ein Visum benötigen eine Bearbeitungszeit von zwischen sechs Wochen und drei Monaten. Im Regelfall benötigen Sie für die Antragstellung einen Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung sowie eine beglaubigte Kopie eines Zulassungsschreibens der Justus-Liebig-Universität Gießen (keine E-Mail, kein Fax). Bitte planen Sie diesen Zeitbedarf bei der Beantragung des Visums mit ein.
Weitere Informationen (einschließlich Ausnahmeregelungen) finden Sie in dem umfassenden Leitfaden für internationale Promovierende, den der DAAD zusammengestellt hat, sowie die Internetpräsenz des Auswärtigen Amtes. Zudem können Sie jederzeit gern das Akademische Auslandsamt der JLU um Rat fragen.
Welche Arten von Sozialversicherung (z. B. Krankenversicherung) benötige ich?
In Deutschland benötigen Sie (und gegebenfalls Ihre Sie begleitenden Familienmitglieder) eine Krankenversicherung, unabhängig davon, ob Sie Stipendiat_in sind oder einen Arbeitsvertrag haben. Bitte beachten Sie, dass diese Versicherung von Ihrem ersten Tag im Lande an bestehen muss. Zunächst sollten Sie überprüfen, ob Ihre bestehende Krankenversicherung gegebenenfalls auch für die Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland weiter gültig wäre. Wenn das der Fall ist (im Allgemeinen nur, wenn zwischen Deutschland und Ihrem Heimatland ein Sozialversicherungsabkommen besteht), benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Versicherungsträgers. Falls Sie in Deutschland eine neue Krankenversicherung abschließen müssen, gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen und Voraussetzungen. Ob Sie eine private oder gesetzliche (d. h. staatliche) Krankenversicherung abschließen sollten, hängt von Ihrem Einkommen ab. Wenn Sie in Deutschland ein Stipendium erhalten, müssen Sie sich um eine private Krankenversicherung bemühen. In diesem Fall hängt die genaue Art der verfügbaren Policen unter Umständen von der voraussichtlichen Länge Ihres Aufenthaltes in Deutschland ab. Für Versicherungsnehmer aus dem Ausland gibt es dabei oft eigene Tarife mit niedrigen Beiträgen.
Unabhängig davon, welches dieser Szenarien auf Sie zutrifft, klären Sie bitte offene Fragen mit Ihrem Stipendien- oder Arbeitgeber sowie mit möglichen Versicherungsträgern, bevor Sie nach Deutschland reisen.
Neben den Abgaben für eine Krankenversicherung müssen Sie gegebenenfalls – je nach Ihrem persönlichen Status – noch weitere Sozialabgaben zahlen. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag für eine Stelle in Deutschland unterschrieben haben, müssen Sie Renten- und Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherungsabgaben entrichten.
All diese Sozialversicherungsabgaben werden direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Ihr Arbeitgeber wird Sie dazu bei dem vorgesehenen Krankenversicherungsträger melden, der wiederum die anderen Sozialversicherungsträger informiert. Wenn Sie ein Stipendium beziehen, müssen Sie keine Sozialabgaben leisten.
Benötige ich eine Arbeitserlaubnis?
Wenn Sie ein Stipendium erhalten haben oder als Wissenschaftliche/r Mitarbeiter_in an einer öffentlichen Einrichtung arbeiten (also z. B. an einer Forschungseinrichtung, die zu einer staatlichen Universität gehört), benötigen Sie in der Regel keine gesonderte Arbeitserlaubnis. Sie sollten allerdings frühzeitig mit Ihrem Stipendien- oder Arbeitgeber abklären, dass diese Regelung auch auf Sie zutrifft. Wenn Ihr Forschungsaufenthalt in Deutschland im Rahmen eines anderweitigen Arbeitsvertrags durchgeführt wird, benötigen Sie eine Arbeitsgenehmigung, sofern Sie kein/e EU-/EWR-Bürger_in sind. Ihre Arbeitserlaubnis beantragen Sie zusammen mit Ihrem Visum. Weitere Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD).
Darf mein Partner/meine Partnerin (ebenfalls) in Deutschland arbeiten?
Ehegatten von Stipendieninhaber_innen, die in Deutschland arbeiten möchten und nicht aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes stammen, müssen diese Absicht vor ihrer Einreise nach Deutschland erklären und eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen. Der Antrag auf eine Arbeitserlaubnis ist oft zeitraubend und führt nicht immer zum Erfolg. Je nach Arbeitsmarktlage in Deutschland und präferiertem Beschäftigungsfeld kann es schwierig sein, überhaupt eine Stelle zu finden.
Muss ich in Deutschland Steuern zahlen?
Ob Sie als Stipendiat_in Steuern zahlen müssen, hängt von der Art Ihrer Anbindung an Ihre Forschungseinrichtung in Deutschland ab. Wenn Sie ein Forschungsstipendium von einer staatlichen Institution beziehen, müssen Sie bis zu einem Einkommen von € 2.000 im Monat in der Regel keine Steuern zahlen. Bitte klären Sie frühzeitig mit Ihrem Stipendiengeber, ob dies auf Sie zutrifft.
Wenn Sie allerdings Ihren Forschungsaufenthalt im Rahmen eines Arbeitsvertrags durchführen und länger als sechs Monate in Deutschland bleiben, müssen Sie in der Regel auch Steuern zahlen. Manche Staaten haben allerdings Sonderabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen, die es Ihnen erlauben, Ihre Steuern statt in Deutschland in Ihrem Heimatland zu zahlen – oder aber sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen, durch die geregelt wird, in welchem Land im Einzelfall Steuern abzuführen sind. In jedem Fall überprüfen Sie bitte frühzeitig, welche dieser Varianten auf Sie zutrifft bzw. wo Sie Ihre Steuern gegebenenfalls zahlen möchten.
Die folgenden Internetseiten bieten Ihnen einen umfassenden Überblick über das deutsche Steuersystem:
Wie ist es um die Verfügbarkeit von Kindergärten, Krippen und Schulen bestellt?
In Deutschland gibt es gesonderte Kinderbetreuungseinrichtungen für verschiedene Altersgruppen. Diese werden von staatlichen, kirchlichen oder privaten Trägern betrieben. Manche Universitäten unterhalten Kinderbetreuungsangebote für ihre Angestellten und Studierenden. Kinder unter drei Jahren können im Regelfall in einer Kinderkrippe untergebracht werden. Anschließend besuchen sie bis zum Eintreten in das schulpflichtige Alter von sechs Jahren einen Kindergarten. Betreuungsangebote werden entweder nach Stunden oder tageweise angeboten. Allerdings sind nicht alle dieser unterschiedlichen Angebote im ganzen Land gleich gut ausgebaut. Oft werden Sie mit langen Wartelisten rechnen müssen. Deshalb sollten Sie Ihr/e Kind/er so bald wie möglich anmelden. Der Besuch eines Kindergartens ist freiwillig und kostenpflichtig. Die Höhe der entstehenden Kosten schwankt von Gemeinde zu Gemeinde und orientiert sich meist an der Höhe des elterlichen Einkommens. Weitere Informationen zum Promotionsstudium mit Kind/ern entnehmen Sie bitte dem umfassenden Leitfaden, den das Studentenwerk Gießen zusammengestellt hat.
Das IPP bietet innovative Lösungen für die Verbindung von Familie und Karriere an. Zur weiteren Beratung wenden Sie sich gern an Silvia Boide.
In Deutschland besteht für alle Kinder zwischen 6 und 16 Jahren eine allgemeine Schulpflicht. Die Schulzeit beginnt meist mit einer vierjährigen Grundschule; daran schließen sich drei Möglichkeiten an: Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Am Gymnasium wird mit dem Abitur die Allgemeine Hochschulreife erworben. Der Schulunterricht findet in Deutschland meist nur am Vormittag statt. Der Besuch staatlicher Schulen ist kostenlos. Es gibt vergleichsweise wenige Privatschulen oder Internationale Schulen, die (mitunter hohe) Schulgebühren erheben. Weitere Informationen zum deutschen Schulsystem finden Sie bei Bildungsserver.de.
Wo finde ich eine Unterkunft?
Das Studentenwerk Gießen bietet Unterkünfte in Studentenwohnheimen an. Es gibt in Gießen aber auch ein reichhaltiges Angebot an Unterkünften von Privat-Personen. Die besten Quellen für Wohnungsinserate sind vor allem die lokalen Zeitungen.
Das Studentenwerk Gießen bietet zudem das Programm „Wohnen für Mithilfe” an, bei dem Studierende auf Wohnungssuche an Familien oder andere Hausbesitzer vermittelt werden, die Unterstützung bei der Hausarbeit oder Kinderbetreuung benötigen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne wohnen-fuer-mithilfe@studwerk.uni-giessen.de.