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Arbeitssicherheitspreis der JLU für das Team der Entwicklungspsychologie

Preis wurde zum 20. Mal gemeinsam mit der Unfallkasse Hessen verliehen

Nr. 121 • 23. Juli 2024

Stellvertretend für ihr Team nahm Prof. Gudrun Schwarzer (rechts) den Preis von Wolfgang Rothe (Unfallkasse Hessen) und JLU-Kanzlerin Susanne Kraus (Mitte) entgegen. Foto: JLU / Katrina Friese
Stellvertretend für ihr Team nahm Prof. Gudrun Schwarzer (rechts) den Preis von Wolfgang Rothe (Unfallkasse Hessen) und JLU-Kanzlerin Susanne Kraus (Mitte) entgegen. Foto: JLU / Katrina Friese

Der Arbeitssicherheitspreis der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) geht in diesem Jahr an das Team der Entwicklungspsychologie im Fachbereich 06 – Psychologie und Sportwissenschaft. Der Preis wurde im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Hauptgebäude der JLU übergeben. Sicherheit am Arbeitsplatz hat an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) seit vielen Jahren eine besonders hohe Bedeutung. Die Bewertung im Rahmen einer regelmäßigen Begehung hat ergeben, dass der Arbeitsschutz in der Professur einen hohen Stellenwert genießt und dass die Vorgaben gewissenhaft umgesetzt werden. Mit einer Quote von 92,6 Prozent der maximal erreichbaren Punkte belegte der Arbeitsbereich Entwicklungspsychologie des Fachgebiets Psychologie den ersten Platz und erhält somit den Arbeitssicherheitspreis 2024.

JLU-Kanzlerin Susanne Kraus überreichte die Auszeichnung und gratulierte Prof. Dr. Gudrun Schwarzer und ihrem Team herzlich. „Ich freue mich, dass Sie das Thema Arbeitsschutz so ernstnehmen und damit ein Vorbild für andere Bereiche an der JLU sind“, betonte sie. Wolfgang Rothe von der Unfallkasse Hessen betonte die Teamleistung, die hinter dem Preis stehe: „Arbeitssicherheit ist keine Solonummer – es kommt darauf an, dass alle mitziehen.“ 

Der Arbeitssicherheitspreis, der mit 1.000 Euro dotiert ist, wurde bereits zum 20. Mal an der JLU verliehen. Seit 2004 ist und bleibt die JLU die einzige Universität, die diesen Preis gemeinsam mit der Unfallkasse Hessen jährlich verleiht. Der Preis würdigt das besondere Engagement und vor allem die vorbildliche Umsetzung der Vorschriften im Arbeitsschutz- und im Gesundheitsschutz. Kriterien sind unter anderem die Organisation und Akzeptanz des Arbeitsschutzes, die Notfallorganisation inklusive der Flucht- und Rettungswege oder die Gestaltung der Arbeitsplätze.

Das gesamte Team der Entwicklungspsychologie freut sich mit der Dekanin des Fachbereichs 06 Prof. Dr. Christiane Hermann (links), Kanzlerin Susanne Kraus (vorne Mitte) und Wolfgang Rothe (vorne rechts) über den Arbeitssicherheitspreis. Foto: JLU / Katrina Friese
Das gesamte Team der Entwicklungspsychologie freut sich mit der Dekanin des Fachbereichs 06 Prof. Dr. Christiane Hermann (links), Kanzlerin Susanne Kraus (vorne Mitte) und Wolfgang Rothe (vorne rechts) über den Arbeitssicherheitspreis. Foto: JLU / Katrina Friese

Der Arbeitsbereich von Prof. Schwarzer beschäftigt sich mit der Entwicklungspsychologie im Säuglings- und Kindesalter. Das Team will verstehen, wie die frühkindlichen visuellen, auditiven und motorischen Erfahrungen die Art und Weise formen, wie Kinder die visuelle Welt wahrnehmen und ihr Handeln auf sie abstimmen. Insbesondere befasst sich der Arbeitsbereich damit, herauszufinden, welche Rolle perzeptuell-motorische Prozesse bei der Verarbeitung von Objekten und Gesichtern in den ersten Lebensjahren spielen. Der Arbeitsbereich forscht zu vielen verschiedenen Fragestellungen mit unterschiedlichen Altersgruppen. Während die jüngsten Teilnehmer gerade einmal drei Monate alt sind, sind die ältesten bereits im Jugendalter. 

Die Arbeit ist überwiegend durch Bürotätigkeit geprägt. Für die Beschäftigten steht zum größten Teil eine ergonomische Ausstattung der Arbeitsplätze zur Verfügung. Für den Umgang mit den kleinen Probandinnen und Probanden stehen zusätzliche Hygiene- und Hautschutzmaßnahmen zur Verfügung. Darüber hinaus hat Prof. Schwarzer eine Bewegungspause einmal in der Woche für die Beschäftigten organisiert. 

Die Bewertung erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Sicherheitsbegehungen nach §10 ASiG. Diese werden gemeinsam mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit, den Betriebsärzten und einem Mitglied des Personalrats durchgeführt. Die Auszeichnung soll dazu anregen, sich im Arbeitsschutz zu engagieren, damit arbeitsbedingte Unfälle und Erkrankungen vermieden werden. 

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